In eigener Sache

Urteilsverkündung am OLG Frankfurt

14.09.2011. Das OLG Frankfurt hat für den Rechtsstreit FAZ und SZ/Perlentaucher einen Termin zur Urteilsverkündung festgelegt.
In dem bereits seit mehreren Jahren dauernden Verfahren ist der Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf Dienstag, 11.10.2011, 9.15 Uhr, Zi. 306, Gerichtsgebäude D des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Der Prozess ist bereits durch die Instanzen Landgericht Frankfurt, Oberlandesgericht Frankfurt und Bundesgerichtshof gelaufen. Die FAZ und SZ werfen dem Perlentaucher Urheberrechtsverletzungen vor und klagten zudem wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße. Vor dem Landgericht Frankfurt und Oberlandesgericht Frankfurt sind die Zeitungen unterlegen. In den meisten Punkten wurden die Klagen auch durch den BGH abgewiesen. Das Verfahren wurde vom Bundesgerichtshof aber an das Oberlandesgericht Frankfurt zur Klärung des letzten verbliebenen Antrags (von vier ursprünglichen Anträgen) zurückverwiesen. Im gestrigen Prozess erläuterten vor dem OLG Frankfurt die Richter die Sachverhalte und die Parteien ein weiteres mal ihre Standpunkte. Die Richter müssen nun durch eine Einzelfallanalyse klären, inwieweit die zwanzig von den Zeitungen als Beispiele für Urheberrechtsverletzungen eingereichten Rezensionsnotizen des Perlentauchers den Kriterien entsprechen, die im Urteil des BGH formuliert wurden.

Mehr zum Urteil des Bundesgerichtshofs hier und hier und zum Verlauf der Auseinandersetzung insgesamt hier.

D.Red.