In dieser interdisziplinären Studie wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) als ein europäisches Verfassungsgericht konzeptualisiert, welches prinzipiell mit anderen Verfassungsgerichten vergleichbar ist. Der Autor zeigt in komparativer Perspektive mit Hilfe der Agenturtheorie auf, dass die Durchsetzung des EuGH und seiner politisch einflussreichen Rechtsprechung als Prozess der "Selbstautorisierung" begriffen werden kann. Die genutzten Chancen des EuGH, seine Macht als Recht sprechender Akteur zu konsolidieren und auszubauen, beruhen dabei nicht nur auf dem Recht, das er verbindlich auszulegen hat. Sie beruhen auch nicht nur auf den funktionalen Bedürfnissen der ihn einsetzenden Mitgliedstaaten, sondern mindestens ebenso sehr auf deren Schwäche, dem Prozess der richterlichen Selbstautorisierung nichts Wirkungsvolles entgegensetzen zu können. Möglicherweise wollen die Mitgliedstaaten das gar nicht, aber jedenfalls können sie es nicht mehr. Die Studie wendet sich an Politikwissenschaftler wie Rechtswissenschaftler gleichermaßen, die nach neuen Erklärungen für die machtvolle Rolle des EuGH in der europäischen Integration suchen.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 10.02.2009
Wenn es nach Alexandra Kemmerer ginge, sollte die Habilitationsschrift des Politikwissenschaftlers Marcus Höreth über die Macht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "Pflichtlektüre" werden. Eine besondere, Neuland betretende Leistung ist die Studie in ihren Augen deshalb, weil der Autor den EuGH detailliert mit dem amerikanischen Supreme Court vergleicht, ein komparatistischer Ansatz, der bisher noch nicht verfolgt wurde. Damit geht dieses Buch über die Grenzen des eigenen Fachs hinaus und öffnet den Horizont für den EuGH als Verfassungsgericht, lobt die Rezensentin. Nach Ansicht des Autors bezieht der EuGH seine Macht vor allem aus der "relativen Ohnmacht seiner Gegenkräfte", also der einzelnen Mitgliedsstaaten, und habe damit sogar einen größeren Wirkungsraum als der Supreme Court, entnimmt die Rezensentin der Lektüre. Dass Höreth hier "demokratietheoretischen Fragen" nachgeht, sei insofern zu loben, weil damit dafür gesorgt würde, dass das europäische Recht "der Demokratie nicht davon läuft", betont Kemmerer.
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