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Im Ententeich: Redaktionsblog
FAZ enteignet Päpstin. Elke Heidenreich empört
Von Thierry Chervel, 25.06.2009, 12:06
Elke Heidenreich ist empört. Ein sogenannter Zuschussverlag hat ein Buch von ihr publiziert, ohne sie zu fragen. Zuschussverlage kassieren bei Autoren, die es nötig haben, richtig ab, um ihre Bücher, die sonst niemand haben will, herauszubringen. Von Elke Heidenreich hat die "Deutsche Literaturgesellschaft" aber sicher kein Geld kassiert: Der ominöse Verlag scheint das Buch mit dem Titel "Bücher könnte ich lassen, Oper nie!" als Köder für seine Bauernfängerei produziert zu haben. Das Literaturcafé hat die Geschichte schon vor einiger Zeit aufgebracht und berichtet in einem Nachtrag von gestern, dass es das Buch bei Amazon bestellen konnte. Elke Heidenreich sagt dazu, ebenfalls laut Literaturcafé:
"Ich bin über die Machenschaften der sogenannten Deutschen Literaturgesellschaft empört und habe damit nichts zu tun. Im Gegenteil, die Opfer solcher Zuschussverlage beklagen sich oft bei mir, dass sie sich betrogen fühlen. Meine Verlage werden juristische Schritte einleiten und prüfen, wie man gegen die Verwendung meines Photos und meiner Texte vorgehen kann."
Da wendet sich Elke Heidenreich aber offensichtlich an den falschen Adressaten, denn es scheint, dass die "Deutsche Lieteraturgesellschaft" die Texte rechtmäßig erworben hat - und zwar beim Archiv der FAZ. Es handelt sich bei den Texten im Buch im wesentlichen um ein Interview mit Heidenreich und einen Essay Heidenreichs aus dem Jahr 2006, die in der FAZ erschienen sind, aufgemöbelt wird das ganze mit ein paar rechtefreien Texten längst verstorbener Dichter.
Der Perlentaucher hat ja vor einiger Zeit bereits gezeigt, dass jeder, der es will, ob Buchverlag, Zeitschrift oder Internetmagazin im FAZ-Archiv und bei Genios Rechte auf so gut wie jeden Artikel käuflich erwerben kann, der dort je erschienen ist (mehr hier und hier und hier: "FAZ enteignet Papst"). Und zwar unabhängig davon, ob die Faz diese Rechte hat oder nicht. Der Perlentaucher "kaufte" damals zum Beispiel die Nobelpreisrede von Günter Grass und hätte sie mit freundlicher Genehmigung der FAZ abdrucken dürfen. Die entsprechenden Rechte gehören nicht mal Grass, sondern einzig der Nobel-Stiftung, die erstaunt war, von diesem Vorgang zu hören. Die FAZ hat Grass' Rede inzwischen aus ihrem elektronischen Archiv entfernt.
Bei Heidenreich scheint die Lage aber anders zu sein: Das Literaturcafé berichtet, dass das FAZ-Archiv versichert, im Besitz der Heidenreich-Rechte zu sein.
Heidenreich ist also wahrscheinlich selber schuld. Bevor sie ihre Anwälte auf die "Deutsche Literaturgesellschaft" ansetzt, sollte sie mal nachsehen, ob sie nicht den berühmt-berüchtigten Vertrag (hier als pdf) unterzeichnet hat, den die FAZ freien Autoren vorlegt. Dort heißt es:
"Sie räumen uns an jedem ihrer bereits veröffentlichten oder zukünftig zu veröffentlichenden Beiträge neben dem Recht auf Erstveröffentlichung das ausschließlich zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, den jeweilige Beitrag auch in sonstigen Publikationen des Verlags zu veröfentlichen, ihn in jeder Form wiederzugeben und zu verbreiten sowie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich einfache Nutzungsrechte daran einzuräumen und/oder die eingeräumten Rechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen, inbesondere das Printrecht..."
Wer bei der FAZ also artig nachfragt und zahlt, darf aus so gut wie jedem der dort erschienenen Texte ein Buch machen. Die Zeitung hält hierfür eine kinderleicht zu bedienende elektronische Bestellroutine bereit. Der Urheber bekommt nichts und wird nicht gefragt.
So viel also zu "Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit". (Wie durch Zufall veranstalten die verdienstvollen Initiatoren des "Heidelberger Appells" zu genau diesem Thema am 15. Juli eine Tagung in Frankfurt. Schirmherr: Frankfurter Allgemeine Zeitung.)
Einen Trost bietet aber auch der strenge FAZ-Vertrag allen Autoren, die ihn unterzeichnet haben, und also möglicherweise auch Elke Heidenreich. Sollten sie aus ihren FAZ-Artikeln selbst ein Buch machen wollen, erklärt sich die Zeitung eventuell bereit, ihnen diese Rechte einzuräumen. Im letzten Absatz des FAZ-Vertrages heißt es: "ist es Ihnen unbenommen, Ihre Manuskripte ... anderweitig anzubieten und veröffentlichen zu lassen; die dafür notwendigen Nutzungsrechte werden wir Ihnen gerne einräumen, soweit dies die Verwertung der vorstehend eingeräumten exklusiven Nutzungsrechte nicht unbillig behindert."
Auch für FAZ-Verträge gilt also: "Lesen!"
1 Kommentar, kommentieren
Stichwörter:
Elke Heidenreich, Faz, Faz-Archiv, Genios, Urheberrecht
buchfieber
29.06.2009 um 10:34:57 Uhr
Sogenannte Total-Buy-Out-Verträge sind leider nicht nur bei der FAZ üblich, sondern bei vielen Zeitungen. Freie Journalisten, die sie nicht akzeptieren, bekommen meist einfach keinen Auftrag. Als dies vor vielen Jahren zur Misere von Freien führte, die auf eigene Mehrfachverwertungen für den Lebensunterhalt angewiesen sind, hat sich niemand interessiert.
Bleibt zu hoffen, dass die missbrauchten Promis die Diskussion wieder eröffnen und der Aspekt der Arbeitsbedingungen ganz "normaler" Journalisten darüber nicht vergessen wird!
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