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Im Ententeich: Redaktionsblog
Aushöhlung des Urheberrechts
Von Anja Seeliger, 11.04.2009, 17:50
Am Donnerstag veröffentlichte der Rechtsanwalt Jan Hegemann im politischen Teil der FAZ einen Artikel, in dem er ein eigenes Leistungsschutzrecht für Presseverleger forderte. Denn bisher, so der Titel seines Artikels, sind Zeitungen "schutzlos ausgeliefert im Internet". Wie soll so ein Leistungsschutzrecht aussehen? "Der Autor hielte dann das Recht am einzelnen Beitrag, der Verwerter am gesamten Werk, also etwa einer Zeitschrift", so erklärte es kürzlich VDZ-Justiziar Dirk Platte in der Financial Times. Für Robin Meyer-Lucht, der bei Carta zu Hegemanns Artikel Stellung genommen hat, läuft diese Forderung auf eine "Zitier-Gema für Inhalte" hinaus.
Dem kann man nur zustimmen. Aber ich glaube auch, es geht noch um viel mehr: Ein Leistungsschutzrecht würde die langsame Aushöhlung des Urheberrechts durch die Zeitungen gesetzlich zementieren.
Hegemann nennt folgende Gründe für die Notwendigkeit eines eigenen Leistungsschutzrechts für Verlage:
1. "Der Verleger organisiert und finanziert das Entstehen des Artikels, ermöglicht durch Druck und Vertrieb die Verbreitung. Schließlich adelt er den einzelnen Beitrag allein dadurch, dass dieser unter der Marke einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift mit der daran geknüpften Qualitätserwartung erscheint."
Im Ernst? Wenn Günter Grass einen Artikel in der FAZ veröffentlicht, wird dadurch Günter Grass geadelt oder die FAZ? Wäre dieser Artikel wirklich weniger wert, wenn er nicht in der FAZ, sondern, sagen wir mal, im Perlentaucher erschienen wäre? Oder wenn Günter Grass ihn auf seiner eigenen Webseite veröffentlicht hätte?
2. "Internet-Anbieter übernehmen kurzerhand ganze Artikel aus Presseerzeugnissen und stellen diese den Lesern in Form sogenannter „Rip-Offs“ zur Verfügung, ohne dass auch nur eine Quellenangabe erfolgt."
Wie kann man ganze Artikel in Form eines Rip-offs übernehmen? Und was überhaupt meint Hegemann mit dem Begriff "Rip-Off"? Zitate? Dafür gibt's ein Gesetz. Oder Kompilationen beziehungsweise Zusammenfassungen von Fremdinhalten? Dies zu verbieten oder kostenpflichtig zu machen, würde für die Zeitungen glatter Selbstmord bedeuten. Denn es gehört zu ihrem Kerngeschäft.
Ein Beispiel: In der heutigen FAZ liefert Thomas Strobl eine kompakte Zusammenfassung des Buchs von Alfred Müller-Armacks Theorie der Sozialen Marktwirtschaft, die 1946 in einem 157 Seiten kleinen Büchlein unter dem Titel "Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft" veröffentlicht wurde. 1946! Die Urheberrechte sind also noch nicht erloschen. Soll der Kastell Verlag, in dem das Buch noch lieferbar ist, jetzt Strobl und die FAZ verklagen, weil sie die Lektüre des Buchs durch ihre Zusammenfassung überflüssig gemacht haben? Oder soll sich der Verlag darüber freuen, dass die FAZ-Leser auf das Buch aufmerksam gemacht wurden und einige es jetzt vielleicht kaufen? Nach Logik von Jan Hegemann müsste der Kastell Verlag jetzt klagen.
Und Strobl ist eine positive Ausnahme, weil er seine Quelle nennt! Wie oft haben wir in deutschen Feuilletons Artikel von ausländischen Autoren gelesen und festgestellt, dass es sich um eine Übernahme beispielsweise aus dem Guardian oder der NYRB handelt, ohne dass die Zeitung einen Hinweis darauf geliefert hätte? An einer Übernahme ist nichts ehrenrühriges, im Gegenteil. Aber die Zeitungen selbst negieren die Arbeit ihrer Kollegen (Artikel in Auftrag gegeben, finanziert etc.) und tun so, als hätten sie diese Vorarbeit geleistet.
Das Nichtnennen von Quellen ist eine Spezialität der deutschen Feuilletons, nicht des Internets. Dem Perlentaucher wurde im Rechtsstreit mit der FAZ und der SZ sogar explizit zum Vorwurf gemacht, dass er die Zeitungen als Quellen nennt. Denn damit beuteer ihren Markenwert aus.
