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Manfred Messerschmidt
Die Wehrmachtjustiz 1933-1945
Klappentext
Manfred Messerschmidt schlägt mit seinem neuen Buch das düsterste Kapitel in der Geschichte der deutschen militärischen Rechtsprechung auf. Gestützt auf umfangreiches, zum Teil erst in den letzten Jahren aufgetauchtes Archivmaterial, analysiert er in einer großangelegten eindrucksvollen Darstellung Traditionslinien, Rechtsempfinden und Praxis der Wehrmachtjustiz und ihre Perversion zum nationalsozialistischen Terrorinstrument.
Rezensionsnotiz zu Die Tageszeitung, 03.03.2007
Eine "umfassende Bilanz der Terrorjustiz" findet Wolfram Wette in Manfred Messerschmidts "Standardwerk" zur Wehrmachtjustiz. Er würdigt den Historiker für seine jahrzehntelange kritische Aufarbeitung des Themas, die viele Legenden über die Wehrmachtjustiz nach 1945 entlarvt hat und bescheinigt dem vorliegenden Werk, die "strittige Rezeptionsgeschichte" zu einem vorläufigen Abschluss zu bringen. Deutlich wird für Wette zunächst die Vorgeschichte der Wehrmachtsjustiz, die Quellen, aus denen die Richter schöpften und die Bedeutung der Kriegsniederlage 1918. Bei Messerschmidts Darstellung der Entwicklung der Militärjustiz zum Vollzugsorgan der NS-Ideologie unterstreicht er dessen Nachweis, dass die Militärjustiz diesen Weg durchaus freiwillig und eigenständig einschlug. Beeindruckt hat ihn zudem die umfangreiche Darstellung des Wirkens der Wehrmachtsjustiz im Zweiten Weltkrieg unter besonderer Betrachtung des Bewährungs- und Lagersystems, den Sonderformationen ("Bewährungsbataillonen") und Wehrmachtgefängnissen.
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Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.06.2006
Als "Standardwerk" würdigt Rezensent Sönke Neitzel den vorliegenden Band, in dem der Historiker Manfred Messerschmidt seine jahrzehntelangen Forschungen über die Wehrmachtjustiz zusammengefasst hat. Die substanzielle Verstrickung der Justiz in das nationalsozialistische Unrechtssystem findet Neitzel darin überzeugend belegt und dargestellt. Völlig unhaltbar erscheint ihm nun die nach dem Krieg vorgebrachte These, die deutsche Justiz habe sich um eine mäßigende Rechtssprechung bemüht, um den Auswüchsen des NS-Systems zu begegnen. Am negativen Gesamturteil über die Wehrmachtjustiz hat er nach der Lektüre des Werks keine Zweifel mehr. Neitzel unterstreicht aber auch, dass Messerschmidts Darstellung in Zukunft weiter zu differenzieren sein wird, etwa im Blick auf die Ahndung von Straftaten deutscher Soldaten gegen die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten. Zu kurz kommt zu seinem Bedauern auch die Einordnung der Wehrmachtrechtsprechung in den internationalen Zusammenhang.
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Rezensionsnotiz zu Die Tageszeitung, 29.10.2005
Beeindruckt zeigt sich Rezensent Christian Streit von dieser Gesamtdarstellung des Systems der Wehrmachtsjustiz 1933-1945, die Manfred Messerschmidt als Summe aus 40 Jahren Forschung auf diesem Gebiet nun vorgelegt hat. Streit weist darauf hin, dass in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren zwar viel über die Verbrechen der Wehrmacht diskutiert wurde, kaum aber über die Verbrechen an den eigenen Soldaten. Eine Wissenslücke, denn Messerschmidts Arbeit zeigt, so Streit, wie zehntausende Soldaten Opfer einer primär politisch motivierten Militärjustiz wurden. Anhand zahlloser Belege aus tausenden von Akten und Kriegsgerichtsurteilen enthülle Messerschmidt, wie verlogen die apologetische Behauptung ehemaliger Wehrmachtsjuristen ist, sie seien immer bestrebt gewesen, radikale Forderungen Hitlers abzuwehren, rechtsstaatliche Prinzipien zu erhalten und Strafvorschriften zugunsten der Angeklagten auszulegen. Mehrfach zeige Messerschmidt, dass die Militärjuristen in der Härte der Urteile von sich aus über die Forderungen Hitlers hinausgingen und noch gnadenloser verfuhren als die Gerichte der SS. So lag bei diesen die Rate der Todesurteile 1943 im Fall der Fahnenflucht bei 25 Prozent, bei der Wehrmacht bei 52 Prozent. Zwar seien einzelne Richter um Milde bemüht gewesen, die Gesamtbilanz lasse jedoch keinen Zweifel daran, dass diese Richter einflusslos waren. Streit hebt hervor, dass Messerschmidt nicht nur die Todesurteile betrachtet, sondern auch das komplexe System von hunderten Strafinstitutionen untersucht - von Wehrmachtsgefängnissen über bewegliche Heeresgefängnisse an der Front, Feldstrafgefangenenabteilungen, Sonderabteilungen und Feldstraflagern bis hin zu den Einheiten der Bewährungstruppe 500 und der Bewährungsbataillone 999. Das Fazit des Rezensenten: "das Standardwerk über die Wehrmachtsjustiz".
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Rezensionsnotiz zu Die Zeit, 29.09.2005
Mehr noch als das fortgeschrittene Lebensalter von 80 Jahren, mit dem der Autor Manfred Messerschmidt dieses "Opus magnum" beendet hat, ringt der Inhalt dieses Buches Götz Aly Respekt ab. Der Autor untersucht darin die Wehrmachtjustiz zwischen 1933 und 1945 und es zeigt sich darin eine "jugendliche Lust" am Zerstören jahrelanger Lügen über die Strafjustiz der Wehrmacht, so der Rezensent beeindruckt. Indem Messerschmidt das Unrechtmäßige der Gerichtsbarkeit hervorhebt und die Namen der die Todesurteile verhängenden Richter nennt, die zum Teil nach dem Krieg hohe Ämter bekleideten und völlig unbehelligt weiterlebten, "stellt er die Ehre der Hingerichteten wieder her", betont Aly zustimmend. Dabei erscheine das Verhalten der Richter beispielsweise gegenüber so genanntem "Drückebergertum" um so verwerflicher, weil der Autor auch durchaus vorhandene Beispiele von juristischem Widerstand gegen Justizverbrechen vorstelle und so die "faktisch vorhandenen Spielräume" der damaligen Richter vorführe, bemerkt der Rezensent, der anerkennend herausstellt, dass Messerschmidt mit seinem Buch den ungerecht Verurteilten von damals "ihre Würde" zurückgibt.
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