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zuletzt aktualisiert 03.02.2012, 14.00 Uhr

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Virtualienmarkt

Was sollen die Öffentlich-Rechtlichen im Internet?

Von Robin Meyer-Lucht

22.08.2007. Was spricht für oder gegen ein verstärktes Engagement der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet? Der Virtualienmarkt präsentiert hier eine erste Liste von Pro- und contra-Argumenten für die medienpolitische Debatte der nächsten Wochen und Monate. Weitere Vorschläge von Lesern des Perlentauchers sind erwünscht. Von Robin Meyer-Lucht

Medienpolitik funktioniert gemeinhin wie die Spree: Die Dinge sind in einem sehr langsamen Fluss. Manchmal fließen sie, häufig auch nicht. Es war daher überraschend, als Kurt Beck Anfang des Jahres programmatisch feststellte, 2007 werde das "Jahr der medienpolitischen Reformen" sein (mehr hier). Mittlerweile zeigt sich, dass dieses Jahr tatsächlich zu einem Anfangspunkt medienpolitischer Weichenstellungen werden könnte. Denn das Internet hat das Duale System erreicht - und stellt damit die zuletzt teilbefriedete Balance zwischen privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Anbietern gänzlich in Frage.

Dabei drohen der Medienpolitik gleich "zwei Mühlsteine", wie Beck wiederum treffsicher prophezeite: Auf der einen Seite die wirtschaftsliberal denkende EU-Kommission, die der deutschen Regierung ein Versprechen auf eine strengere Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Anbieter abrang. Auf der anderen Seite das Grundwerte orientierte Bundesverfassungsgericht, das in seinen Urteilen stets Autonomie und gesellschaftliche Bedeutung eines öffentlich-rechtlichen Angebots hervorhob.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben sich in der Vergangenheit beharrlich und erfolgreich gegen eine operativ relevante Eingrenzung ihres Programmauftrags gesperrt. Es gibt wenig, von dem sie selbst sagen würden, dass sie es nicht dürfen. Im Gegenzug wehrte sich die private Medienwirtschaft, indem sie über die Medienpolitik eine Aussperrung der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz aus dem Internet erwirkte - manifest in der Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Online-Etats auf 0,75 Prozent der Einnahmen. Diese technische Demarkationslinie ist bei einem Internet als zunehmend audiovisuellem Alltagsmedium obsolet geworden. Das Duale System steht daher kurz vor seiner Transplantation in ein neues Leitmedium. Dabei stellt sich erneut die Frage nach den ökonomisch-legitimatorischen Fundamenten dieses Systems selbst. Im Internet herrschen unübersehbar andere Rahmenbedingungen - oder doch nicht?

Dieser medienpolitische Streit wird die nächsten Monate beherrschen. Zur Internationalen Funkausstellung Ende August wird die ARD ihren Anspruch aufs Internet markieren und eine Mediathek vorstellen. Am 11. September wird das Bundesverfassungsgericht über die jüngste Gebührenerhöhung urteilen und dabei möglicherweise Grundsätzliches zur Rundfunkfreiheit feststellen.

Die medienpolitische Entwicklung ist letztlich vorgezeichnet: Es wird mehr Öffentlich-Rechtliches im Internet geben, dafür wird dort die Öffentlich-Rechtlichkeit stärker als bisher kontrolliert. Damit wird sich mittelfristig auch der Charakter des Dualen Systems verändern. Die Tage von lediglich sporadisch und semiprofessionell durch Rundfunkräte kontrollierten Anstalten sind wohl vorbei.

Welches sind die relevanten Argumente für oder gegen ein verstärktes Engagement der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet? Der Virtualienmarkt präsentiert hier eine erste Liste als Handreichung für den medienpolitischen Diskurs der nächsten Wochen und Monate. Äußerst gerne würden wir Ihre Ansätze ergänzend hinzufügen. Schreiben Sie hierfür eine E-Mail an meyer-lucht (at) perlentaucher.de


Pro & Contra einer Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Internet-Engagements
Pro:

1. Die privaten Online-Nachrichtenangebote neigen zunehmend zur Überdrehtheit und einem Journalismus des Spektakels. Im Kampf um Reichweiten und Seitenabrufzahlen opfern sie die Standards einer seriösen Berichterstattung. Die öffentlich-rechtlichen Angebote sind als Regulativ und Alternative sind hier dringend erforderlich.

2. Das unaufgeregte Angebot von tagesschau.de zeigt schon heute, das öffentlich-rechtliche Angebote im Netz dringend erforderlich sind.

3. Das Internet bietet den öffentlich-rechtlichen Anbietern die Möglichkeit, ihren Auftrag, hochwertige, für Demokratie und Gesellschaft wertvolle Programme zu erstellen, viel besser wahrzunehmen. Durch zeitsouveräne Bereitstellung kann das Publikum leichter und stärker informationsorientiert erreicht werden.

