Eine kritische Analyse dieser Entwicklung, die fachübergreifend und nahezu flächendeckend angelegt ist, wird mit diesem Buch erstmals vorgelegt. Zu diesem Zweck haben sich zehn Fachkollegen aus fünf rechtswissenschaftlichen Instituten zusammengeschlossen. Ihr Ergebnis schmälert die Verdienste nicht, die sich der EuGH um die europäische Integration erworben hat. Aber sie beharren darauf, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist und bleiben muss, zu entscheiden, welche Rechtsgebiete sie aus ihrer Regelungsautonomie entlassen. Außerdem dürfe der EuGH dem weder durch eigenmächtige Extension vorhandenen Gemeinschaftsrechts noch durch die Handhabung der Grundfreiheiten als Beschränkungsverbote noch durch den Ausbau geschriebener Diskriminierungsverbote zu allgemeinen Gleichheitsrechten oder die freie Entwicklung weiterer europäischer Grundrechte vorgreifen.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.09.2008
Vielleicht ist aus dem ausbleibenden Einspruch des Rezensenten auf die Schlüssigkeit und Überzeugungskraft der Studie zu schließen: Widersprüche gegen die Erkenntnisse der österreichischen Juristen um Günther H. Roth meldet der hier rezensierende Jurist Joachim Jahn jedenfalls nicht an - allenfalls klingt ein leises Erstaunen ob der Gestaltungskraft der Richter am Europäischen Gerichtshof an. In der besprochenen Studie kommen die Autoren zu dem Schluss, der EuGH betreibe eine "schleichende, aber systematische Usurpation von Zuständigkeiten zugunsten der Gemeinschaftsebene" - etwa wenn Vorschriften aus Brüssel großzügig ausgelegt würden, so die Erkenntnisse der Verfasser.
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