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zuletzt aktualisiert 09.02.2010, 16.23 Uhr

Link des Tages

Die Hintergedanken der anderen

Von Thekla Dannenberg

22.08.2008. Henryk M. Broder ist verklagt worden. Evelyn Hecht-Galinski hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt, die ihm untersagt, sie als "antisemitisch" zu bezeichnen. Die FAZ sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr gebracht - durch Broder.

Es ist nicht schön, von Henryk Broder aufs Korn genommen zu werden. Der Mann hat eine scharfe Zunge, mitunter einen Hang zur brachialen Polemik und leider ganz schön oft Recht. Seit einiger Zeit muss er vor Gericht gegen Evelyn Hecht-Galinski streiten. Sie ist die Tochter Heinz Galinskis, des Holocaust-Überlebenden und einstigen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland. Als solche prangert sie in verschiedenen Zeitungen, aber regelmäßigen Abständen die Politik Israels gegenüber den Palästinensern an - meist mit dem Hinweis, dass "unsere gemeinsame Vergangenheit" dazu verpflichte.

In einem Brief an die WDR-Intendantin Monika Piel fragte Broder im Mai nach, was denn den Sender veranlasst habe, Hecht-Galinski als "Publizistin" in der Sendung "Ganz schön kompliziert: Reden über Israel" der Reihe "Hallo Ü-Wagen" ein Forum zu bieten: "jeder kölsche jeck mit zwei promille im blut würde sogar an weiberfastnacht erkennen, dass frau EHG eine hysterische, geltungsbedürftige hausfrau ist, die für niemand spricht außer für sich selbst und dabei auch nur unsinn von sich gibt. ihre spezialität sind xxxxxxxxxxxxx-antizionistische gedankenlosigkeiten, die zur zeit mal wieder eine kurze konjunktur haben."

Der Brief ist auf der Achse des Guten zu lesen, ebenso wie Monika Piels Antwort: "Sie wurde als Publizistin vorgestellt, da sie Vorträge zu dem Thema hält und sich mehrfach als Interviewpartnerin dazu öffentlich in seriösen Medien geäußert hat." Hecht-Galinski erwirkte eine einstweilige Verfügung, die Broder verbietet, sie als "antisemitisch" zu bezeichnen. Antizionistisch oder eine "hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau" darf er sie weiter nennen.

Nach einem Artikel in der SZ über die Frage, wann Kritik an Israel antisemitisch wird, wie weit die Meinungsfreiheit geht und wann sie auf welcher Seite ihr Ende findet, schrieb gestern Patrick Bahners in der FAZ einen Artikel mit der delikaten Überschrift: "Was darf eine Jüdin in Deutschland gegen Israel sagen?” Er warnt vorm Antisemitismusvorwurf: "Der Antisemitismusvorwurf eignet sich zum moralischen Totschlag. Wer die Beschreibung eines Gegners als eines Antisemiten durchsetzen kann, hat ihn aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen."

Die FAZ muss es wissen. Sie hat es praktiziert, wie wir uns erinnern, als sie mit großem öffentlichen Aplomb den Vorabdruck von Martin Walsers "Tod eines Kritikers" stoppte, weil sie eine Romanfigur als antisemitische Karikatur Marcel Reich-Ranickis empfand. Aber vielleicht will der FAZ-Feuilletonchef auch nur festlegen, wer die Keule schwingen darf und zu welchem Zweck?

In Bahners' Sicht benutzt Broder nicht nur unfaire Mittel, er verfolgt auch eine Agenda: "Ein Sieg Broders vor Gericht wäre daher nicht einfach als Sieg der Meinungsfreiheit einzustufen. Seine preisgekrönte publizistische Strategie der verbalen Aggression nutzt den Spielraum der Meinungsfreiheit, um ihn einzuschränken: Kritiker Israels sollen eingeschüchtert werden."

Verhält es sich hier nicht eher umgekehrt? Wird nicht Broder verklagt? Man kann darüber streiten, ob Broder mit seiner Einschätzung recht hat und wie er sie vorbringt. Aber er hat seine Meinung gesagt und die soll ihm gerade verboten werden. Und Bahners gibt Hecht-Galinski auch in der Sache Recht: "Bei den ihr vorgehaltenen Äußerungen handelt es sich nicht um Sätze des Typus, die Juden seien ja alle geldgierig." Da scheint der Feuilletonchef einen recht groben Begriff von Antisemitismus zu haben!

Die Leserbriefschreiber der FAZ sind begeistert: Endlich sagt es mal einer. Denn Bahners sieht nicht nur Broder im Dienste Israels agieren, sondern auch den Zentralrat der Juden: "Die im Zentralrat vertretenen deutschen Juden haben gute Gründe, die Sache Israels als ihre eigene zu behandeln. Aber wenn sie das tun, müssen sie es sich auch sagen lassen."

Ähnlich hat das auch schon Lorenz Jäger im Fall Andre Glucksmann und Bernard-Henri Levy gesehen. Aus dem Appell der beiden Intellektuellen zur Solidarität mit Georgien spreche nicht die Stimme der Vernunft, meinte er in einem Artikel, der einige Tage zuvor erschienen war: "Die Menschenrechtsanwälte machen auf die Dauer ihre Sache lächerlich, wenn sie nicht von den Interessen reden - von denen der Vereinigten Staaten vor allem, aber auch, es ist kein Geheimnis mehr, von denen Israels." Was für Interessen Israel in Georgien verfolgt, sagt Jäger leider nicht. Er belässt es bei der Andeutung und dem Verdacht. Suspekt sind immer ja immer nur die Hintergedanken der anderen.

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