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zuletzt aktualisiert 11.02.2012, 21.01 Uhr

Bücherschau der Woche

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Vorgeblättert

Leseprobe zu Reinhard Mehring: Carl Schmitt. Eine Biografie. Teil 1

14.09.2009.

S. 57 ff

4. Am Vorabend des Weltkriegs:
Staat, Kirche und Individuum als Orientierungsposten


Die Tänzerin aus dem "Tingel-Tangel":
Carita (von) Dorotic (1883-1968)


Schmitt erlebt die Jahre nach 1912 als dramatische Krisenzeit am Rand von Selbstmord und Wahnsinn. Ein Grund ist die finanzielle Not: Referendare bekamen kein Gehalt. Seine Probleme sind aber auch hausgemacht. Die Krise hat einen klingenden Namen: Pauline (Pabla) Carita Maria Isabella (von) Dorotic´ (18.7.1883-28.8.1968): Carls Cari, seine erste Passion und Frau.
     Im April 1912 will Schmitt noch Helene Bernstein heiraten. Als die Eltern ihm aber das Haus verbieten und es zu Eifersuchtsszenen kommt, ist das schnell vergessen. Im Mai 1912 lernt Schmitt Cari als spanische Tänzerin in einem Variete-Theater kennen. Sie kommt gerade im richtigen Moment, ihn aus der Dreiecksliebelei zu eisen. Der Schwester schreibt Carl: "Ich habe jetzt eine entzückende Freundschaft mit einer spanischen Tänzerin, die auch dir gefallen würde." (JB151) Bühne und Leben sind nicht klar geschieden. Spanierin ist Cari nicht, obwohl sie nicht ganz fließend Deutsch spricht. Sie macht sich jung, adelig und unglücklich, wie die Männer es lieben. Bald gibt sie sich als eine 1888 - eine Woche nach Carl - in Wien geborene Tochter des adeligen kroatischen Gutsbesitzers Johann Franz von Dorotic aus. Nach dem frühen Tod ihrer Eltern sei sie zu einer Tante nach München gekommen, wo sie so schlecht behandelt worden sei, dass sie als Tänzerin zum Theater floh. Erst 1922 wird Schmitt im Zusammenhang seines Scheidungsprozesses erfahren, dass Cari 1883 in WienGumpendorf von einer Augusta Maria Franziska Schachner unehelich geboren und später durch Hochzeit des aus Agram (Zagreb) stammenden Spenglergehilfen (Klempners) Johann Dorotic legitimiert wurde. Sie ist evangelischen Glaubens. 1889 kommt sie mit ihren Eltern nach München und wohnt in der Maximilianstraße, wo der Vater arbeitet. Über ihre Jugend ist nichts bekannt. 1907 geht sie für über ein Jahr nach Wien. Ende 1908 kehrt sie nach München zurück und meldet sich Ende 1909 mit Königsberger Pass für wenige Tage nach Prag ab, um dann erneut einige Monate in München zu leben und dort den Behörden im März 1910 aus den Akten zu kommen. Eigentlich ist sie Münchnerin.
     Als Carl sie kennenlernt, ist Cari 28 Jahre alt. Sie erzählt phantastische Geschichten, um ihre Herkunft zu beglaubigen. Kaum zu glauben, dass Carl darauf hereinfiel. Die große Passion entpuppt sich Jahre später als "Wahn". Caris Leben hat Bühnenformat. Ob sie auch auf der Bühne Format hat, ist nicht so sicher. Jedenfalls gastiert sie als Tänzerin in Görlitz, als Schmitt sie kennenlernt. Später hat sie noch ein Engagement in Wiesbaden. Mit der Verlobung erledigt sich das. Schmitts damaliger Mentor Hugo am Zehnhoff, Cari durchaus zugeneigt, versucht ihm die Beziehung gelegentlich auszureden, indem er vom "Tingel-Tangel" (I296) spricht, wohl wissend, dass dies ein anspielungsreicher Begriff ist. Schmitt heiratet eine Tänzerin: eine Demimonde, Femme fatale und Betrügerin. Es war ein halsbrecherisches Kunststück, sein Leben auf Cari zu stellen. Die Passion hat aber ihr Recht in sich. Was Schmitt ihr verdankt, ist schwer zu ermessen. Oft wundert man sich über die Frauen der Genies. Lange gab es keine Gerechtigkeit für Goethes Christiane Vulpius, Wagners Minna Planer, Nora Barnacle Joyce. Schmitts große Liebe ist der Anfang eines Romans, der viele Tönungen durchläuft. Die Wunden der Enttäuschung heilen nie ganz. Dennoch übersteht Schmitt die Jahre ohne beruflichen Einbruch. Seine nervösen Spannungen finden sich schon vor der Begegnung mit Cari. Es ritt ihn vielleicht, mit Thomas Manns Doktor Faustus gesprochen, der "Wille zum gottversuchenden Wagnis", das "geheimste Verlangen nach dämonischer Empfängnis".(1) Cari wird seine "Hetaera esmeralda", sein giftiger Schmetterling.
     Sogleich erlischt der Kontakt zu Bernsteins. "Gott sei Lob und Dank" (JB153), schickt Schmitt dieser Liebelei hinterher. Im Sommer 1912 kommen Däubler, Kluxen, Eisler in Düsseldorf vorbei. Mit Däubler und dem Kunstmäzen Albert Kollmann unternimmt Schmitt eine Reise durchs Rheinland und das Elsass. Damals ist Cari vielleicht noch die spanische Tänzerin, denn die Schwester soll unbedingt einen spanischen "Shawl" besorgen. Das Tagebuch beginnt im Oktober 1912 dann mit glühenden Liebesbriefen und einer ekstatischen Liebesphilosophie, die Liebe auf Dauer zu stellen versucht und "zur Treue zwingen" möchte, indem sie Liebe als "Hingabe an eine Idee" idealisiert. Ständig reflektiert Schmitt mit und gegen Otto Weininger und Strindberg auf die Sittlichkeit der Liebe. Wie Weininger