3. "Selbst wenn - etwa wie im Falle von 'Rip-Offs' ganzer Artikel - eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ist die Rechtsverfolgung schwierig. Der Verleger muss im Prozess gegen einen Verletzer das Bestehen ausschließlicher Nutzungsrechte an dem übernommenen Beitrag beweisen. Das ist aufwendig und scheitert spätestens dann, wenn der Journalist dem Verleger, was jedenfalls im Bereich der Tageszeitungen den gesetzlichen Normalfall darstellt, lediglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt hat."
Was ist falsch daran, dass die Urheber ein Wörtchen mitreden, wann ihre Rechte verletzt worden sind und wann nicht? Urheber haben oft ganz andere Interessen als die Zeitungen. Der Schweizer Schriftsteller Thomas Hürlimann hat kürzlich ausdrücklich erklärt, er habe sich über unser Zitat aus seinem FAZ-Artikel gefreut. Denn der TagesAnzeiger, der den Perlentaucher gelesen hatte, wurde so auf den Artikel aufmerksam und hat ihn gegen ein Honorar nachgedruckt.
Es ist auch nicht richtig, dass die Zeitungen in der Regel nur einfache Nutzungsrechte an den Artikeln ihrer Autoren haben, wie Hegemann behauptet. Sieht man sich den Vertrag an, den die FAZ mit ihren freien Autoren abschließt, muss man feststellen, dass sich die Zeitungen inzwischen regelmäßig exklusive Nutzungsrechte einräumen lassen. Im letzten Absatz des FAZ-Vertrages heißt es: "ist es Ihnen unbenommen, Ihre Manuskripte ... anderweitig anzubieten und veröffentlichen zu lassen; die dafür notwendigen Nutzungsrechte werden wir Ihnen gerne einräumen, soweit dies die Verwertung der vorstehend eingeräumten exklusiven Nutzungsrechte nicht unbillig behindert."
Schon jetzt soll der Autor seinen eigenen, urheberrechtlich geschützten Artikel nur mit Genehmigung der Zeitungen weitervertreiben dürfen! Denn wie soll er wissen, wann er die Nutzungsrechte der FAZ "unbillig behindert"? Er kann es nur auf einen Rechtsstreit ankommen lassen oder - wenn er das vermeiden will - die Zeitung vorher fragen. Ob diese Verträge vor Gericht wirklich Bestand haben, ist meines Wissens nie geklärt worden (falls doch, bin ich für Hinweise dankbar!) Ein Leistungsschutzrecht würde jedenfalls die Position der Verlage gegen ihre Autoren stärken.
4. "Das geltende Recht hilft auch nicht weiter, wenn sich Verleger gegen die Aufnahme ihrer Presseerzeugnisse in digitale Archive wehren wollen. Bei älteren Ausgaben von Tageszeitungen oder Zeitschriften sind die Verfasser häufig nicht mehr auffindbar oder sogar nicht identifizierbar."
Google hat vor einiger Zeit angekündigt, es wolle die Archive der Zeitungen digitalisieren und durchsuchbar ins Netz stellen - ähnlich wie es das mit Büchern tut. Meines Wissens geschieht diese Digitalisierung im Augenblick nur bei Zeitungen, die damit einverstanden sind. Aber mal angenommen, Google würde ohne zu fragen einfach alle Zeitungen digitalisieren und diese dann auffordern, die Artikel zu nennen, an denen sie Urheberrechte haben, damit diese geschwärzt werden können. Das würde die Zeitungen in der Tat ziemlich in die Bredouille bringen.
Was genau aber wollen die Zeitungen mit einem Leistungsschutzrecht erreichen? Sie selbst stellen digitale Archive zur Verfügung und verkaufen Artikel, an denen sie die Rechte haben UND die Artikel, an denen sie - im Augenblick zumindest - keine Rechte haben. Kurz gesagt: Sie verhalten sich zu ihren Autoren wie Google sich zu den Verlagen verhält und wollen das jetzt gesetzlich bestätigt sehen.
5. "Der durch Google betriebenen Monopolisierung des Weltwissens kann der Verleger für seine Presseprodukte auch dort, wo die Urheberrechte herrenlos geworden sind, einen eigenen Anspruch entgegensetzen."
Herrenlose Urheberrechte gibt es nicht. Sie sind immer an einen Autor gebunden. Und wenn der sich nicht darum kümmern will, ist das sein gutes Recht. Nach heutigem Recht muss ein Urheber ausdrücklich "ja" sagen (zum Beispiel in einem Vertrag), wenn die Zeitungen seine Artikel weiterverwerten wollen. Die Presseverlage wollen dieses Recht des Autors mit einem eigenen Leistungsschutzrecht endgültig aushebeln. Eigentlich wollen sie agieren wie Google bei Book Search, nur dass sie - anders als Google - die Autoren nicht an den Folgeeinahmen beteiligen. So sieht's wenigstens im FAZ-Vertrag jetzt aus.
