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zuletzt aktualisiert 04.09.2010, 22.19 Uhr

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Im Ententeich: Redaktionsblog

FAZ enteignet den Papst

Von Anja Seeliger, 02.04.2009, 17:23

"Enteignet die Enteigner" schallte es uns neulich aus den Zeitungen entgegen. Böse ist immer das Internet. Die Enteigner sind Schüler, die ein Musikstück downloaden. Oder Google. Oder auch der Perlentaucher. Oder ruft da jemand "Haltet den Dieb"? Zeitungen spielen sich gerne als Hüter des Urheberrechts auf, das vom Internet ausgehöhlt werde. Die eigentliche Enteignung der Urheber findet aber in Zeitungen statt. Nach der Sache mit dem Hürlimann-Zitat habe ich noch ein bisschen bei Genios recherchiert. Genios ist eine Online-Datenbank, gegründet von FAZ und Handelsblatt, die unter anderem ein zahlungspflichtiges Archiv für die deutsche und internationale Tages- und Wochenpresse anbietet. Hier werden Artikel aus den Archiven der FAZ, Süddeutschen, Zeit, taz, Guardian etc. gegen Entgelt zum Lesen angeboten.

Das Angebot enthält zum Beispiel die Artikel von Thomas Hürlimann (FAZ: 3,75 Euro), Alex Capus (Süddeutsche: 3,21 Euro) und Urs Widmer (FAZ: 3,75 Euro) über den Streit Schweiz vs. Steinbrück, Martin Mosebachs Büchnerpreisrede (FAZ: 3,75 Euro), Ralf Rothmanns Dankesrede zur Verleihung des Literaturpreises der Konrad-Adenauer-Stiftung (FAZ: 3,75 Euro), George-Arthur Goldschmidts Polemik gegen die Aufnahme Ernst Jüngers in die Pleiade (Frankfurter Rundschau: 2,38 Euro), Thomas Brussigs Artikel über den Schießbefehl (Tagesspiegel: 2,38 Euro), Daniel Kehlmanns Schrift gegen das Verbot von Maxim Billers Roman "Esra" (FAZ: 3,75 Euro), Monika Marons Plädoyer gegen Gesine Schwan als Bundespräsidentin, Günter Grass' Essay zum sechzigsten Jahrestag des Kriegsendes (Die Zeit: 2,38), die Nobelpreisreden von J.M. Coetzee (FAZ: 3,75 Euro) und Orhan Pamuk (Süddeutsche: 3,21 Euro), Imre Kertesz' Rede über das Jahrhundert von Auschwitz (Süddeutsche: 3,21 Euro), Martin Walsers Besprechung der Briefe von Lilli Jahn (Süddeutsche: 3,21 Euro), Jürgen Habermas' Antwort auf Günter Verheugen (Süddeutsche: 3,21 Euro), Uwe Tellkamps Essay über die DDR (FAZ: 3,75 Euro), die Regensburger Rede des Papstes (FAZ: 3,75 Euro) und die Rede des Bundespräsidenten Horst Köhler zum Kriegsende (FAZ: 3,75 Euro)

Vielleicht haben einige dieser Autoren tatsächlich ihre Verwertungsrechte an die Zeitungen abgetreten. Aber der Papst? Bundespräsident Horst Köhler? Von einigen Autoren weiß ich, dass sie sie nicht abgetreten haben. Thomas Hürlimann hat das für seinen Artikel dem Perlentaucher bestätigt (Nachtrag 18.50 Uhr: Gerade erhalte ich eine Mail von Thomas Hürlimann, den die FAZ darüber informiert hat, dass er 2004 einen Vertrag unterschrieben hat, mit dem er die Rechte an den Texten, die er für die FAZ schreibt, abgetreten hat. Er hatte das vergessen.), auch Monika Maron hat es uns bestätigt. Die Verwertungsrechte für die Nobelpreisreden liegen ausschließlich bei der Nobelstiftung. Von Imre Kertesz weiß ich es auch, denn wir haben ihn gefragt, ob wir seine Rede für signandsight.com übersetzen dürfen. Auch Günter Grass tritt seine Verwertungsrechte nicht ab, das hat 2007 seine persönliche Assistentin Hilke Ohsoling dem Perlentaucher gegenüber erklärt: "Wir geben grundsätzlich keine Genehmigung dafür, dass Zeitungen Veröffentlichungsrechte an Texten von Günter Grass weitervertreiben". Martin Walser tritt seine Rechte an Artikeln nicht ab: "Diese Sachen werden ja meistens ohne jeden Vertrag gemacht", erklärte er Ilja Braun, der darüber im Perlentaucher schrieb.

