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Open Excess: Der Heidelberger Appell
Verleger und Autoren wehren sich auf Initiative des Heidelberger Professors Roland Reuß gegen eine "Enteignung" durch Google und Open Access. Ihre Argumentation ist haarsträubend, voller Fehler und gefährlich.
Stefan Herwig
06.04.2009 um 16:06:47 Uhr
Sehr geehrter Herr Nickel,
hiermit möchte ihnen noch mit einem (Leider) verspäteten Applaus Tribut für ihre Mühe zollen, die aktuellen Entwicklungen um Google Books und Open Access in ein kritischeres Licht zu stellen. Insbesondere ist es ihnen gelungen, darzustellen, wie schleichtend die Nutzungsregeln bei Gebrauch von Urheberrechten geändert werden sollen. Hatte der Urheber vorab noch die volle Kontrolle, so wird durch den Google "Business Plan" die Machtstellung raffiniert umgekehrt. Das ist zwar keine komplette Enteignung, aber doch leider ein großer Schritt in diese Richtung.
Das das von vielen Seiten auch noch bejubelt wird ist sehr traurig.
Herr Spielkamp, auch ihnen vielen Dank dafür, dass sie sich der Dikussion auf hophem Niveau in der Kommentarsektion gestellt haben, und nochmal herausgestellt haben, dass OPen Access und Google Books durchaus zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Leider hat ihr reichlich tendenziöser und ganz und gar nicht objektiver Artikel ein deutlich subjektiveres Niveau vorgegeben. Schade, dass sie dem Kernargument von Herr reuß hier nicht begegnen, und sich hier zumeist auf billige Polemik zurückziehen.
Aber diese Art von "Journalismus" wird uns nun wohl im Internet weiterhin verstärkt begleiten.
SH
Student
28.03.2009 um 22:00:26 Uhr
Auch wenn wir nun wohl nicht auf eine gemeinsame Position gekommen sind und ich glaube am Ende keiner den anderen so recht überzeugt hat möchte ich Ihnen trotzdem für die sehr anregende und am Ende doch weitestgehend respektvolle Diskussion danken.
Nur noch ein letzter Kommentar auch von meiner Seite aus:
>Und sie wollen, daß ich mich als
>Wissenschaftler irgendwelchen Instanzen beim
>Publizieren unterwerfe (Sie nennen es: ihnen
>vertraue)
nein. Das will ich nicht, und habe ich auch nicht gesagt. Ich habe gesagt ein vom Staat finanziertes Forschungsergebniss sollte dessen Bürgern frei zugänglich sein. Von mir aus auch auf ihrem eigenen Open Access Server. Nichts spricht dagegen mehrere Open Access Provider zu haben.
Und auch ich habe ein kleines Sprichwort:
"Auch große Geister haben nur ihre fünf Finger breite Erfahrung, - gleich daneben hört ihr Nachdenken auf: und es beginnt ihr unendlicher leerer Raum und ihre Dummheit." - Friedrich Nietzsche, Morgenröte, Aph. 564
Gunther Nickel
28.03.2009 um 21:31:08 Uhr
Wir können die Diskussion beenden, und ich beende sie meinerseits hiermit. Ich wüßte im Detail zwar noch manches zu replizieren, aber wir können den Dissenz auch kurz auf folgenden Kern bringen: Sie wollen eine weitgehende Verstaatlichung des akademischen Publikationswesens und die verfassungswidrige Beschränkung der akademischen Publikationsfreiheit. Und sie wollen, daß ich mich als Wissenschaftler irgendwelchen Instanzen beim Publizieren unterwerfe (Sie nennen es: ihnen vertraue). Ich hingegen vertraue mir selbst, will weiterhin frei entscheiden, ob und wo ich online publiziere oder mit Verlagen zusammenarbeite, die meine Texte setzen, lektorieren, korrigieren, geschmackvoll gestalten, bewerben und, jawohl, auch gewinnbringend verkaufen (die Verlage, in denen ich publiziere, machen alles das). Mit meinen Einkünften aus den Haupt- und Nebenrechten meiner Veröffentlichungen finanziere ich nämlich wenigstens einen Teil meiner Forschungsarbeit, für die ich oft in Archive fahren muß, deren Bestände bestenfalls katalogisiert sind und die ich bis zu meinem Lebensende mit Sicherheit nicht im Internet als Scan finden werde. Sie werden die Ergebnisse dann wahrscheinlich trotzdem bald in Form einer "Raubkopie" an Ihrem heimischen Rechner lesen können und finden dann so aufs Schönste bestätigt, was bekanntlich eine alte Bauernregel besagt: Der Strom kommt aus der Steckdose.
Student
28.03.2009 um 19:57:37 Uhr
Sehr geehrter Herr Nickel,
ich bin erstaunt, wie Sie einfachste Fakten teilweise verdrehen und zurechtbiegen:
>Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Das war
>immer die Formel der Unterdrückung.