geht er davon aus, dass "der Liebende in den Mutterschoß zurück will" (I27). Während Weininger aber auf eine "Typisierung des Mannes" zielt, sucht Schmitt eine "Typisierung der Frau" (I38). Schmitt will seine Liebe unter der Idee ihrer Ewigkeit sehen, unter der "Cari" dann "keinen Vorgänger und keinen Nachfolger" (I43) hat. Er spricht als "Anwalt" in der "Hingabe an eine Idee". Die Bernstein-Beziehung erklärt er für Irrtum. Er empfindet es nun als "peinlichen Hinterhalt, dass Liebesbriefe von mir in Händen eines eitlen, gemeinen, hässlichen und anmaßenden Mannweibes sind" (I42). "Sie hat sich mir als Adressaten untergeschoben", notiert Schmitt: "So speie ich denn die ganze Person aus, nichts habe ich mehr mit ihr zu tun, ich wasche meine Hände, ich habe Kot für Gold gehalten, ohne mir das reine Gold, das ich jetzt in den Händen habe, entgleiten zu lassen. O Cari, Du bist mir so rein, Du hast keinen Vorgänger und keinen Nachfolger, und dieses widrige Scheusal ist so wenig Dein Vorgänger wie ein Affe, der sich im Königsmantel versteckt hat und die Leute eine Minute täuschte, Vorgänger des Königs wird." (I43) Schmitt will die Idealität der Liebe gegen die Geschichte reinigen, die Singularität seiner Passion idealistisch fassen. Seine Überlegungen zur "Hingabe an die Idee" macht er sogleich akademisch fruchtbar. Er überträgt die Idee der Liebe auf die Idee des Rechts und schreibt in äußerster Konzentration ein staatsphilosophisches Fazit nieder. Das Tagebuch verstummt zugunsten dieser Arbeit.
     Im Sommer 1912 ist Schmitt völlig pleite und nimmt wieder Kontakt zum Onkel Andre nach Bussingen auf. Ab Oktober macht er ein Praktikum beim Justizrat Hugo Lambert in Mönchengladbach. Er arbeitet seine alten Schulden ab und hofft auf weitere Förderung. Für einige Monate mietet er ein billiges Zimmer in Mönchengladbach und klagt bitterlich, dass der Anwalt viel und der Referendar nichts verdient. Die Geldnot wird zum ständigen Thema. Schmitt vertröstet sich und die Schwester auf die Zukunft: "Hoffentlich bin ich in einigen Jahren ein reicher Mann und helfe Euch allen. Aber jetzt bin ich noch ein sehr kleiner Lump, der sich durchbeißt." (JB166) Cari hat damals ihr Engagement in Wiesbaden. Carl holt sie dort Mitte Dezember ab und beide verbringen Weihnachten zusammen in Köln. Carl fährt dann einige Tage nach Plettenberg. Vom Januar bis Mai 1913 schreibt er in seiner "Kammer" in Mönchengladbach den Wert des Staates, was den schmalen Apparat mit erklärt.
     Limitiert Über Schuld und Schuldarten das juridische Denken, so proklamiert Gesetz und Urteil eine Umstellung auf Praxis: Recht ist das, was professionelle Richter im konkreten Fall mit Anspruch auf Zustimmung der Kollegen für Recht erklären. Recht gibt es erst im Urteil. Diese Überlegungen hält Schmitt im Wert des Staates fest. An die Stelle des Richters, der Recht im Urteil spricht, tritt aber der Staat, der Recht verwirklicht. Nicht nur der Richter, sondern jeder "Einzelne" erhält nun als "Diener des Rechts" staatliche Bedeutung. Schmitt nimmt den Einzelnen für den Staat in den "Dienst", um ihm ein Ethos, eine überindividuelle Bedeutung zuzuschreiben. Parallel publiziert er eine scharfe Kritik von Schopenhauers Rechtsphilosophie außerhalb seines philosophischen Systems.(2) Kritisiert die Monographie den systematischen Ansatz beim Individuum, so zeigt die Miszelle dessen systematisches Scheitern exemplarisch auf.
     Schopenhauers methodischer Individualismus müsse vom individuellen "Recht auf Existenz und Nichtverneinung" und "Notwehr" ausgehen. Schopenhauer mache diesen Ansatz aber nicht klar. Sein Ansatz führe überhaupt zu absurden Konsequenzen. "Streng genommen hat [bei Schopenhauer] nur der das Recht auf Verneinung der Verneinung, dessen Wille im konkreten Fall verneint ist. Bei Mord wäre das der Getötete".(3) Eine "Begründung der Autorität des Staates" sei so nicht zu haben. Am Ende verneint Schmitt die Frage, "ob die Rechtsphilosophie Schopenhauers als Grundlage eines rechtsphilosophischen Systems übernommen werden könne".4 Mit der "allgemeinen Überzeugung, dass überhaupt alles Positive die Verneinung eines Negativen" ist, verwirft er die ganze Metaphysik des Pessimismus. Schmitt verbietet dem Individuum alle Exaltationen, die er privat erlitt. Seine Erfahrung von Abhängigkeit zeigt ihm, dass Individuen sozialen Zuschreibungen gegenüber relativ ohnmächtig sind. Der juridische AntiIndividualismus ist eine Konstante des Frühwerks. Erst reflektiert Schmitt juristischsystematisch die "Bedeutung des Einzelnen", dann kritisiert er die romantische "Erfindung" des modernen Individuums geistesgeschichtlich und zuletzt zieht er die politischen Konsequenzen für die Parlamentarismus und Liberalismuskritik. Die Grundlegung der Liberalismuskritik erfolgt damit schon vor 1914 im Frühwerk. Von der Dissertation führt eine Linie über die Habilitation zur "geistesgeschichtlichen" und verfassungsrechtlichen Kritik.