Ob FAZ, Süddeutsche, Tagespiegel, Zeit, Frankfurter Rundschau oder taz, Zeit - sie alle machen bei dieser Enteignung der Autoren mit. Sie bieten Artikel feil, die ihnen nicht gehören. Der Urheber, also der Autor, sieht von den Einnahmen in der Regel keinen Pfennig. Und mehr noch: Genios bietet jedem Kunden an, diese Artikel gewissermaßen zu "mieten" und auf die eigene Webseite zu stellen. Wir haben das vor zwei Jahren am Beispiel von Günter Grass' Nobelpreisrede durchexerziert - allerdings nicht über Genios, sondern direkt über die FAZ: Für 265 Euro pro Monat hätten wir seine Nobelpreisrede im Perlentaucher veröffentlichen können. Die Bestellroutine funktioniert ähnlich wie bei Amazon. Da die FAZ keine Rechte an der Rede hatte, haben wir auf das Privileg der Veröffentlichung verzichtet.

Die Autoren wehren sich selten dagegen. Meistens wissen sie nicht einmal, dass ihre Artikel weiter verwertet werden. Oder es kümmert sie nicht. Martin Walser lebt von seinen Büchern, nicht von seinen Artikeln. Das Problem ist nur: Die Autoren tragen mit ihrem Desinteresse und Schweigen dazu bei, dass die Zeitungen still und heimlich ein Gewohnheitsrecht aus der Enteignung ALLER freien Autoren machen. Karlheinz Kroke, Geschäftsführer der Frankfurter Rundschau formulierte das gegenüber Ilja Braun so: "'Soweit es möglich ist', bemühe sich das Verlagshaus um schriftliche Verträge, gehe aber ansonsten davon aus, 'dass ihm diese Rechte auch dann eingeräumt werden, wenn nur mündlich Abreden erfolgen, die eine genaue Nutzung nicht präzise festlegen', erklärt Geschäftsführer Karlheinz Kroke in einem Schreiben. Die Online- und Archivnutzung sei den Mitarbeitern schließlich vor Auftragserteilung bekannt und 'mittlerweile absolut branchenüblich'." Schweigen macht die Enteignung "branchenüblich"!

Und der Leser? Er zahlt bei Genios oft genug für Artikel, die frei online stehen und durch eine einfache Google-Suche zu finden sind. Man kann zum Beispiel den Guardian, für den man bei Genios bezahlt, auch frei online lesen, denn der Guardian stellt seine gesamte Ausgabe frei ins Netz. Daniel Kehlmanns Artikel aus der FAZ, der bei Genios 3,75 Euro kostet, hat die FAZ gleichzeitig frei online gestellt. Ein Artikel aus der Times, der frei im Netz steht, kostet bei Genios 5,24 Euro.

Selbst für die FAZ-Blogs der freien Autoren wie Stefan Niggemeier oder Don Alphonso verlangt die FAZ über Genios vom Leser Geld: 3,27 Euro pro Blogeintrag. Beispiel Stefan Niggemeier und Beispiel Don Alphonso. Ich glaube nicht, dass die beiden davon etwas abbekommen. Mit einem Google-Abkommen wären sie besser gefahren.

