Rückerstattung Ost. Der Umgang der DDR mit dem 'arisierten' Eigentum der Juden und die Rückerstattung im wiedervereinigten Deutschland

Klartext Verlag, Essen 2007
Rückerstattung Ost: Wie ging die SBZ/DDR nach dem Krieg mit dem Thema der von den Nazis "arisierten" Vermögenswerte um und warum gab es bis 1989 keine Rückgaben an die jüdischen Eigentümer oder deren Erben? Wie wurde dies heikle Thema nach dem Mauerfall durch das wiedervereinigte Deutschland aufgegriffen und welche Konsequenzen erwuchsen daraus? Die Restitutionsansprüche der NS-Verfolgten oder deren Nachkommen standen von Beginn an in Konkurrenz zu den Reparationsforderungen der sowjetischen Besatzungsmacht. Dennoch kann, wie Jan Philipp Spannuth in seiner Untersuchung nachweist, nicht in erster Linie die sowjetische Militäradministration für die ablehnende Haltung verantwortlich gemacht werden. Es war vielmehr die SED, die sich strikt allen Forderungen nach Restitution verweigerte. Für das wiedervereinigte Deutschland werden die unterschiedlichen Prozesse nach dem Mauerfall 1989 nachgezeichnet, die schließlich zur Verankerung der Eigentumsrückgaben an NS-Verfolgte in den Einigungsvertrag führten. Daneben wird die Praxis der Rückerstattung qualitativ und quantitativ analysiert. Für den gesamten Zeitraum von Kriegsende bis in die 90er Jahre hinein kann die Brisanz und besondere Problematik des Themas dabei anhand zahlreicher Fallbeispiele und Einzelschicksale aus den Rückgabeämtern in den neuen Bundesländern deutlich gemacht werden.

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