In eigener Sache

FAZ und SZ gegen Perlentaucher: Das Urteil

01.11.2011 Nach fünf Jahren ist es jetzt amtlich: Der Perlentaucher darf 13 Abstracts zu FAZ- und SZ-Buchkritiken nicht mehr vertreiben, entschied heute das OLG Frankfurt. Mit ihren weitergehenden Anträgen sind die Zeitungen gescheitert.

Mit der Benutzung dieses Service stimmen Sie mit folgenden Punkten überein:

Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird die Perlentaucher Medien GmbH die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers für einen Zeitraum von drei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird die Perlentaucher Medien GmbH die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.