Nachtrag vom 3.4.: Die Freischreiber haben einen Total-Buy-Out Vertrag der FAZ als pdf online gestellt.

16 Kommentare, kommentieren

Stichwörter: FAZ, Genios, Medien, Urheberrecht, Zeitungen

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Leserkommentare (16)

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Tyrone Slothrop

08.04.2009 um 15:35:44 Uhr

@tron

welchen anteil ihres (wohlverdienten und mutmaßlich ohnehin viel zu niedrig angesetzten!) honorars treten sie als rezensent an die autoren der bücher, die sie rezensieren, ab? muss ein journalist, der aus pressemitteilungen und hastiger telefonrecherche in eile eine nachrichtenmeldung zimmert und diese an ein medium verkauft, ihrer ansicht nach in zukunft auch wenigstens einen symbolisch obulus seines so erwirtschafteten honorars beispielsweise an die pressemitteilende stelle überweisen?

was ihre äußerung zu den gerichten betrifft, muss ich dem perlentaucher etwas zur seite springen (zugegeben, es ist nicht so, dass ich das nicht gerne täte): sie stellen etwas als selbstverständliches faktum in den raum ("geistige arbeit anderer wird verkauft"), was zuvor gegenstand einer mit harten bandagen geführten juristischen auseinandersetzung war, in deren verlauf die faktizität dieser behauptung bislang zweimal erfolgreich verneint werden konnte. auf dieses ergebnis hinzuweisen ist nicht etwa, wie sie das mit verweis auf die großen zeitungen zumindest implizieren, kraftmeierisch, sondern gutes recht.

grüße
slothrop

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tron

08.04.2009 um 10:03:40 Uhr

ich habe ja nur eine ganz einfache frage: da ihr uns "auswertet", wieso beteiligt ihr uns nicht einfach mit ein paar cent? und wenn ihr das nicht wollt, warum verkauft ihr dann nicht eure eigenen rezensionen? das ihr jetzt mit "zwei Gerichten" kommt ist so ziemlich genau das, was ich von FAZ und SZ erwarten würde.

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Anja Seeliger (Red. Perlentaucher)

08.04.2009 um 09:38:36 Uhr

@tron. Nur der Information halber: Wir verkaufen nicht die geistige Arbeit anderer, sondern unsere eigene. Das wurde uns bis jetzt immerhin von zwei Gerichten bestätigt. Hier die Begründung des OLG Frankfurt: http://tinyurl.com/dfrggz

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tron

08.04.2009 um 08:58:57 Uhr

Wie frech kann man eigentlich sein? Der Perlentaucher kämpft für die Verwertungsrechte der Urheber, und verkauft doch selber sogenannte "Zusammenfassungen" von Rezensionen systematisch und in grossem Stil an Buchhändler. Ich als freier Rezensent profitiere davon nicht, sondern mein Job wird sogar gefährdet. Nichts gegen "open acess", aber warum wird die aufwendige geistige Arbeit anderer verkauft? In den Zeilenhonoraren der grossen Zeitungen sind Verwertungsrechte eingepreist - sehr gering im Augenblick, aber die vierteljährliche Statistik zeigt, dass das dem aus sehr geringen Weiterverkauf entspricht. Der Perlentaucher zahlt seinen Resümenten einen Hungerlohn und verkauft auf eigene Rechnung weiter. Der Ur-Rezensent aber schaut in die Röhre. Das ist eine so widerliche Doppelmoral gegen die die Rezensenten in Zeitungen und Magazinen aufbegehren sollten: beteiligt uns am Verkauf.

