Vergangenheitsschuld und gegenwärtiges Recht

Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2002
Dem Recht wohnt beides inne: das Erinnern und das Vergessen. Es kann noch nach Jahren verlangen, dass ein Täter für seine Tat und Schuld bestraft wird. Es kann aber auch fordern, dass Vergangenes ad acta gelegt wird und dass die Bestrafung und Wiedergutmachung von Unrecht der Erhaltung des Rechtsfriedens geopfert wird. Weil dem Recht beides innewohnt, führt seine Instrumentalisierung in die eine wie in die andere Richtung zu einem Konflikt, der auch einen Konflikt zwischen Rechtsstaat und Gerechtigkeit birgt. Bernhard Schlink legt diesen "inneren Konflikt des Rechts" am Beispiel der rechtlichen, besonders strafrechtlichen Bewältigung sowohl der nationalsozialistischen als auch der kommunistischen deutschen Vergangenheit dar. Eine der entscheidenden Fragen gilt dabei dem verfassungsrechtlich verbürgten Rückwirkungsverbot.

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