Der Autor behandelt die rechtlichen Folgen der Besetzung und Teilung des slowenischen Hoheitsgebiets durch die Invasionsmächte Deutschland, Italien und Ungarn ebenso wie die daraufhin von der Kommunistischen Partei Sloweniens geführte Revolution, die verschiedenen Methoden des Selbstschutzes gegen den revolutionären Terror, die spätere militärische Zusammenarbeit dieser Selbstverteidigungsgruppen, die Bildung einer neuen jugoslawischen Regierung unter Tito und Subaric im Jahre 1944 und deren Anerkennung durch die Westalliierten. Ein Hauptaugenmerk der Arbeit gilt der Flucht der slowenischen Selbstverteidigungsgruppen (Domobranci) und Zivilisten nach Kärnten, um dort bei den britischen Streitkräften Schutz zu finden, und der Liquidierung von Tausenden von Gegnern der kommunistischen Guerillastreitmacht nach Kriegsende.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.04.2006
Mit großem Respekt vor dem 2005 "viel zu früh" verstorbenen Staats- und Völkerrechtler Dieter Blumenwitz stellt Rezensent Christian Hillgruber dessen letzte völkerrechtliche Untersuchung vor. Im Mittelpunkt steht die Situation der slowenischen Zivilbevölkerung, die zwischen 1941 und 1946 zwischen die verschiedenen Interessen und machtpolitischen Konstellationen geraten ist. In deren Folge habe sie unter "eingefallenen Besatzungsmächten" ebenso zu leiden gehabt wie unter dem "zunehmenden Terror kommunistischer Widerstandsgruppen". Auch Titos bis heute ungesühnte Verbrechen seien von Dieter Blumenwitz klar als solche klassifiziert. Der Rezensent hebt vor allem das große Gerechtigkeitsempfinden heraus, das er aus dieser Studie sprechen sieht, das keine Opfer erster und zweiter Klasse kenne.
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