6. Google News "verwertet" den Inhalt der Zeitungen bislang nicht, wie Jan Hegemann am Anfang seines Artikels behauptet. Es zeigt ihre Existenz an. Es sagt, was in der Zeitung steht
Zunächst mal kann Google nur Artikel anzeigen, die kostenlos online stehen. Wenn die FAZ beispielsweise den Artikel von Hegemann in ihr Bezahlarchiv sperrt, kann Google ihn nicht finden und auch nicht in seiner Suchergebnisliste präsentieren. Ob ein Artikel bei Google gelistet wird oder nicht, hängt also einzig und allein von der FAZ ab.
Wenn die FAZ den Artikel von Hegemann aber kostenlos online stellt, kann Google ihn finden, es listet ihn in seinen Suchergebnissen auf und schickt die Leser durch den Link direkt zur Webseite der FAZ, wo sie den Artikel lesen können. Google bekommt etwas von der FAZ - ein Suchergebnis - und gibt etwas zurück - den Link zum Artikel auf der Zeitungs-Webseite. Google verwertet nicht die Leistung der Zeitungen, sondern seine eigene Leistung. Die besteht darin, Jan Hegemanns Artikel in einem Ozean von Artikeln für den Leser überhaupt erst auffindbar zu machen!
Der Irrsinn von Zeitungen - sie stellen Artikel kostenlos ins Netz, möchten aber nicht, dass ihre Leser es wissen - hat Methode. Die Süddeutsche zum Beispiel stellt oft einen großen Teil ihrer Artikel frei online. Aber auf der Webseite der Süddeutschen findet man sie meistens nicht. Wir tippen jeden Morgen mit dem E-Paper vor Augen die Überschriften der SZ-Artikel in die Google-Suchmaske, um die freien Artikel zu finden und darauf zu verlinken. Das machen Zeitungen, um gleichzeitig von Google gefunden und von Lesern gekauft zu werden. Diesen Widerspruch löst kein Leistungsschutzgesetz auf.
10 Kommentare, kommentieren
Stichwörter:
Google, Leistungsschutzgesetz, Presseverlage, Urheberrecht, Zeitungen
tm
21.08.2010 um 11:49:44 Uhr
Nicht nur das, Zeitungen können ohne Probleme Artikel kostenlos ins Netz stellen und dennoch Google davon abhalten, diese zu indizieren: mit einer robots.txt Datei kann jede Zeitung individuell für jeden Artikel und jeden Webservice entscheiden, ob dieser Webservice diesen Artikel verwerten darf und kann.
Johannes_09
14.04.2009 um 22:25:52 Uhr
Ganz schön ausgetrocknet ist er, dieser Ententeich. Wollen Sie, Frau Seeliger, nicht mal eine bißchen Wasser zuführen? Das erschiene mir angebracht.
Johannes_09
13.04.2009 um 15:38:57 Uhr
Es wäre doch nun wohl angebracht, dass der Perlentaucher mal seinen Standardvertrag mit seinen Abstract-Schreibern ins Netzt stellt und offenlegt, was er bei Bücher.de und anderswo dann abkassiert.
Thomas09
13.04.2009 um 15:28:00 Uhr
PS Nur, dass Sie sich nicht wunder: ich werde jetzt mal das Schweigen lüften, das die Ausbeutung der Mitarbeiter des Perlentauchers angeht. Gut, dass die keine Verträge haben sagen Sie selbst. Aber ob die damit zufrieden sind, dass ihre einmal vom Perlentaucher honorierte Arbeit - das Abstract - dann von diesem weiterverkauft wird, ohne dass die einen Cent sehen, das bezweifele ich doch sehr. Sie reden von mageren Zeilenhonoraren bei Zeitungen und zahlen selbst fast nichts? Und verkaufen das dann an Online Händler weiter, beuten also sowohl ihre Abstract-Schreiber, die Rezensenten der Zeitungen und diese selbst aus? Ihre neokapitalistische Doppelmoral ist atemberaubend. Aber das muss an öffentlicherem Ort diskutiert werden.