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Gunther Nickel

08.04.2009 um 00:09:53 Uhr

Hier liegt ein Mißverständnis vor: Ich beziehe mich nicht allein auf den Beitrag von Anja Seeliger, sondern auf die Berichterstattung des Perlentauchers insgesamt. Zu der gehört auch ein Essay von Matthias Spielkamp, der auf diesen Seiten vor ein paar Tagen gegen den nur zu berechtigten "Heidelberger Appell" (http://www.textkritik.de) polemisierte, den inzwischen weit über 1.000 Schriftsteller, Wissenschaftler, Journalisten und Verleger unterzeichnet haben.

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Edelgard Mank

07.04.2009 um 21:50:53 Uhr

@ Gunther Nickel: Ich kann nicht erkennen, wo Anja Seeliger "einen Keil zwischen unterschiedliche Urheber" treibt. Sie mahnt zu Recht zweierlei an:
1. das Verwertungsrecht von Genios, das lt. Vertrag - siehe freischreiber.de - den Urheber eines Textes keinen müden Cent sehen läßt, weil durch das Honorar alles pauschal abgegolten ist;
2. das Verwertungsrecht von Texten, die zweit- oder drittverwertet wurden - angeblich branchenüblich.
Allerdings finde ich nicht und stimme Ihnen somit in diesem Punkt zu, daß man vor der neuen Technik einen großen Diener machen sollte. Neue Bedingungen, neue Methoden - soll heißen: das Filtern von Texten, von Menschen gemacht, läßt sich freilich auch neu konfigurieren, keine Frage. Wenn es gesetzlich neu geregelt werden muß - bitte.

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Anja Seeliger (Red. Perlentaucher)

07.04.2009 um 16:10:40 Uhr

Ich versuche keinen Keil zwischen die Urheber zu treiben. Das ist Unsinn. Ich mache auf den Unterschied zwischen Urhebern (Autoren) und Verwertern (Zeitungen) aufmerksam.

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Gunther Nickel

07.04.2009 um 14:25:50 Uhr

Was Sie monieren, verdient ja durchaus moniert zu werden, und ich will die Geschäftspraxis der Zeitungen auch gar nicht verteidigen. Entscheidend ist aber, was Urheber für ihre Arbeit an Entlohnung exakt in Euro und Cent bekommen. Und das ist bei Zeitungen wie der FAZ ja nicht nichts, sondern ein Zeilen- oder Pauschalhonorar, das bei Veröffentlichungen durchschnittlicher Länge in der Summe sehr, sehr deutlich über dem Betrag liegt, den Google für ein eingescanntes Buch auszuschütten bereit ist. Das gewählte Zahlungsprinzip allein sagt eben gar nichts über faktische Erträge. Wenn man sich etwa darauf einigt, Arbeitszeit nach geleisteten Arbeitsstunden abzurechnen, ist das für sich genommen noch kein Garant für gerechte Entlohnung, weil das mal 3 Euro bedeuten kann (das bekommen Spargelstecher in Darmstadts Umgebung), mal 10 Euro (Durchschnittslohn von Putzfrauen im Rhein-Main-Gebiet) oder ein Vielfaches davon (werfen sie nur mal einen Blick in die Rechtsanwaltsvergütungsordnung).
Tatsächlich sitzen freie Journalisten, freie Schriftsteller und staatsbedienstete Wissenschaftler in puncto Urheberrecht in einem Boot. Ihre gesetzlich verbrieften Urheberrechte werden noch der Form nach anerkannt, faktisch aber immer mehr ausgehöhlt. Deshalb bedarf es gemeinsamer politischer Anstrengungen sich dagegen endlich zu wehren. Der Perlentaucher hingegen versucht mit seiner Berichterstattung, in dem er vom Gemeinsamen ablenkt und statt dessen die Unterschiede betont, einen Keil zwischen unterschiedliche Urheber zu treiben. Ich finde das zunehmend ärgerlich.