Ja! Genau das ist es doch! Open Access heist OPEN das heist ich kann selbst, als Author genauso veröffentlichen und muss nicht an bestimmte Verlage meine Rechte geben. Ich also Verfasser kann ein Repository (meinetwegen an meinem Institut) einrichten und genüge damit den Ansprüchen von Open Access. Ich verstehe nicht, womit ich mich damit in fremde Hand begeben soll. Aus der Hand des Instituts ess ich sowieso. Warum soll ich dem nicht dann auch vertrauen einen solchen Server einzurichten? Werde ich damit von meinem Institut oder meiner Fakultät gezwungen bestimmte Sachen nur noch zu veröffentlichen? NEIN. Soviel Vertrauen muss in die (demokratisch gewählten) Dekane doch da sein. Auch jetzt hätten diese Sie mit Hilfe der Zuteilung von Personalmitteln schon in der Hand.
> In den deutschen Universitätsbibliotheken
> kann man Bücher und Fachzeitschriften ja wohl
> immer noch kostenlos einsehen und zum größten
> Teil auch ausleihen
falsch. Nicht jede Bibliothek hat das Geld unzählige Fachzeitschriften für Millionenbeträge zu abonieren. Es gibt oft genug zu hören "Das ist nicht im Budget drin".
>Die Anschaffung dieser Literatur bezahlt der
>Steuerzahler, nicht der Benutzer.
Eben! Und damit zahlt er doppelt. Und zwar zu gunsten der Verlage. Sie wollen doch nicht behaupten, dass die Organisation und das Lektorat so teuer sind, dass die Verlage bis zu 20.000 Euro für Abonements einer Zeitschift verlangen können. Für die Durchführung des Peer Review sehen die Forscher im Normalfall keinen Cent. Die von ihnen genannte typografische Gestaltung übernehmen in in vielen Fällen schon die Forscher bzw. deren Angestellte selbst, da die Verlage druckfertige Vorlagen erwarten.
> und bezahlen, wie man auch die Server
> bezahlen muß und die Leute, die sie bedienen
wenn ich höre, dass die Uni Konstanz 1.6 MILLIONEN Euro für Zeitschriftenabos pro JAHR ausgibt, dann wage ich zu behaupten, dass davon viele Personen eingestellt werden können und eine ganze Farm von Open Access Servern betrieben werden kann. Sie machen hier die Milchmädchenrechnungen!
Zur Langzeitpflege bleibt nur zu sagen: setzt auf offnene Formate, dann habt ihr in 20 Jahren auch kein Problem damit diese zu lesen.
> Wenn Texte bei Open Access veröffentlicht
> worden sind, wird sie kaum noch ein Verlag
> drucken, ganz einfach deshalb, weil er sie
> nicht mehr verkaufen können wird
dann gibt es 2 Möglichkeiten:
1) es erscheinen keine Publikationen in den Verlagen mehr und diese machen sich selbst obsolet. Wer gehört werden will wird dies mit open Access.
2) die Verlage überdenken ihr Geschäftsmodell und ihre teils horrenden Gewinnspannen und veröffentlichen trotzdem. Dann werden die Zeitschriften auch weiterhin aboniert.
Es ist auf jeden Fall NICHT die Aufgabe des Steuerzahlers ein Verlagswesen zu bezahlen welches dem reinen Selbstzweck dient.
zu ihrem Punkt 4)
Lesen sie nochmals die Veröffentlichung der Allianz und vielleicht stellen sie dann fest dass dort eingeschränkt ist, dass die Open Access Veröffentlichung natürlich nur möglich ist, wenn andere Rechte nicht verletzt werden dabei. Natürlich werden Sie nicht gezwungen unter Open Access zu veröffentlichen, wenn es rechtliche Hindernisse gibt.
Mit freundlichen Grüssen,
der interessierte Student
Gunther Nickel
28.03.2009 um 19:12:01 Uhr
Ihre Einwände sind aus zwei Gründen extrem kurzsichtig und falsch:
1.) Der Appell richtet sich NICHT, wie immer wieder behauptet wird, gegen Open Access. Er richtet sich gegen den ZWANG, als Bediensteter der „öffentlichen Hand” in Open Access publizieren zu MÜSSEN. Warum dieser Zwang politisch haarsträubend und zudem auch noch verfassungswidrig ist, hat Matthias Ulmer pointiert in einem online veröffentlichten FAZ-Leserkommentar erläutert: „Wenn der Autor nicht mehr frei entscheiden darf, wo er publizieren will, sondern ihm das vorgeschrieben wird, dann ist seine Freiheit eingeschränkt, wird er seiner Verfügungsrechte beraubt, enteignet eben. Man muss den Kern der Forderung beachten: wer mit öffentlichen Mitteln forschen will, der muss eben dulden, dass man ihm die Veröffentlichungspraxis vorschreibt. Als ob es nicht gute Gründe gegeben hat, dass genau das nach den bitteren Erfahrungen aus totalitären Regimen im Grundgesetz und Hochschulrahmengesetz genau anders geregelt wurde: ganz ausdrücklich werden öffentlich finanzierte Forscher von so einem Zwang geschützt. Das nennt das Gesetz die Freiheit der Forschung. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Das war immer die Formel der Unterdrückung.”