Thomas09
13.04.2009 um 15:22:39 Uhr
ad Anja Seeliger: Sie verkaufen also die Zusammenfassungen der Rezensionen ohne Vertragsgrundlage weiter? Das nenne ich aber mal Ausbeutung. Und Sie zahlen Honorare? Das tun die Zeitungen ja auch, und zwar bei Rezensionen sehr gut, zwischen 1,50 und 3,00 Euro pro Zeile. Sie verkaufen halt einfach munter in der Gegend herum, was Ihnen, eigenen Worten zufolge, gar nicht gehört. Na, wenn das mal kein gigantisches Eigentor wird, Frau Seeliger.
Johannes_09
13.04.2009 um 15:17:02 Uhr
Endlich stellt mit "Thomas09" hier mal jemand die richtigen Fragen. Man könnte noch folgendes ergänzen: 1.) Der Perlentaucher hat dasselbe Geschäftsmodell wie Google: die Inhalte sind für den Nutzer umsonst; das Geld wird nur mit Werbung verdient. 2.) Die Produktion der Inhalte ist aber nicht umsonst; der Produzent qualitativ hochwertiger Inhalte kann, sofern er nicht Selbstausbeutung betreibt oder einem Hobby frönt, nur dann produzieren, wenn er wirtschaftlich arbeitet. Dieser elementare Sachverhalt wird im Internet verschleiert; er ist weder bei Google noch beim Perlentaucher noch sichtbar. 3.) Der Perlentaucher stellt diese Gegebenheiten immer wieder als neue Realität dar, die man eben akzeptieren muß. Damit macht er aber Menschen zu Abhängigen eines technischen Mediums, dem sie sich gefälligst in Form von neuen Geschäftsmodellen anpassen sollen. Darin steckt ein moralisches und politisches Problem, das die Debatte um die Kinderpornographie im Internet zur entscheidenden Frage zuspitzt: Wollen wir Rechtsbruch dulden, nur weil es schwierig ist, mit Hilfe der einzig legitimierten Gewalt, der des Staates, Rechtsbrüche im Internet zu unterbinden? 4.) Der Schutz von Rechtsgütern ist nicht nur sicherzustellen, wenn es um Sexualdelikte geht. Auch das Urheberrecht ist ein Rechtsgut. Es dient dem Gemeinwohl, weil es ein Recht garantiert, auf die jeder Anspruch hat. Erst dadurch konstituiert sich diese Gesellschaft als eine von Individuen, die der Möglichkeit nach frei sind. 5.) Die Zeitungsverlage bezahlen die Autoren, deren Arbeit der Perlentaucher kostenlos nutzt. Was sie zahlen ist mehr als das, was der Perlentaucher seinen Abstract-Schreibern zahlt. Die Total-Buy-Out-Verträge der Zeitungsverlage sind zweifellos fragwürdig. Faktisch bescheren sie den Autoren aber ein Einkommen, das sie beim Perlentaucher nie erzielen könnten. 6.) Das Perlentaucher-System funktioniert nur so lange, wie Zeitungsverlage existieren, die Autoren für ihre Arbeit honorieren. Gibt es sie nicht mehr, hat auch der Perlentaucher ein Geschäftsproblem: Es gibt dann für seine Abstract-Schreiber nämlich nichts mehr zusammenzufassen, für die Leser des Perlentauchers nichts mehr zu lesen und folglich für Werbepartner keinen Grund mehr zu werben.
Anja Seeliger (Red. Perlentaucher)
13.04.2009 um 13:36:27 Uhr
Nein, das tun wir nicht. Wir bezahlen unsere freien Mitarbeiter so gut wir können – und das ist längst nicht gut genug. Uns ist das bewusst. Allerdings kaufen wir unseren freien Autoren mit der mageren Honorierung nicht auch noch sämtliche Rechte ab. Es gibt keinen Total-Buyout-Vertrag beim Perlentaucher wie es ihn bei der FAZ gibt. Schade, dass Sie nicht auch mal über dieses Thema diskutieren wollen. Aber es stimmt: Diese Verträge umgibt ein kompaktes und allseits interessiertes Schweigen (Wolfgang Schütte hat das im Titel-Magazin http://tiny.cc/uPgmR beschrieben). Dass die Zeitungen nicht darüber sprechen, versteht sich von selbst. Aber auch die freien Autoren sprechen kaum darüber. Und die Redakteure tun so, als hätten sie mit all dem nichts zu tun. So kommt es, dass die "schutzlos ausgelieferten" Zeitungen ihre Ansprüche de jure und in der Praxis immer weiter ausdehnen konnten.
Thomas09
13.04.2009 um 07:57:47 Uhr
Entschuldigung, die Frage war ganz anders: Beteiligen Sie die Autoren, die für den Perlentaucher die Rezensionen in den Zeitung zusammenfassen, an den Einnahmen, die Sie durch den Weiterverkauf dieser Zusammenfassungen an Buchhaendler etc. erzielen? Ich rede nicht von den Zeitungsrezensionen, sondern von denen, die Sie im Perlentaucher beschäftigen.
