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(Seiten 139-141)
Unbürokratische Soforthilfe
Während die Leute im Osten noch von einem Tausch- und Kauf-Eldorado träumten, bekamen die deutschen Zivilisten in den nordwestlichen Städten des Reichs die britische Luftüberlegenheit täglich deutlicher zu spüren. In der Innenpolitik gewann die schnelle Hilfe für die Bombengeschädigten binnen weniger Wochen erhebliches Gewicht. Rückblickend brüstete sich Hamburgs Gauleiter, Karl Kaufmann, er sei im September 1941 "nach einem schweren Luftangriff an den Führer herangetreten mit der Bitte, die Juden evakuieren zu lassen, um zu ermöglichen, dass wenigstens zu einem gewissen Teil den Bombengeschädigten wieder eine Wohnung zugewiesen werden könnte".
Nicht zuletzt unter dem Eindruck solcher Argumente entschloss sich Hitler im Herbst 1941, die deutschen Juden schon während des Krieges zu deportieren und nicht erst - wie bis dahin beabsichtigt - nach dem Sieg. In den Worten Kaufmanns: "Der Führer hat unverzüglich meiner Anregung entsprochen und die entsprechenden Befehle zum Abtransport der Juden erteilt."(377) Auf der Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942 erwähnte Reinhard Heydrich im Hinblick auf besonders vordringliche Deportationen die "Wohnungsfrage und sonstige sozial-politische Notwendigkeiten" ausdrücklich.
Am 4. November 1941 stellte der Oberfinanzpräsident von Köln fest, in seinem Bezirk habe "die Aussiedlung der Juden am 21. Oktober begonnen", und zwar "zwecks Freimachung von Wohnungen für Fliegergeschädigte in den Städten Köln und Trier". Die Aktion werde "nach und nach weitergeführt".(378) Tatsächlich bildete der Wohnort ein wichtiges Kriterium für die Abfolge der im Oktober 1941 beginnenden Großdeportationen deutscher Juden. Abtransportiert wurden zuerst diejenigen, die in den vom Luftkrieg hauptsächlich heimgesuchten nord- und westdeutschen Städten lebten. So wurden im Oktober 8000 Juden aus Berlin, Köln, Frankfurt a.M., Hamburg und Düsseldorf in das Ghetto Lodz (Litzmannstadt) verschleppt. Zehn Tage später folgte die zweite Welle, die abermals und hauptsächlich die Juden aus den bombengeschädigten und -bedrohten Städten erfasste - insgesamt 13000 Menschen aus Bremen, Hamburg, Berlin, Bielefeld, Münster, Hannover, Düsseldorf, Köln, Kassel und Frankfurt a.M. Sie wurden nach Riga, Kowno und Minsk transportiert.(379)
Unmittelbar nach den ersten Deportationen aus Köln verfügte der Oberfinanzpräsident, dass nicht allein der Wohnraum, sondern auch "der Hausrat der ausgesiedelten Juden (...) in erster Linie den Fliegergeschädigten zugute kommen" sollte.(380) Der Oberfinanzpräsident von Westfalen, der im stark bombardierten Münster saß, verlangte von seinen Beamten ebenfalls, darauf zu achten, "dass die Sachen, insbesondere Textilien und Wohnungseinrichtungen in die richtigen Hände, wie der Bombengeschädigten, der Jungverheirateten, der Kriegshinterbliebenen usw. kommen" würden.(381) Auf ausdrücklichen Wunsch des im Nebenamt als Berliner Gauleiter tätigen Joseph Goebbels horteten die kommunalen Ämter der Reichshauptstadt das Inventar der Deportierten "zur Ausstattung bombengeschädigter Volksgenossen und als Reserve für etwa später eintretende Schäden".(382)