2.) Das Argument, erst durch Open Access würden steuerfinanzierte Forschungsergebnisse jedem kostenfrei zugänglich, ist Augenwischerei. In den deutschen Universitätsbibliotheken kann man Bücher und Fachzeitschriften ja wohl immer noch kostenlos einsehen und zum größten Teil auch ausleihen. Die Anschaffung dieser Literatur bezahlt der Steuerzahler, nicht der Benutzer. Und daß Open Access die Publikationen für den Steuerzahler in Zukunft billiger machen würde, basiert auf reinen Milchmädchenrechnungen. Da, wo sie NENNENSWERT billiger werden könnten, bedeutet sie nur weniger Sorgfalt: kein Lektorat, kein Korrektorat, keine typographische Gestaltung. Will man auf diese Leistungen trotzdem nicht verzichten, muß man dafür Personal einstellen – und bezahlen, wie man auch die Server bezahlen muß und die Leute, die sie bedienen. Die Langzeitkosten für die Datenpflege sind überhaupt nicht abzusehen. Es kann durchaus sein, daß die heutigen Datenformate in 20 Jahren restlos überholt sind und aufwendige Konvertierungsarbeiten verlangen. Und wer bezahlt die dann?
3.) Wenn Texte bei Open Access veröffentlicht worden sind, wird sie kaum noch ein Verlag drucken, ganz einfach deshalb, weil er sie nicht mehr verkaufen können wird. Soviel ökonomischen Verstand sollte man auch (oder vielmehr: gerade) als Student aufbringen. Wer hier etwas grundlegend nicht versteht bin nicht ich, ist auch nicht Roland Reuß, sind auch nicht die Unterzeichner des Heidelberger Appels, sondern Sie.
4.) Es gibt Forschungsarbeiten, gerade in der Germanistik, die in Open Access nicht realisiert werden können. Die kommentierte Brecht-Ausgabe, die bei Suhrkamp und Aufbau erschienen ist, setzt voraus, daß die Brecht-Erben der Publikation der Texte zustimmen. Sie hätten dies aber gewiß nicht getan, wenn man sie im Netz veröffentlichen hätte müssen. Das gilt analog für alle kommentierten Briefeditionen, die ich in den letzten Jahren publiziert habe, weil auch bei Ihnen immer Rechte Dritter betroffen waren, und ich kann Ihnen versichern: Ich hätte nie und nimmer die Einwilligung zur online-Publikation bekommen. Genau solche Arbeiten aber sind germanistische Basisarbeiten. Die 10.012 Interpretation eines Kafka-Romans ist dagegen, da regt sich bei mir kein Widerspruch, bei Open Access sehr gut aufgehoben. Wie gesagt: Der Appell richtet sich NICHT gegen Open Access.
Student
28.03.2009 um 18:24:18 Uhr
Sehr geehrter Herr Nickel,
ich habe den verlinkten Artikel gelesen, dieser geht jedoch (fast) am Thema vorbei bzw. vermischt ihn wiederum mit anderen Themengebieten. Auch wenn mich natürlich die Entdemokratisierung der Hochschulen betrifft hat dies doch mit Open Access wenig zu tun. Da diese Vermengung von Themen in der vorherrschenden Diskussion häufiger der Fall zu sein scheint würde ich gerne auf das Grundthema zurück kommen. Open Access.
Sie missverstehen (und ich will Ihnen hier nicht unterstellen, dass dies Absicht ist!) offensichtlich die Ausrichtung, die die DFG und Co. verfolgen. Das Ziel ist hier durch ÖFFENTLICHE Gelder bezahlte Forschung frei zugänglich zu machen. Natürlich hindert Sie, als Privatdozent dessen Forschung nicht von der Uni oder der Allgemeinheit direkt bezahlt wird, keiner daran ihre eigenen Publikationen so zu veröffentlichen wie es Ihnen beliebt. (Auch wenn es natürlich schön wäre, wenn ihre Arbeiten auch den weniger betuchten zur Verfügung stünden).
Es ist nach deutschem Recht nicht möglich beliebige Leute zu bestimmten Publikationswegen zu zwingen - eben ausgenommen Sie erbringen eine Leistung für jemand anderen und dann kann eben dieser so publizieren wie er es für richtig hält.
Seien wir doch realistisch. Jeder andere der im Rahmen seiner vom Arbeitgeber bezahlten Tätigkeit eine Leistung erbringt muss diese dem Arbeitgeber zu Verfügung stellen. Für nicht privat(-wirtschaftlich) finanzierte Forschung ist dies nuneinmal der Staat und als direkter Geldgeber des selben der Bürger.
Wo glauben Sie denn könnte für Sie als Privatdozent das Problem liegen, wenn Sie nicht nach OA veröffentlichen? Denken Sie, dass man Sie deswegen nicht mehr einstellen würde? Wodurch soll sie denn die Forschungsgemeinschaft zwingen können?
Was ist denn ihre konkrete Kritik an den Open Access Richtlinien? Enteignung kann es jedenfalls nicht sein, denn sonst müssten Sie jedem Unternehmen welches einen Wert (sei er geistiger Natur, oder einfach handwerklicher Natur in Form eines Produktes) aus der Arbeit seines Angestellten schöpft das selbe vorwerfen und das können Sie ja wohl kaum wollen. Oder verstehe ich Sie hier falsch?
Sie haben auch etwas anderes nicht verstanden oder es war Ihnen noch nicht bewusst: Open Access untersagt natürlich NICHT, dass Sie Ihre Publikationen zusätzlich in den bekannten Verlagen publizieren dürfen! Dass diese in vielen Fällen natürlich die exkulsiven Rechte an den zu veröffentlichen Werken zwingend haben wollen ist ein Problem. Nur sollten Sie sich dann doch fragen, WER hier wirklich derjenige ist der enteignet.
