Was bedeutet Gleichheit vor dem Strafgesetz? Wie findet man für jedes Verbrechen die richtige Strafe? Und weshalb straft der Staat überhaupt? Martin Reulecke untersucht anhand zahlreicher naturrechtlich-rechtsphilosophischer Schriften der Neuzeit die Entwicklung des Verhältnisses von Staatslehre, Gleichheitsbegriff und Strafrecht. Durch die Auswertung eines breiten Spektrums von z.T. unbekannten kleineren Quellen und die Kontextualisierung 'großer' Autoren wie Kant, Hegel und Feuerbach werden methodische Forderungen der 'Neuen Ideengeschichte' umgesetzt. Inhaltlich widmet sich der Autor dem Zusammenhang des naturrechtlich-rechtsphilosophischen Denkens über die Grundlagen des Strafrechts im Zeitraum zwischen ca. 1750 und 1850 mit den in dieser Zeit entwickelten Modellen der Beziehungen zwischen Individuum, Gesellschaft und Staat, insbesondere mit der Geschichte des Gleichheitsbegriffs.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.02.2009
Naturrecht und seine rechtspolitische Funktion? Wer mehr darüber wissen möchte, noch dazu aus maßgeblicher, ja neue Standards setzender Quelle, dem empfiehlt Michael Pawlik das Buch des Klippel-Schülers Martin Reulecke. Was Pawlik selbst die Lektüre von Reuleckes Analyse der Beziehungen zwischen Staatsphilosophie und Strafrechtstheorie im Zeitraum zwischen dem frühen 18. und der Mitte des 19. Jahrhunderts eingebracht hat, ist bemerkenswert. Ellenlang berichtet Pawlik über strafrechtstheoretisch relevante Positionen, wie Kants Straftheorie und Feuerbachs Verbrechensbegriff. Einem souveränen und kenntnisreichen Autor sei Dank.
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