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Anja Seeliger (Red. Perlentaucher)

07.04.2009 um 13:35:08 Uhr

@ Gunter Nickel. Ich verteidige Google nicht. Google ist schon wegen seiner quasi-Monopolstellung problematisch. Mein Eintrag zielt auf etwas anderes: Die "Enteignung" besteht bei GoogleBooks darin, dass die Autoren vor der Internetveröffentlichung nicht gefragt werden. Aber immerhin: GoogleBooks zahlt den Autoren etwas. Man kann darüber streiten, ob es genug ist. Aber Tatsache ist: Google zahlt. Die Zeitungen bezahlen ihren freien Journalisten für die Weiterverwertung von Artikeln nichts. Und: wenn ein Autor sein Buch nicht von GoogleBooks erfasst haben möchte, kann er Einspruch einlegen, ohne Sanktionen von Google befürchten zu müssen. Wenn ein freier Journalist nicht möchte, dass seine Artikel ohne Genehmigung von der Zeitung weiterverkauft werden, muss er seinen Arbeitgeber verklagen. Wer macht das? Man kann nicht in den Zeitungen über Googles Verletzung der Urheberrechte klagen und über die Aushöhlung des Urheberrechts durch die Zeitungen selbst schweigen.

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Gunther Nickel

07.04.2009 um 12:35:41 Uhr

Die Berichterstattung des Perlentauchers zur Frage, welche Rechte Urheber zustehen sollen und welche nicht, ist, mit Verlaub, konfus. Wenn es um Zeitungen im allgemeinen und die FAZ im besonderen geht, stellt der Perlentaucher die Enteignung der Autoren immerfort an den Pranger. Wenn es dagegen um die Enteignung von Schriftstellern und Wissenschaftlern geht, die durch Google Books und Open Access droht, verschafft er den Befürwortern einer solchen Enteignung einen großen Auftritt oder kommentiert Gegenmeinungen tendenziös. „Die neuen Techniken verändern eben alles“, seufzt Anja Seliger fatalistisch und macht zu einem Naturereignis, das wir hinnehmen müssen wie schlechtes Wetter, was in Wahrheit eine politische Frage ist. Diese politische Frage aber verlangt auch eine politische Antwort – und nicht nur ein pfiffiges Geschäftsmodell.

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Thierry Chervel

07.04.2009 um 09:56:48 Uhr

Endlich ein mutiger Kommentar in der FAZ selbst

http://tiny.cc/4yIcT

über die zynische Politik der Zeitungen, die ihre freien Autoren sämtlicher Nutzungsrechte berauben, dachten wir. Jochen Stahnke schreibt im Anschluss an einen Vortrag Lawrence Lessigs bei der re:publica:

"Dass die Urheber von Gedanken, die nicht bezahlt und geschützt werden, bald keine Zeit und kein Geld mehr haben, diese zu denken, und dass eine Avantgarde, die über 140 Zeichen und den Horizont ihres Privatlebens nicht hinauskommt, kaum geeignet ist, die Weltöffentlichkeit aufzuklären - an diesen Widerspruch mochte Lessig aus Angst vor Veränderung keinen Gedanken verschwenden."

Aber nein! Dieser kommentar bezog sich dann doch nicht auf die Zeitungen, die die Autoren enteignen, ohne sie zu fragen, sondern auf die Creative-Commons-Idee, die neue Antworten auf die Problematik der Urheberrechte im Zeitalter der Digitalisierung sucht.

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h3

04.04.2009 um 01:21:47 Uhr

Ich habe nach gut zehn Jahren freiem Kulturjournalismus kürzlich das Handtuch geworfen. Die Vergütung der Zeitungen war einfach zu blamabel und wurde immer mieser. Verträge unterschrieben habe ich nicht. Die nicht gesondert honorierte Online-Verwertung war mir immer zuwider, wenn ich auch von ihr wusste und den Redakteuren gelegentlich sagte, dass sie ein Skandal sei. Von Genios wusste ich bis zu dieser Perlentaucher-Geschichte nichts. Gebe ich meinen Namen (den es kein zweites Mal geben dürfte) in die Suchmaske ein, erhalte ich 1006 Treffer. Da dürfte Genios schon die Mehrfachverwertungen unter verschiedenen Zeitungstiteln mit angeführt haben, denn ganz so viel habe ich vermutlich nicht geschrieben. Falls Genios weiter Rechnungen an den Perlentaucher verschickt, geben Sie bitte Bescheid. Dann prüfe ich meine Möglichkeiten, Genios Rechnungen zu schicken.