Die Frage ist doch immer: Cui Bono? Und im Moment sind dies einfach nur die Verlage, die aus den Ausgaben des Staates und damit der Steuerzahler ungerechtfertig hohen Profit schlagen. Wenn nach Open Access verfahren wird sind die, die Profitieren meiner Meinung nach alle, also die Allgemeinheit. Wo ist also das Problem?
Mit freundlichen Grüßen,
ein interessierter Student
Gunther Nickel
28.03.2009 um 17:21:28 Uhr
Herr Anonymus namens Student,
ich habe das Programm getestet und kann zum Beispiel von Bd. 1 der von mir zusammen mit dem Dramaturgen Alexander Weigel herausgegebenen Edition der Schriften Siegfried Jacobsohns mehr als 90 Prozent (nicht 20 Prozent) des Textes mit seiner Hilfe herunterladen. (Es gibt auch die Möglichkeit an den Volltext heranzukommen, aber die verrate ich hier nicht, weil ich keine Anleitung zum Gesetzbruch publizieren mag.)
Was Open Access betrifft, so will ich hier nur soviel sagen, daß meine germanistische Forschungsarbeit nicht vom Volk bezahlt wird. Als Privatdozent lehre ich zwar seit sechs Jahren an der Universität Mainz, habe aber bisher ganz genau 0 Euro und 0 Cent Honorar dafür bekommen. (Dieses Schicksal teile ich mit ca. 7000 anderen Privatdozenten in Deutschland.) Wenn Universitätsangehörige demnächst auf die Veröffentlichung in Open Access verpflichtet werden, betrifft mich das auch, weil dadurch das ganze bisherige wissenschaftliche Publikationswesen zerschlagen wird.
Was sich hinter diesem Ziel für wissenschafftspolitische Konzepte verbergen, können Sie hier nachlesen:
http://www.textkritik.de/digitalia/maset.htm.
Ich halte diese Ziele für verfassungsfeindlich. Und über die Einschränkung von Verfassungsrechten diskutiere ich nicht, schon gar nicht mit jemandem, der zu feige ist, seinen Namen zu nennen.
Student
28.03.2009 um 16:22:33 Uhr
Sehr geehrter Herr Nickel,
vielleicht sollten Sie das Programm auch einmal selber testen, bevor Sie darüber schreiben.
Das Programm kann ebenfalls nur die Seiten von Google herrunterladen, die vom Browser angezeigt werden können. Wenn Sie also nur 20% des Buches bereits jetzt sehen werden es durch den Downloader auch nicht mehr.
Davon abgesehen geht es im "Heidelberger Apell" eigentlich garnicht so sehr um books.google. Haben sie ihn etwa nur deswegen unterschrieben und garnicht komplett gelesen? Es geht auch um den Open Access Gedanken und darum, dass die Ergebnisse von Forschung die vom Volk bezahlt wird diesem bitte auch unentgeldlich zugänglich gemacht werden sollten.
Wie stehen sie dazu?
Gunther Nickel
27.03.2009 um 19:07:30 Uhr
Lieber Herr Spielkamp,
glauben Sie mir, ich würde auch lieber anderes tun, als mich mit Ihren Ausführungen zu befassen. Aber Sie sind es, der desorientierende Informationen verbreitet, nicht ich, auch nicht Roland Reuß. Für Autoren ist es entscheidend, ob und wenn ja: wieviel Geld sie für ihre Bücher erhalten, die von Google einscannt werden. Auch bei bisherigen Verlagsbeziehungen ist das selbstverständlich nicht vollständig kalkulierbar, aber in nicht wenigen Fällen doch soweit, daß Verlage bereit sind, ihren Autoren bei Manuskriptabgabe einen Vorschuß zu zahlen.
Bei konventionellen Verlagsverträgen ist auch völlig klar, wieviel Geld der Autor pro verkauftem Exemplar erhält. Bei den üblichen 10 Prozent vom Ladenpreis sind es bei einem Hardcover, das 19.90 Euro im Buchhandel kostet, exakt 1,99 Euro. Was ein Autor bei einem vergleichbaren Verkaufsvorgang via Google bekommt, ist bislang, da die Verkaufpreise nicht angegeben werden, ganz und gar unbestimmt. Ich gehe mit Ihnen aber jede Wette ein: Es wird viel, viel weniger sein.
Erschwerend kommt – nochmals muß es leider gesagt werden – hinzu, daß man die Bücher auch mit ein wenig Geschick umsonst herunterladen kann, woran dann eben gar nicht verdient wird. Unter der Adresse http://userscripts.org/scripts/show/37933 bekommen Sie zum Beispiel ein Programm mit dem sprechenden Namen „Google Book Downloader“. Welche weiteren Tools man daneben braucht, können Sie unter der Adresse http://antimachine.wordpress.com/2008/12/24/ how-to-download-books-from-google-books/ nachlesen und dann auch gleich ausprobieren. Viel Spaß dabei!
