Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945

Vandenhoeck und Ruprecht Verlag, Göttingen 2006
Das Deutsche Reich war seit den 1890er Jahren ein Einwanderungsland. Dabei lagen die Einbürgerungsraten im Kaiserreich und der Weimarer Republik wesentlich höher als in der Bundesrepublik. Die vorliegende Studie untersucht die Einbürgerungspraxis in Deutschland zwischen der Reichsgründung 1871 und dem Zweiten Weltkrieg. Aus sozialgeschichtlicher Perspektive wird gefragt, wer wann zu welchen Bedingungen eingebürgert wurde und wie die Behörden ihren Ermessensspielraum nutzten. Außerdem wird der Umgang mit der Frage der doppelten Staatsangehörigkeit thematisiert. Die Studie verdeutlicht, dass es bei der Entscheidung über eine Einbürgerung im Verlauf der Zeit immer weniger um die persönliche Situation des Antragstellers ging. In den Vordergrund rückte stattdessen der Grad der Erwünschtheit eines Kollektivs und damit der Nachweis, ob der Einzubürgernde als "deutschstämmig", "fremdstämmig" oder "kulturfremd" anzusehen sei.

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