Philipp Heck (1858-1943) ist einer der bedeutendsten juristischen Methodenlehrer des 20. Jahrhunderts. Heinrich Schoppmeyer schildert Hecks Leben, die vielfältigen Entwicklungen seiner Methodenpositionen und zeigt die gegenwärtige Bedeutung seiner Interessenjurisprudenz vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Sätze.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.09.2001
Der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wirkende juristische Methodenlehrer Philipp Heck ist heute weithin vergessen, bedauert der Rezensent Walter Grasnick gemeinsam mit dem Autor. Dessen Dissertation will Abhilfe schaffen und der Nachweis, dass von Heck heute noch zu lernen ist, gelingt ihr - findet Grasnick. Beschrieben werde die Methodenlehre des Juristen, die sogenannte Interessenjurisprudenz, aber auch sein Leben, so seine erfolglosen Versuche, sich im Alter noch dem Nationalsozialismus anzunähern. Der Rezensent findet die Dissertation ohne Abstriche "hervorragend informiert" und dazu noch "stilistisch überzeugend". Auch die eigenen Gedanken Schoppmeyers zu einem möglichen dritten Weg zwischen Hecks Interessenjurisprudenz und zeitgenössischen Auffassungen hält Grasnick für der Diskussion wert.
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