Matthias Spielkamp
27.03.2009 um 16:22:32 Uhr
Lieber Her Nickel,
im Gegensatz zu Ihnen, werde ich nicht aus dem Steuersäckel finanziert, sondern muss als Freiberufler meinen Lebensunterhalt damit verdienen, Dienstleistungen zu verkaufen – oder auch Nutzungsrechte an meinen Werken. Daher habe ich keine Ressourcen dafür, mit Ihnen hier eine Privatdebatte zu führen und Ihnen jedes Mal wieder zu erläutern, wo Sie falsch liegen. Daher abschließend fünf Stichpunkte:
- Ich unterscheide in meiner Antwort sehr deutlich zwischen lieferbaren und nicht lieferbaren Büchern, so wie das Google Settlement. Tun Sie das doch einfach auch.
- Sie schreiben, Bücher bei Google ließen sich „mit wenigen Handgriffen herunterladen und abspeichern“ und verweisen auf http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource: Google_Book_Search# Umgehen_von_Googles_Digital_Rights_Management. Das ist gut, denn dann kann jeder Leser dorthin gehen und sich einen Eindruck davon verschaffen, was für eine unsinnige Behauptung das ist. Sehr putzig übrigens: „Die gleiche DRM-Technik liegt auch der Amazon-Präsentation von Buchinhalten und dem Libreka-Angebot des deutschen Buchhandels zugrunde“. Wann darf ich denn Ihren „Mainzer Appel“ gegen den Börsenverein des deutschen Buchhandels erwarten?
- Sei schreiben: „Für Autoren, die von ihrer Arbeit leben und jetzt ihre Rechte verteidigen müssen, ist Ihre zutreffende Feststellung ‚Wie viel Geld tatsächlich fließt, ist nicht vorherzusehen’ zweifellos hilfreich.“ Ich weiß nicht recht, ob das jetzt sarkastisch gemeint ist. Falls ja: Welcher Autor weiß denn bei „konventionellen“ Nutzungsarten, wie viel Geld er mit einem Buch verdienen wird? Außer bei akademischen Veröffentlichungen, die aus Steuern finanziert oder subventioniert werden, und bei denen man fragen müsste, wie viel Gehalt oder Forschungsförderung an die Autoren geflossen ist, hängt das doch von den Verkaufszahlen ab. Oder irre ich?
- Sie schreiben: „Aber worin bestehen diese Nutzungsmöglichkeiten genau[...]? Das ist nirgends exakt (etwa in Form eines Katalogs) beschrieben.“ S. z.B. Google Settlement Agreement, S. 59, 4.7: „New Revenue Models. The Registry and Google may, over time, agree to new revenue models, and discount programs (if any) for such revenue models, including the following:“ Dann folgt Ihr gewünschter Katalog. Und dann: „ Google may not offer any new revenue models with respect to Books without authorization from the Registry or the Rightsholder.“
- „ und wo finden sie ihre Grenzen?“ Ich weiß es nicht. Ebenso wenig, wie ich weiß, welche Geschäftsmodelle deutschen Buchverlagen in Zukunft einfallen werden. die Über die muss dann verhandelt werden. Was die Verlage übrigens dadurch zu verhindern suchen, dass sie sich für alle Nutzungsarten die Rechte übertragen lassen. Im Gegensatz zu Google übrigens.
Noch einmal: bin ich mit Googles Vorgehensweise einverstanden? Keineswegs. Macht das den „Heidelberger Appell“ besser? Nein. Mit seiner Position „Google ist böse und Open Access sowieso“ ist er ein Konglomerat aus Halbwahrheiten, das großen Schaden anrichten kann, vielleicht schon angerichtet hat. Den Sack schlägt man, den Esel meint man. Es ist nicht klar, wer Sack und wer Esel ist? Eben. Lassen Sie uns doch daran arbeiten, das herauszufinden.
Gunther Nickel
27.03.2009 um 13:40:27 Uhr
Lieber Herr Spielkamp,
für eine Analyse der verschiedenen mit dem GoggleSettlement verbundenen Geschäftsmodelle hätten Sie nun also gern ein Honorar. Das verstehe ich gut, denn eine solche Analyse ist nicht ganz so einfach, und daher zeitaufwendig. Aber worüber reden wir eigentlich, wenn nicht auf der Basis einer genauen Untersuchung dessen, was es exakt in Euro und Cent bedeutet, wenn sich ein Autor nun für eine der diversen Handlungsoptionen entscheidet?
Fakt ist: Alle Autoren werden eine solche Analyse nun selbst vornehmen müssen, auch diejenigen, die nicht dazu in der Lage sind, Ihre Kostennoten zu begleichen. Und darin liegt schon der erste Rechtsbruch: Google stellt nämlich nicht, wie Sie wahrheitswidrig behaupten, Bücher nur mit „ausdrücklicher Genehmigung“ ins Netz. Richtig ist vielmehr, daß Autoren gezwungen sind, Widerspruch einzulegen, sofern sie auch in Zukunft über ihr Urheberrecht in vollem Umfang selbst verfügen können möchten. Legen sie keinen Widerspruch ein, erfolgen Zahlungen auch keineswegs automatisch, sondern nur dann, wenn sie ihre Ansprüche bei Google anmelden. Siehe dazu: http://www.googlebooksettlement.com/.
