Recht ist, was den Waffen nützt. Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert

Aufbau Verlag, Berlin 2004
Kriegsgegner hatten es nie leicht in einem Land, in dem Soldaten, Militär und kriegerische Gewalt zu den Selbstverständlichkeiten staatlicher Existenz gezählt wurden. Häufig durften Kritiker es nicht einmal wagen, den Krieg als das Wesenselement des Politischen in Frage zu stellen. Erstmals zeichnen Juristen und Historiker ein Gesamtbild des Verhältnisses von Justiz und Pazifismus im kriegerischen 20. Jahrhundert. Das Fazit dieses ersten Gemeinschaftsprojekts von Juristen und Historikern lautet: Im Konflikt zwischen Macht und Freiheit hat sich die Justiz im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im NS-Staat und bis in die jüngste Zeit häufig auf die Seite der Machthaber geschlagen. Sie bediente sich dabei der strafrechtlichen Vorwürfe des angeblichen Landesverrats, der Wehrkraftzersetzung, der Nötigung. Immer wieder wurde Anklage wegen Beleidigung von Soldaten und Militärpolitikern erhoben. Die "kalte Amnestie" für Wehrmachts-Juristen, die Versuche zur Kriminalisierung von Gegnern der Wiederbewaffnung und zur Aushöhlung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verweisen auf die Autoritätsgläubigkeit von Richtern und ihre Nachgiebigkeit gegenüber militärischen Interessen auch nach 1945. Aber es gibt auch ermutigende Versuche, diese dominante Strömung der Justiz zu durchbrechen.

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