Nur ein Durchgangsland. Arbeitslager und Internierungsheime für Flüchtlinge und Emigranten in der Schweiz 1940-1949

Chronos Verlag, Zürich 2006
Der Schweizer Bundesrat beschloss im Oktober 1939 die Internierung von längerfristig in der Schweiz sich aufhaltenden zivilen Flüchtlingen, weil die seit 1933 gesetzlich vorgeschriebene Weiterwanderung - die 'Transmigration' - als Bedingung für die Aufnahme in der Schweiz unmöglich geworden war. Mit der Internierung wollte man verhindern, dass Flüchtlinge und Emigranten sich in der Schweiz beruflich und sozial integrierten und sich auf Dauer niederließen. Im April 1940 wurde für die Umsetzung des Beschlusses des Bundesrates eigens eine Behörde gegründet: die 'Zentralleitung der Arbeitslager' (ZL). Es war diese der Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) unterstellte Organisation, die das zivile Internierungssystem aufbaute und bis 1949 betrieb. Das Buch untersucht Errichtung und Betrieb der Lager und Heime - im März 1945 waren es insgesamt 104 - und stellt sie in den Zusammenhang der eidgenössischen Überfremdungsabwehr seit dem Ersten Weltkrieg. Aufbau, Arbeitsweise und Ethos der ZL werden rekonstruiert, wobei Arbeitseinsatz, geregelter Tagesablauf und Lagerdisziplin als Instrumente einer Politik der gezielten Umerziehung im Sinne antimodernistischer und ständestaatlicher Vorstellungen dienten. Ziel der Internierung blieb dabei stets die Weiterwanderung, wie sie dann nach 1945 umgesetzt wurde.

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