Diesen gesamten Vorgang, der allen europäischen Rechtskonventionen hohnspricht, nenne ich Nötigung, denn Autoren werden hier von einem US-amerikanischen Konzern zu Handlungen oder Unterlassungen nicht etwa gebeten, sondern – wie gesagt – gezwungen. Und wer die Angelegenheit ignoriert, weil ihm das alles schon prima vista viel zu kompliziert erscheint, geht völlig leer aus. Ich unterstelle, daß es Google nicht zuletzt auf die kalte Enteignung von Autoren abgesehen hat, die sich nicht rühren.
Für Autoren, die von ihrer Arbeit leben und jetzt ihre Rechte verteidigen müssen, ist Ihre zutreffende Feststellung „Wie viel Geld tatsächlich fließt, ist nicht vorherzusehen“ zweifellos hilfreich. Auch ist es richtig, daß die Höhe der Google-Honorare, wie Sie schreiben, von der „angebotenen Nutzung” abhängt. Aber worin bestehen diese Nutzungsmöglichkeiten genau und wo finden sie ihre Grenzen? Das ist nirgends exakt (etwa in Form eines Katalogs) beschrieben.
Hinzu kommt noch ein Punkt, den Sie wohlweislich aussparen: Auch lieferbare Bücher, die Google angeblich nur zu 20 Prozent lesbar macht (in den von mir kontrollierten Fällen sind es über 90 Prozent), lassen sich mit wenigen Handgriffen herunterladen und abspeichern (siehe dazu http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource: Google_Book_Search# Umgehen_von_Googles_Digital_Rights_Management).
Angesichts der Möglichkeit, den Kopierschutz zu umgehen, habe ich den schweren Verdacht, daß es Google gar nicht, jedenfalls nicht vorrangig darum geht, mit den eingescannten Büchern künftig Geschäfte zu machen. Es geht, glaube ich, darum die weltweite Informationshoheit zu sichern und Google damit zu einer der attraktivsten Plattformen für Werbung zu machen. Die Einnahmen aber, die durch Werbeeinnahmen erzielt werden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem eingescannten Buchtitel stehen, wird Google komplett für sich behalten. Und angesichts dieser Sachlage, gebe ich den von Ihnen gemachten Vorwurf, „unehrlich und perfide aus eigenem Interesse eine Politik zu betreiben, die das Gemeinwohl schädigt“ gänzlich ungebraucht an Sie zurück.
Matthias Spielkamp
27.03.2009 um 10:45:30 Uhr
Lieber Herr Nickel,
von welchem Schriftsteller sprechen Sie, bzw. von welchem Buch? Handelt es sich um ein Buch, das im Buchhandel erhältlich ist, dann ändert sich für den Schriftsteller, der drei Jahre lang daran gearbeitet hat, gar nichts – wenn er denn wollte, dass sich nichts ändert. Denn diese Bücher werden bei Google nur mit ausdrücklicher Genehmigung und nach den Vorstellungen der Rechteinhaber angeboten. Wenn diese offizielle Position in einigen Fällen verletzt wird, wie einige Autoren behaupten, ist das nicht zu tolerieren.
Ärgerlich ist es natürlich für den Schriftsteller, wenn er mit dem Verlag einen branchenüblichen Total-Buyout-Vertrag geschlossen hat. Dann kann der Verlag entscheiden, was für den Schriftsteller das Beste ist. Und selbst wenn das Buch über Google Einnahmen erzielt – etwa durch Werbung – wird der Schriftsteller u.U. keinen Cent davon sehen (die Rechtslage ist da noch nicht geklärt). Das Geld fließt an den Verlag. Das Honorar, das der Schriftsteller mit dem Verlag ausgehandelt hat, ob 1 Prozent oder 10 Prozent, bleibt davon vollständig unberührt.
Wenn es sich um einen Schriftsteller handelt, der ein Buch geschrieben hat, das vergriffen ist, dann sieht die Sache anders aus. Denn dann, lieber Herr Nickel, fließt überhaupt kein Geld vom Verlag an den Schriftsteller. Keine 10 Prozent, nicht 1 Prozent, sondern nichts. Denn das Buch wird ja nicht mehr verkauft. Dann würde es auch überhaupt keine Rolle spielen, wovon – wie Sie fragen – Google die 63 Prozent bezahlt, denn selbst 63 Prozent von einem Euro sind immer noch mehr als das, was der Schriftsteller sonst bekommen hätte. Ich erinnere daran, wie viel das wäre: nichts.
Wie viel Geld tatsächlich fließt, ist nicht vorherzusehen. Zum einen sind die 63 Prozent keine Pauschale, sondern kann von der angebotenen Nutzung abhängen. Und die tatsächlich ausgeschüttete absolute Summe hängt natürlich davon ab, wie beliebt das Buch ist, um das es geht. Ist es sehr beliebt, wird es oft gesucht und aufgerufen, sind Menschen bereit, Geld dafür zu bezahlen, um es sich vollständig anzusehen oder sogar als Print-on-demand zu kaufen, dann könnte es eine ganze Menge sein, die da fließt. Eine ganze Menge mehr als das Nichts, das bisher ein vergriffenes Buch bringt (außer den Antiquariaten, die nachgefragte, vergriffene Bücher zu bisweilen stolzen Preisen verkaufen, von denen der Autor abermals wie viel bekommt? Ja, Sie haben es erraten: nichts).