4. Die öffentlich-rechtliche Kernidee, wonach es wünschenswerte Inhalte gibt, die von ökonomischen Marktmechanismen allein nicht zur Verfügung gestellt werden, hat weiterhin hohe Gültigkeit. Eine rein privatwirtschaftliche Organisation des Mediensystems ist nicht wünschenswert. Zumindest in allen neu hinzukommenden journalistisch geprägten Medien sollten sich die öffentlich-rechtlichen Anbieter engagieren dürfen.

5. Zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehört unbestritten die Erstellung und Verbreitung von TV- und Radio-Programmen. Das Internet etabliert sich als Distributionsweg für derartige Inhalte - folglich kann man den öffentlich-rechtlichen Anbietern den Zugang hier nicht verwehren. Wenn PCs rundfunkgebührenpflichtig sind, sollen sie auch weite Teile des Programms empfangen können.

6. Werbung im Netz nervt. Inhalte und Konsum stehen so immer direkt nebeneinander. Werbefreie Angebote aber sind nur über Gebührenfinanzierung möglich.

7. Da Rundfunkgebühren von allen gezahlt werden, muss folglich zukünftig auch im Internet ein Programm für alle gemacht werden. Eine Festlegung der öffentlich-rechtlichen Anbieter allein auf Qualitätsprogramme würde sie übermäßig einschränken.


Contra:

1. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben ihren Programmauftrag in den letzten Jahren über weite Strecken stark vernachlässigt und sich weitgehend - Quote vor Qualität - wie private Rundfunkanstalten verhalten. Den öffentlich-rechtlichen Anstalten fehlen wirksame Institutionen und Mechanismen, die sie auf ihren eigentlichen Programmauftrag festlegen. So lange dies so ist, sollte ihnen der Weg zum Internet verwehrt bleiben.

2. Eine Kernbegründung des öffentlich-rechtlichen Systems, das eingeschränkte Frequenzspektrum, entfällt durch das Internet. Es besteht nun kein technisch begrenzter Zugang zur Senderfunktionen mehr, der zu einem Marktdefizit führt. Daher entfallen auch zentrale Teile der öffentlich-rechtlichen Legitimation.

3. Die bisherigen Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Anbieter lassen für die Expansion nichts Gutes ahnen. Für bereits jetzt rund 50 Millionen Euro produzieren die öffentlich-rechtlichen Anbieter viel zu wenig meinungsbildende und wertvolle Angebote.

4. Den öffentlich-rechtlichen Anstalten fehlen bislang Mechanismen, ihre Produktivität und die Erfühlung ihres Programmauftrags effektiv zu reflektieren. Der bürokratische Apparat bietet zu wenig öffentlich-rechtlichen Gegenwert - und merkt es nicht einmal.

5. Der im Kern paternalistische Ansatz des öffentlich-rechtlichen Systems, wonach der Mediennutzer nicht genau weiß, was gut für ihn ist, muss jedem Internetnutzer anachronistisch erscheinen.

6. Öffentliches Geld für wertvolle Inhalte im Internet solle es weiterhin geben - nur sollten mit der Bereitstellung die schwerfälligen öffentlich-rechtlichen Anstalten nur noch teilweise beauftragt werden. Ein erheblicher Teil des Geldes sollte ähnlich wie bei Kulturförderung üblich über Ausschreibungen an unabhängige Anbieter vergeben werden.

7. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten legen bislang wenig Wert darauf, die Öffentlichkeit in die Diskussion um ihre Rolle im Internet einzubeziehen. Dies müsste der erste Schritt zu einem stärkeren öffentlich-rechtlichen Engagement in diesem Medium sein.

8. Als Ergebnis des EU-Beihilfeverfahrens wird es zukünftig ein dreistufiges Prüfverfahren für neue öffentlich-rechtliche Online-Angebote geben - hinsichtlich Erfüllung des Programmauftrags, Auswirkungen auf den publizistischen Wettbewerb und Angemessenheit des Aufwands. Bis das im nächsten Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist, gilt die Deckelung der öffentlich-rechtlichen Online-Ausgaben auf 0,75 Prozent.

9. Zu den potenziellen öffentlich-rechtlichen Aufgaben im Internet gehört neben der Produktion klassisch journalistischer Inhalte auch die Ermöglichung von strukturierter Kommunikation unter den Bürgern, wie etwa im Action Network der BBC. Bislang scheint es derartige Überlegungen hierzulande nicht zu geben - ein augenfälliges Zeichen der Inflexibilität des bundesdeutschen öffentlich-rechtlichen Systems.

Robin Meyer-Lucht
Weitere Argumente bitte an: meyer-lucht (at) perlentaucher.de

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