Nachdem der Reichsfinanzminister Anfang November 1941 noch den sofortigen, bestmöglichen Verkauf der "Judenvermögen" angeordnet, die Luftkriegsprobleme nur gestreift und im Übrigen auf schnelle Zusatzeinnahmen spekuliert hatte, änderte sich das im Sommer 1942. Von nun an galt generell, dass "bei der Verwertung der Wohnungseinrichtungen" deportierter Juden "Fliegergeschädigte bevorzugt zu berücksichtigen sind". Die Oberbürgermeister wurden aufgefordert, den enteigneten Hausrat für alle Eventualitäten einzulagern. Zuvor mussten sie den Taxwert an den Reichsfiskus abführen.(383) Neben den Bombengeschädigten mühten sich die verschiedensten Institutionen um Anteile an der Beute: Das städtische Waisenhaus Köln kaufte für 1860,50 Reichsmark das Mobiliar aus dem jüdischen Kinderheim, das Diakonissenheim, das St.-Marien-Hospital, die Musikhochschule oder die Volksbücherei waren mit von der Partie. Privatleute erwarben je nach Schichtzugehörigkeit mal Rilkes Gedichte, die Partitur von Mozarts Requiem oder schlicht ein Paar Schuhe, einen Schulranzen oder Bettwäsche.(384)
(Seiten 148-151)
Die Möbelbeschaffer hielten engen Kontakt mit denjenigen Dienststellen, in denen die Abschiebung der Juden vorbereitet wurde. Dabei mussten die Männer der Sicherheitspolizei die ungeduldig wartenden Akteure des Möbelraubs gelegentlich zügeln, um die zur Deportation vorgesehenen Juden nicht zu beunruhigen. Ende 1943 beschwerte sich der Leiter der Dienststelle Westen, der SD in Lüttich verhafte kaum mehr Juden, und meinte: "Da aufgrund der letzten großen Bombenschäden im Reich die Anforderungen an meine Dienststelle wesentlich erhöht worden sind, bitte ich zu erwägen, evtl. baldmöglichst die Judenaktion in Lüttich weiterzuführen, damit eine Erfassung der Judenmöbel und Abtransport ins Reich erfolgen kann." Als ein halbes Jahr später, am 13. Juni 1944, immer noch nichts geschehen war, wandte sich der für das Wohl der Volksgenossen zuständige Mann abermals an die Sicherheitspolizei. "Im Interesse der deutschen Bombengeschädigten" forderte er, die 60 jüdischen Familien, die damals noch in Lüttich lebten, schleunigst zu verhaften.(400)
Zur Möbelaktion gehörte auch die Beschlagnahme von großen Containern mit dem Umzugsgut von emigrierten Juden, so genannte Liftvans, kurz: Lifts, die wegen des Kriegsbeginns in den Häfen von Antwerpen, Rotterdam oder Marseille hängen geblieben waren. Nach einem schweren Bombenangriff auf Köln im Sommer 1942 überließ das Reichsfinanzministerium, das die Güter als Staatseigentum betrachtete, der Stadtverwaltung von Köln 1000 Lifts aus Antwerpen.(401) Parallel dazu trafen solche Lifts aus Rotterdam im Kölner Hafen ein; von dort aus wurden Münster, Mannheim und Lübeck in gleicher Weise beliefert; wo sie nicht sofort gebraucht wurden, legte man im Benehmen mit dem Reichsfinanzministerium eine "Katastrophenreserve" an.(402) Vorzugsweise nach Berlin gelangten diejenigen Lifts, die nach dem Seitenwechsel Italiens in Triest und Genua in deutsche Hände fielen.(403) Die im Hamburger Freihafen eingelagerten Lifts wurden bereits im Frühjahr 1941 teils versteigert und zum erheblichen Teil von der Sozialverwaltung aufgekauft. Diese deponierte die Vorräte in verschiedenen Speichern im gesamten Stadtgebiet als "eine gute Reserve für Katastrophenfälle".(404) Ähnlich wurde in ganz Deutschland mit Auswanderergut verfahren, das noch bei Speditionen eingelagert war.(405)