Lieber Herr Nickel, Sie machen es sich ein wenig zu leicht, hier in der Kommentarspalte zu verlangen, dass Ihnen jemand das Google-Settlement und die damit zusammenhängenden Geschäftsmodelle analysiert. Wenn Sie daran Interesse haben, kann ich das gern für Sie machen; über das Honorar verhandeln wird dann. Wenn Sie das nicht wünschen, dann müssen Sie, Reuß und möglichst viele der anderen Unterzeichner sich eben selbst die Mühe machen zu recherchieren, statt kenntnisfrei auf die Pauke zu hauen.
Noch ein Wort zum übergeordneten Thema. Ich habe an keiner Stelle behauptet, Googles Vorgehen gutzuheißen. Wenn Sie interessiert, wie vielschichtig das zu beurteilen ist, dann lesen Sie Robert Darntons Essay "Google & the Future of Books" im New York Review of Books (übrigens kostenlos online einzusehen: http://www.nybooks.com/articles/22281). Was den "Heidelberger Appell" so unsäglich macht, ist die Vermischung von Dingen, die nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben (Google und OA). Entweder, die Verfasser wussten es nicht besser, dann müssen Sie sich den Vorwurf der völligen Unkenntnis gefallen lassen. Oder, sie haben es vorsätzlich getan. Dann müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, unehrlich und perfide aus eigenem Interesse eine Politik zu betreiben, die das Gemeinwohl schädigt. Verraten Sie uns doch, was es ist.
Tyrone Slothrop
26.03.2009 um 23:41:20 Uhr
@gunther nickel
offenbar in unkenntnis dessen, dass auch us-amerikanische bibliotheken fremdsprachige bücher erstehen, erregt sich die autorin darüber, dass eine bei einem italienischen verlag, der mit google offenbar aus ökonomischen interesse eine kooperation pflegt, erschienene übersetzung ihres buches zu einem nicht allzu geringen teil bei googlebooks einzusehen ist.
was daran nun aber so skandalös oder gar argumentativ reichhaltig sein soll, dass die autorin bei reuß in den stand einer kronzeugin erhoben wird, ist nicht ersichtlich. wenn die autorin ihrem deutschen verlag weitreichende nutzungsrechte zugesteht, dieser diese weitreichenden nutzungsrechte an einen italienischen verlag weiterlizenziert und dieser wiederum mit google zusammenarbeitet, ist daran zumindest augenfällig noch nichts illegal (und selbst wenn, so wäre der entsprechende verlag anzusprechen, nicht aber google).
recht besehen, wirkt das ganze sogar ein wenig grotesk. da ist also eine bass erschrockene autorin, die lautstark auf die pauke haut, dass sie gerne selbst darüber bestimmen will, wo sie wann was und unter welchen bedingungen von sich veröffentlicht sehen will, ohne dabei überhaupt zu bemerken, dass sie anscheinend genau das ja getan hat, wenn sie ihrem verlag die möglichkeit einräumt, ihre werke auf derart weitreichende weise subzulizenzieren.
und schließlich, wie schon A.s. hingewiesen hat: warum bloggt die autorin überhaupt bei google?
MattGrandis
26.03.2009 um 23:25:28 Uhr
Vielen Dank für diesen Artikel! Ich hatte schon das Gefühl, ich würde allein in den Sturm rufen. Besonders bedauerlich ist es, wieviele Autoren dem Appell offenbar nur aus purer Angst folgen: "ich habe gehört, dass man mein Buch bei Google herunterladen kann!". Von Open Access redet dann niemand mehr. Geschickt eingefädelt.
A.S.
26.03.2009 um 22:43:43 Uhr
Herr Spielkamp, danke, dass Sie mit diesem wohldurchdachten und gut argumentierten Beitrag die heiße Luft aus diesm „Heidelberger Appell“ lassen. Und was ist es bloß mit Heidelberg und den Appellen? Schon 1992 unterzeichneten 400 Wissenschafter den einen „Heidelberger Appell“ der unter anderem die anthropogene Erderwärmung bestritt...
Gunther Nickel, Ihr Google-Opfer ist aber nicht gerade ein überzeugender Fall. Nicht nur, dass sie die kostenlose Blogging-Plattform benutzt, die Google ihr zur Verfügung stellt (ach je, wovon soll Google denn da leben?); sie sagt auch die Unwahrheit über ihr Buch „Schwarze Madonnen“, das keineswegs vollständig über Google Books gelesen werden kann. Wenn ich die Dame richtig verstehe, beschwert sie sich darüber, dass Google Books die Titel ihrer Bücher erfasst hat (keins davon ist in der Vorschau verfügbar). Tja, wenn die Dame nicht über Google gefunden werden möchte, warum betreibt sie dann überhaupt ein Blog?
Martin Nissen
26.03.2009 um 17:11:04 Uhr
Ein sehr lesenswerter Artikel trotz oder gerade aufgrund der polemischen Spitzen.
AJA
25.03.2009 um 23:19:04 Uhr
Kompliment! Ein sehr sehr gut geschriebener und informierender Artikel.