Anja Seeliger (Red. Perlentaucher)
12.04.2009 um 22:29:25 Uhr
@ Thomas09. Wir beteiligen die Zeitungsrezensenten nicht an den Einnahmen. Wenn ich Sie richtig verstehe, sollten wir das tun, weil wir die Rezensionen "unaufgefordert" resümieren. Das ist so üblich. Zeitungen folgen nicht den Rezensionswünschen der Verlage. Sie berichten, worüber sie wollen. Wir auch. Man nennt es freie Öffentlichkeit.
Sie sagen, bei SZ, Zeit und FAZ könne jeder Freie seine Texte selbst weitervermarkten. Die Zeit-Verträge kenne ich nicht. Aber SZ und FAZ sichern sich inzwischen die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Artikeln ihrer freien Autoren. Mag sein, dass die FAZ Sie bisher nicht daran gehindert hat, Ihre Artikel weiterzuverkaufen. Aber wenn Sie den jetzigen Vertrag der FAZ für freie Autoren unterschrieben haben, könnte sie es.
Der Perlentaucher "kämpft" nicht für die Autoren. Das ist Sache der Autoren. Ich habe aber auf die Diskrepanz zwischen den Argumenten der Zeitungen aufmerksam gemacht und ihrem Verhalten: Sie beklagen die Aushöhlung der Urheberrechte durch das Internet, während sie selbst diese Rechte mit ihren Verträgen aushöhlen.
Thomas09
12.04.2009 um 12:44:02 Uhr
Ich recherchier gerade. Ein paar Fragen:
1.In welcher Höhe beteiligt der "Perlentaucher" die Autoren, die Rezensionen zusammenfassen, an deren Weiterverkauf bei Buchdiensten?
2.Google zahlt ja überhaupt nichts für die Ur-werke. Also das was ein Verlag durch den Verlagsvertrag oder durch das Zeilenhonorar (Auftraege!) tut. Folgt daraus nicht: Autoren bieten den Zeitungen ihre Werke zur einmaligen Verwertung an, die dann aber auch so bezahlt werden. Der Verlag ist nicht mehr an Weiterverbreitung interessiert. Nur ein paar Cents für den Weiterverkauf, entsprechend der Nachfrage. Folgt daraus nicht logisch für die Zeitungsverlage: Sie belassen den Autoren alles, und kaufen nur ein Leistungsrecht ein. Wie ich höre wird das überlegt. Ein Zeilenhonorar bei SZ oder FAZ würde dann von 1,50 auf ca. 25 cent schrumpfen.
3. Ist es nicht so: dieser angeblich Kampf des "Perlentaucher" für die Rechte der Freien nutzt einzig dem "Perlentaucher" aber keinem einzigen Freien? Von welchem "Weiterverkauf" - ich rede von den Qualitätszeitungen - ist denn hier die Rede? Welche Quantität? Wie werden Reisekosten verrechnet? Wenn es im Interesse der Zeitungen ist, dass der Perlentaucher sie verlinkt, das ist es auch im Interesse der Freien, dass sie und ihre Namen verbreitet werden. Oder entgehen denen dann die Millionen die durch einen Text über die Dresdner Altstadt zu erzielen sind? Mir missfällt die schlechte Recherche. Bei SZ, Zeit und FAZ konnte jeder Freie seine Texte in Büchern selbst vermarkten, zusammenfassen, verbreiten - es gibt, nach meinen Recherchen, keinen einzigen Fall, wo auch nur der Weiterverkauf des Artikels behindert wurde, wenn die Quelle angegeben wurde. Gegenbeispiele most welcome.
4. Das Beispiel Grass, etwas übertrieben vielleicht? Und auch die etwas provinzielle Frage, wer hier wen adelt. Übertrieben weil es verdeckt, dass hier nur eines ensteht: journalistische Leistungen nur noch durch festangestellte Redaktionen zu erbringen.
5.Und ich wiederhole die Frage, warum der Perlentaucher dann nicht die Urrezensenten an seinen Einnahmen beteiligt. Anders als bei den Buchautoren und Verlagen senden wir ja unsere Arbeit nicht mit der ausdrücklichen Bitte um Rezension zu. Und erst nicht mit der Bitte um Überarbeitung. In meinen Augen ist die Art und Weise wie hier von dem Familienunternehmen Perlentaucher argumentiert wird, nichts anderes als Newsspeak wenn man es zu Ende denkt.
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