Offizielle Adressaten all dieser Hilfsgüter waren die zuständigen Oberfinanzpräsidenten. Ihnen oblag es, das von Staats wegen Geraubte zu reprivatisieren. Das geschah nach dem immer gleichen Muster: Die Gemeindeverwaltungen entschädigten die Ausgebombten mit Geld und Bezugsscheinen für den verlorenen Hausrat, für Kleidung usw., und zwar auf Reichskosten. Zudem erhielten die Antragsteller einen speziellen Ausweis für Bombengeschädigte, der ihnen bevorzugte Einkaufsmöglichkeiten sicherte. So ausgestattet, konnten sie das Ersatzmobiliar kaufen oder ersteigern. Der Ertrag floss bei dieser Gelegenheit an die Reichskasse zurück. Haushaltstechnisch gesehen veranstaltete die Finanzverwaltung ein Nullsummenspiel zu Lasten der enteigneten - und zu einem erheblichen Teil ermordeten - Vorbesitzer. Folgt man einer Anzeige, die sich in der Oldenburger Staatszeitung vom 24. Juli 1943 unter der Rubrik Amtliches findet, dann spielte sich das so ab:
"Verkauf von Porzellan, Emaillewaren, Betten und Wäsche gegen Barzahlung in Hatterwüsting, Gastwirt Strangmann, am Sonntag, dem 25. Juli 1943, um 16 Uhr für Bombengeschädigte, soweit noch nicht berücksichtigt, um 16.30 für Kinderreiche und Neuvermählte und um 17 Uhr für jedermann. Der Bürgermeister: Schnitker." Aus solcherlei Verkäufen erzielte die Stadt Oldenburg zwischen 1942 und 1944 genau 466617,39 Reichsmark. Der Stadtkämmerer überwies den Ertrag laufend an die Reichskasse - zu verbuchen als Allgemeine Verwaltungseinnahme.(406)
Da die meisten Partien im Nordwesten aus den aufgelösten Wohnungen der niederländischen Juden stammten, sprach man in Oldenburg allgemein von "Hollandmöbeln". Bis zum Sommer 1944 transportierten die deutschen Katastrophenhelfer unter Mitarbeit der Amsterdamer Spedition A. Puls das Inventar von 29000 Wohnungen in das Reich. Die M-Aktion begann in den Niederlanden mit einer förmlichen Anordnung der vom Sicherheitsdienst errichteten Zentralstelle für jüdische Auswanderung, die am 20. März 1942 im Joodsche Weekblad abgedruckt werden musste: "Jeder Jude, der in einer eigenen, gemieteten oder anderweitig zur Verfügung gestellten Wohnung lebt, muss für die Entfernung von Mobiliar, Gegenständen, die zur Einrichtung der Wohnung gehören, Hausrat oder anderem Besitz gemäß Par. 3 der Anordnung des Generalkommissars für Sicherheitswesen vom 15. September 1941 beim Jüdischen Rat von Amsterdam schriftlich Genehmigung beantragen." Wer sich nicht daran hielt, wurde mit strengen Strafen bedroht.(407)
Im Ruhrgebiet trafen im Sommer 1943 aus Prag Möbelladungen ein, in Köln "gebrauchte Kleider und Wäsche" aus derselben Quelle. In einem reich bebilderten Bericht brüstete sich der Leiter der Treuhandstelle Prag, wie unter seiner Aufsicht der Inhalt der Wohnungen Tausender Deportierter sorgfältig sortiert, repariert und eingelagert worden sei. Der Berichterstatter prägte das Motto "Jüdisches Vermögen wird Volksgut". Ende Februar 1943 stapelten sich in Prager Möbelspeichern, nach Kategorien geordnet, die örtlichen Restbestände der Arisierung: 4817 Schlafzimmer, 3907 Küchen, 18267 Schränke, 25640 Sessel, 1321741 Haus- und Küchengeräte, 778195 Bücher, 34568 Paar Schuhe, 1264999 Stück Wäsche und Kleidung und viele Dinge mehr. Die Güter stellten in den Augen der TreuhandMänner eine gerade im Krieg "unersetzliche Reserve" dar. (408)
