Rainer Schröder (Hg.)

Zivilrechtskultur der DDR

Band 1: Zeitgeschichtliche Forschungen 2/1
Cover: Zivilrechtskultur der DDR
Duncker und Humblot Verlag, Berlin 1999
ISBN 9783428097425
Broschiert, 585 Seiten, 65,45 EUR

Klappentext

Die Lösung von Konflikten ist in jeder Gesellschaft, auch in einer modernen - moderaten Diktatur wie der DDR, eng mit Traditionen, Wertvorstellungen und politischen Vorgaben verbunden. Gab es eine "Normalität" von Konflikten und ihrer Lösungen in der DDR? War das - politische - Strafrecht böse, aber das Zivilrecht eine Insel der Reinheit? Wirkte sich die Ideologie in der Zivilrechtspraxis aus? Aufzeigen kann man deren Wirkung bei der Erziehungsfunktion des gesamten Rechts. Statistik genügt nicht, eine genaue Betrachtung des Umfelds war erforderlich. Der vorliegende Band hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR darzustellen. Er will klären, wo das Personal der Gerechtigkeit herkam, wie der Rechtsstab sich rekrutierte und beeinflußt wurde, wie sich das Zivilrecht innerhalb und außerhalb von Gerichtsverfahren verwirklichte, und welche Vorstellung von Konflikten der Prozeßtheorie und -praxis der DDR zugrundelag.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.07.2000

Friedrich-Christian Schroeder begrüßt das Erscheinen dieses Bandes ausdrücklich und bescheinigt ihm "zahlreiche wertvolle Erkenntnisse zum Funktionieren des Zivilrechtssystems der DDR". Bedauerlich findet er lediglich, dass das sowjetische Zivilrecht nicht berücksichtigt wurde, obwohl dies seiner Ansicht nach ein interessanter und wichtiger Aspekt gewesen wäre. Schroeder geht in seiner Rezension auf zahlreiche der hier zusammengestellten Beiträge im Einzelnen ein, wobei er kurz und knapp die Stärken (und Schwächen) der Texte herauskristallisiert. So hebt er beispielsweise die Untersuchung des Herausgebers darüber hervor, weshalb die Anzahl der Zivilprozesse in der DDR vergleichsweise niedrig war: So hätten staatlichen Gläubiger (z. B. Vermieter) die staatlichen Arbeitgeber veranlasst, die Schuldner zur Begleichung zu bewegen oder aber Betriebskollektive bei Fragen der Ehescheidung eine "klärende" Rolle gespielt. Insgesamt lobt Schroeder die Ausarbeitung statistischen Materials und die Aktenauswertung, die eine stärkere Objektivität im Umgang mit diesem Thema ermöglichten als dies bis dahin der Fall war.

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