Die Folter. Eine deutsche Rechtsgeschichte

Böhlau Verlag, Köln 2004
Fast 500 Jahre lang wurden Menschen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation peinlich befragt, das heißt gefoltert. Ein erster Folterfall ist 1321 für Augsburg belegt. Was uns heute wie ein entsetzliches Kapitel deutscher Unrechtsgeschichte erscheint, entsprach damals geltendem Recht. Es beruhte auf päpstlichen Bullen, kaiserlichen Privilegien und feierlich verkündeten Reichstagsbeschlüssen und sollte der Wahrheitsermittlung dienen. In den Ritualmordprozessen gegen Juden und in den großen Ketzer- und Hexenverfolgungen erlebte die Prozedur ihre schrecklichen Höhepunkte. Der Autor beschreibt in wissenschaftlich fundierter und gleichzeitig allgemein verständlicher Weise die Entstehung der Folter, ihre Durchsetzung im spätmittelalterlichen Deutschland und die beinahe alltägliche Folterpraxis. Auch die zeitgenössischen Bedenken gegenüber der peinlichen Befragung kommen zur Sprache. Baldauf erklärt zudem, wie die Folter in die Gerichtsordnungen der Frühen Neuzeit aufgenommen wurde und welche Rolle sie zu dieser Zeit in den Strafprozessen spielte. Die gängigen Foltermethoden und wichtige Folterinstrumente werden ebenfalls erläutert. Mit der Aufklärung setzten sich im 18. Jahrhundert die Widerstände gegen die Folter allmählich durch. Friedrich der Große läutete schließlich deren Abschaffung ein und im 19. Jahrhundert verschwand sie allmählich, zuletzt in Baden 1831, aus den staatlichen Rechtsordnungen der deutschen Länder.

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