Die deutschen Juden durften pro Person 50 Kilogramm zur Deportation mitnehmen. Natürlich wählten sie die guten und warmen Sachen aus. In vielen Fällen blieben die Koffer und Kisten an Ort und Stelle, sie wurden nur scheinbar verladen. So ließ man den Packwagen des Zuges, der die Königsberger Juden am 24. Juni 1942 zu der Vernichtungsstation Mali Trostinez bei Minsk beförderte, einfach auf dem Bahnhof stehen. Ähnliches spielte sich am 22. April 1942 in Düsseldorf ab, wo das sortierte Gepäck - Wärmflaschen, Wollsachen, Strümpfe, Mäntel, Anzüge, Schuhe - fünf Tage später an die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt übergeben wurde. Einen Teil der dort aus dem Gepäck der Deportierten geraubten Sachen - Verbandmull und Binden, Seifenpulver, feste und flüssige Seife, Rasierklingen, Rasiercreme, Shampoo, Haarwasser, Trockenspiritus, Streichhölzer, Kölnischwasser, Salben, Schuhcreme, Nähzeug, Zahnbürsten, Tabak und Kautabak, Zigaretten, Zigarren, Tee, Kaffee, Kakao, Süßigkeiten, Wurst, Apfelsinen und Zitronen sowie andere Lebensmittel - erhielten die folgenden Adressaten: die Kreisstelle des Deutschen Roten Kreuzes, ein Soldatenheim, ein Reservelazarett sowie die Truppen-Erfrischungs- und -Verpflegungsstelle im Düsseldorfer Hauptbahnhof. (409)
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Anmerkungen:
(Seiten 139-141)
(377) Kaufmann rückblickend an Göring, 4.9.1942, Bajohr, "Gefühlsduseleien", S.13.
(378) OFP Köln (Kühne) an OLGPräs. Köln, 4.11.1941, Rummel/Rath, Reich, S.356ff.
(379) Longerich, Politik, S.705f.
(380) OFP Köln and OLGPräs., 4.11.1941, Rummel/Rath, Reich, S.189.
(381) OFP Westfalen an FÄ über die beginnende Abschiebung der Juden, 8.12.1941, Dreßen, Betrifft, S.78ff.; Beer, Kriegsalltag, S.157.
(382) Schwerin v.K. an Rosenberg, 14.3.1942, Woitkowski, Schwerin v.K., S.51 (LArch Berlin A Rep. 093-03/54611).
(383) RFM (Maaß) an die OFP, 14.8.1942, Rummel/Rath, Reich, S.423.
(384) Dreßen, Betrifft, S.149ff.
(Seiten 148-151)
(400) URO (Hg.), M-Aktion, S.140, 148, 156.
(401) PK der NSDAP, 5.6.1942; OFP Köln (Kühne) an RFM (Gündel), 9.6.1942, BA R 2/31096, Bl. 41ff.
(402) Rüther, Köln, S.93ff.
(403) A.J. van der Leeuw, Die Behandlung des in den Niederlanden lagernden Umzugsgutes ausgewanderter Juden, 20.7.1959, LArch Berlin B Rep. 039-01/321; URO (Hg.), M-Aktion, S.4.
(404) Ebbinghaus u.a. (Hg.), Heilen, S.68.
(405 Rummel/Rath, Reich, S.193.
(406) Offenes Geheimnis, S.125f.
(407) Aalders, Geraubt, S.360.
(408) TB der Treuhandstelle Prag (ca. März 1943), LArch Berlin B Rep. 039-01/314; Eidesstattliche Erklärung v. Ludvik Engel, Praha d. 4.10.1963, LArch Berlin B Rep. 039-01/313, Bl. 162f.; zum Ruhrgebiet Blank, Ersatzbeschaffung; zu Köln Dreßen, Betrifft, S.201; Adler, Mensch, S.597f.
(409) Zu Königsberg Aly, Tunnel, S.137; zu Düsseldorf Pätzold/Schwarz, Auschwitz, S.129f.; Zimmermann, Deportation, S.134f.
Teil 3
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