Die "Würde" des Einzelnen im "Dienst" am Recht

Erste Überlegungen zur Schrift finden sich Ende 1912 im Tagebuch zwischen liebesphilosophischen Reflexionen. Schmitt begreift sich charakterologisch als "Anwalt": "Ich bin charakterologisch ein Anwalt. Ich setze mich nur für fremde Sachen ein. Nur die kann ich ohne Gewissensbisse bearbeiten und durchführen. Anwälte sind wohl alles schuldbewusste Leute. Alle meine Theorie von der Hingabe an eine Idee beruht auf dieser charakterologischen Eigenschaft der Hingabe an eine Sache, eine Idee, deren Anwalt man ist unter Aufgabe der eigenen Persönlichkeit." (I42) Schmitt will seine "Königin" auf Liebe und Treue einschwören. Vom Staat fordert er analog die "Hingabe an die Idee" des Rechts. Schmitt vertritt einen advokatorischen Idealismus der Liebe und des Rechts. Er idealisiert die Mächte, unter denen er lebt. Vom fiktiven "Willen des Gesetzes" unterscheidet er nun das Recht als "Norm" und "Gebot". "Zuerst ist das Gebot, die Menschen kommen später", zitiert er Däubler als Motto. In eingehenderen Auseinandersetzungen mit Kant und der neueren Rechtsphilosophie (Stammler, Cohen) trennt er erneut zwischen Moral und Recht und lehnt eine ethische Perspektivierung des Rechts von der sozialen "Sittlichkeit" ausgehend ab. Er tabuisiert die Ursprungsfrage des Rechts und analysiert das faktisch gegebene Rechtssystem in seiner Ambiguität von Macht und Recht. Der Staat ist ein Faktum. Wenn er legitim sein soll, muss er Rechtsstaat sein. Jeder Rechtsstaat institutionalisiert den Konnex von Macht und Recht. Nur als Mittel des Rechts ist Macht legitim. Durch den Rechtsstaat erhält der Einzelne Rechte zugesprochen und erlangt eine metafaktische "Würde".

Teil 2

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