Matthias Spielkamp
25.03.2009 um 18:25:53 Uhr
Gerade wurde eine "Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen" veröffentlicht: "Open Access und Urheberrecht: Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit" S. hier: http://immateriblog.de/?p=394
Gunther Nickel
25.03.2009 um 17:57:34 Uhr
Den Damen und Herren von der Geiz-ist-Geil-Fraktion sei folgender Artikel eines Google-Opfers sehr ans Herz gelegt:
www.cronenburg.blogspot.com /2009/03/enteignung-oder-fortschritt.html.
AViess
25.03.2009 um 17:00:59 Uhr
Danke, Matthias, das war nötig. Bleibt zu hoffen, dass deine Einwände auch wahrgenommen werden.
Über diesen Link: www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/ %5Copen-enteignung%5C-dank-google/ sind übrigens auch die Kommentare bei der taz lesbar.
(Meine Güte, die Kommentarfunktion hier taugt aber auch nichts. Musste den Link auseinandernehmen)
brembs
25.03.2009 um 14:42:20 Uhr
Ich bin Wissenschaftler und publiziere alle meine Ergebnisse in den vielbesagten Wissenschaftszeitschriften. Deren Abonnementgebühren sind die reinste Abzocke und Verlage wie Elsevier & CO sind eines größten Übel der heutigen Wissenschaftslandschaft. Elsevier z.B. gönnt dem Steuerzahler eine Gewinnspanne von 35% (bei einer Spanne von unter 5% im Branchendurchschnitt). In meiner Lieblings-Forschungsutopie gibt es schon lange keine Abonnement-Zeitschriften mehr und alle Wissenschaft ist allen Menschen in Open Access Portalen zugänglich.
Alleine die Zeit, die ich verbringe Zeitschriftenartikel zu bekommen, die sich unsere Bibliothek (immerhin FU Berlin, Exzellenz-Uni!) nicht leisten kann, ist völlig aberwitzig!
Gegner von Open Acces sind entweder uninformiert oder genau so schwachsinnig wie unser momentanes Publikations-System (falls sie nicht selbst in den Verlagen arbeiten, die sich ausschließlich doppelt von Steuergeldern finanzieren).
Thomas09
24.03.2009 um 23:49:09 Uhr
Es ist leider sehr erkennbar, dass es hier um das Geschäftsmodell von Herrn Spielkamp geht. Spielkamp lebt von der Aufweichung des traditionellen copyright begriffs. Und deshalb ist der Widerspruch des Artikels sein so beredtes Schweigen zu Google-Buchsuche und zum Google-Settlement. Nichts dagegen, wenn man Geld verdienen will, aber dann nicht mit der Maske scheinbarer Objektivität.
Gunther Nickel
24.03.2009 um 20:03:59 Uhr
Google will mindestens 60 Dollar pro Buch zahlen und zusätzlich 63 % von allen
weiteren Einnahmen. Beides zusammengenommen ist jedoch kein Äquivalent für das übliche Autorenhonorar von 10 % vom Ladenpreis. Zu fragen wäre zuerst einmal: 63 Prozent von welchem Betrag? 1 Cent? 10 Cent? 20 Cent? Also, lieber Herr Spielkamp, erklären Sie nun doch bitte einem Schriftsteller, wieviel Geld er künftig für 10.000 Google-Verkäufe seines Romans, an dem er drei Jahre gearbeitet hat, bekommen wird. Weiteres zu dieser Problemlage findet sich hier:
http://www.textkritik.de/urheberrecht/index.htm.
Klaus Graf
24.03.2009 um 17:37:02 Uhr
Spielkamp arbeitet überzeugend heraus, wie Reuß als Anti-Open-Access-Rattenfänger Anhänger gewinnt. Auch aus den unter
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
verfügbaren weiteren Materialien geht hervor, dass sich eine Menge Anti-Google-Ressentiment, ein gerüttelt Maß an distanzierter Haltung gegenüber elektronischen Publikationsformen sowie eine gewisse Skepsis gegenüber Open Access (bzw. dem, was die Verlage als Zerrbild von Open Access entwerfen) Reuß & Co. Sympathisanten zuführen. Was das Google-Settlement angeht, das Spielkamp anspricht, sind die meisten seriösen Informationen nur auf Englisch im Internet verfügbar. Soweit Spielkamp den Eindruck erweckt, Google werde vergriffene Bücher weltweit anzeigen dürfen, ist das unzutreffend: Es dürfen jeweils nur maximal 20 % des Buchs den US-Bürgern zugänglich gemacht werden, das ganze Buch kann nur im Rahmen teurer institutioneller Abonnements sowie an jeweils einem Leseplatz in öffentlichen US-Bibliotheken eingesehen werden (bei letzterer Nutzungsmöglichkeit soll Ausdrucken extra kosten). 20 % sind alles andere als eine Enteignung, eher ein Appetizer.
Es ist zu hoffen, dass Wissenschaftsautoren weltweit sich zusammentun, um eine kostenfreie vollständige Sichtbarkeit derjenigen Publikationen, an denen sie selbst die Rechte haben, via Google sicherzustellen.
Ewige Werte
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- Fallende Blätter: die Lage des Feuilletons heute
- Domenico Scarlatti
- Olaf Sundermeyer und der Perlentaucher: Richtigstellungen
- Die Perlentaucher-Affäre und das System Schirrmacher
- Der sogenannte neue Übersetzerstreit
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- Neu und Nach: ein Übersetzerstreit
- Anna Politkowskaja
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