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Edelgard Mank

03.04.2009 um 23:05:58 Uhr

Die Print-Medien sind die größten Heuchler mit ihrer Datenbank. Recht bedacht, ist das von Verlagsseite eigentlich ein permanenter Bruch des Copyrights.
Hat sich Stefan Niggemeyer gemeldet? Oder Don Alphonso?
Als ich bei "News Frankfurt" beschäftigt war, gab es einen Streit mit Bloggern. Sie wollten das - einen täglichen Blog - nicht kostenlos machen, aus begreiflichen Gründen.

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Edelgard Mank

03.04.2009 um 21:56:37 Uhr

@anja seeliger:
Wenn die Freigabe von Texten sowieso geschieht, wieso dann der Vertrag?!
Je mehr ich lese, desto unklarer wird die ganze Chose.
Wenn ich ein Autor mit Name wäre, würde ich es wie Günter Grass halten :-(

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Anja Seeliger (Red. Perlentaucher)

03.04.2009 um 20:22:30 Uhr

@ Edelgard Mank. Ich glaube nicht, dass die Drohung "wenn du das nicht unterschreibst, kannst du für uns überhaupt nicht mehr schreiben" so plump ausgesprochen wird. Das ist ja auch nicht nötig. Artikel von freien Autoren landen auch ohne Vertragsunterzeichnung in den Bezahlarchiven. Das passiert ganz automatisch, und der Autor muss dann dagegen klagen. (Außer vielleicht der Papst: da reicht wohl eine Protestnote!) Das macht natürlich keiner. Aber ein Recht, für das man nicht mehr einzutreten wagt, ist keins mehr. Der Automatismus, mit dem Artikel in elektronische Datenbanken der Zeitungen geschoben werden, ist derselbe wie bei Google-Books. Vielleicht geht es ja auch gar nicht anders. Die neuen Techniken verändern eben alles. Was mich ärgert, ist die Heuchelei der Zeitungen: Sie beklagen laut die Unterminierung der Urheberrechte im Internet, reflektieren aber nie, was sie selbst tun.

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Edelgard Mank

03.04.2009 um 18:41:04 Uhr

Das wird ja immer besser! Ich habe das doch richtig verstanden, oder?
„Die Verwertungsrechte für die Nobelpreisreden liegen ausschließlich bei der Nobelstiftung.“ Das bedeutet ja nicht nur, daß FAZ et al.Autorentexte über Genios verwerten, die ihnen nicht gehören, sondern daß sie sich Verwertungsrechte angeeignet haben, die ihnen nicht zukommen. M.a.W.: FAZ et al. müßten praktisch jeden Cent, der durch die Genios-Nutzung einer Nobelpreisrede an sie geht, an die Nobelstiftung weitergeben. Ich bezweifle, daß die bei Genios archivierten Zeitungen dies auch tun.
Günter Grass’ Fall habe ich damals verfolgt. Ist mein Eindruck richtig, daß nur wenige Autoren von dieser Verweigerung, Autorentexte durch Genios vermarkten zu lassen, Gebrauch gemacht haben?
Worin besteht denn der Vorteil für einen Autor, den Vertrag über die Abtretung des Rechts zur Verwertung eigener Texte zu unterzeichnen? Daß die Vertragsunterzeichnung zwanghaft geschieht, erklärt sich mir nicht zuletzt durch die Feststellung einer freien Autorin: „Wenn wir diese Briefe nicht unterschreiben, werden die freien Autoren gesperrt.“

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