Perlentaucher - Das Kulturmagazin

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zuletzt aktualisiert 09.02.2010, 16.23 Uhr

In eigener Sache

Erste Reaktionen zum Urteil des OLG Frankfurt

11.12.2007. Perlentaucher gewinnt auch in zweiter Instanz gegen FAZ und SZ, die erwägen, in Revision zu gehen. Erste Reaktionen.

In den Rezensionsnotizen resümiert der Perlentaucher Literaturkritiken der großen Zeitungen in eigenen Worten. Es handelt sich dabei nicht um "Kurzfassungen" der Artikel, "verkürzte Wiedergaben" oder um bloße Kompilationen der Artikel. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Urteil vielmehr bestätigt, dass die Rezensionsnotizen des Perlentauchers eine eigene schöpferische Leistung darstellen. Zitat ist darin zulässig. (Hier die Pressemitteilung des Gerichts.)

Das OLG bekräftigt damit die Auffassung des Perlentauchers, der stets betonte, dass er Berichterstattung über Berichterstattung macht und die Regeln, die für den Journalismus allgemein gelten, selbstverständlich respektiert.

In den Stunden nach dem Urteil kam es zu einer wahren Flut an Reaktionen.

Das Urteil wurde um 9.15 Uhr verkündet.

Bereits um 10 Uhr interviewte das Deutschlandradio Kultur die FR-Literaturredakteurin Ina Hartwig zu dem Urteil - hier der Link zur MP3-Datei.

Um 11.25 Uhr brachte Heise Online eine ausführlichere Meldung: "Perlentaucher gewinnt erneut gegen FAZ und Süddeutsche". Der Kommentarthread hatte bereits um 15 Uhr über 50 Beiträge.

Telepolis folgt: "Gut fürs Internet".

Zahlreiche Blogs haben reagiert. Rivva gibt eine Übersicht.

Hier die Meldung in Spiegel Online.

FAZ.Net zitiert den eigenen Verlag: "Das Urteil ist aus unserer Sicht falsch und stellt sich als eine Niederlage für alle Urheber - gerade auch für Journalisten - und Verwerter von Buchrezensionen dar." Man will prüfen, ob man in Revision geht.

Der Hessische Rundfunk zitiert einen Sprecher der SZ: "Wir bleiben natürlich bei unserer Rechtsauffassung und werden Revision einlegen, wenn wir nach Prüfung der Begründung realistische Chancen sehen."


Aktualisierung vom 12. Dezember

In der FR beklagt Ruthard Stäblein das Urteil: "Das Urheberrecht der Autoren wird weiter durchlöchert. Schlimmer aber ist die Extraktmentalität, die durch ein 'Abstract' ohne eigenen 'Content' bedient wird (wie es nun auch in der Richtersprache heißt): Kurz schauen, wer den Daumen hebt und wer ihn senkt, wie viele Punkte vergeben werden. Man interessiert sich für das Prospekt und nicht für die Ware, für das Testergebnis, nicht den Test."

In der Berliner Zeitung stellt Christian Esch fest, das Urteil sei ein "großer Erfolg" nicht nur für den Perlentaucher, sondern für "Internet-Medien, die über Print-Medien berichten". Die Feuilletonrundschau des Perlentauchers "stellt der großen Macht der Printmedien eine kleine, aber wirksame Gegenmacht gegenüber. In diesem Fall profitieren davon auch die, die ganz am Anfang der Nahrungskette stehen: die Buchautoren, ohne die es ja gar keine Rezensionen gäbe."

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