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Bernhard Brunner
Der Frankreich-Komplex
Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland
Klappentext
Während der nationalsozialistischen Besatzung Frankreichs wurden 75.721 Juden in Konzentrationslager deportiert. Zusätzlich wurden mehrere zehntausend Menschen als sogenannte "Sühnepersonen" erschossen oder bei "Bandenkampfmaßnahmen" getötet. Verantwortlich für diese Taten waren rund 75 Männer, die als sogenannte "Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD" oder als deren Stellvertreter die NS-Terrorpolitik in Frankreich durchsetzten. Bernhard Brunner rekonstruiert die Lebensläufe dieser NS-Funktionäre über den Zusammenbruch des "Dritten Reiches" hinaus und folgt ihnen in die Bundesrepublik. Dabei tritt Erstaunliches zu Tage: Obwohl die deutsche Justiz schon in den sechziger Jahren gut informiert war und mit dem "Frankreich-Komplex" ein gewaltiges Ermittlungsverfahren anstrengte, kam es lange zu keinen Anklagen. Stattdessen gelang einem Großteil der ehemaligen NS-Funktionäre die Rückkehr in die Bürgerlichkeit. Erst 1980 wurden drei dieser Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, der Rest blieb straffrei. Ein genauer Blick auf den "Frankreich-Komplex" erklärt diese schlechte Bilanz.
Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 06.04.2005
Hans-Helmut Kohl zeigt sich von der Studie über die Nazi-Verbrechen im besetzten Frankreich und ihre juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung in der Bundesrepublik beeindruckt. Darin räume Bernhard Brunner sowohl mit der "Legende vom vergleichsweise zurückhaltenden Besatzungsregime" der Nationalsozialisten in Frankreich auf wie mit der Behauptung, Kommandeure wären im Gegensatz zur "genuinen Nazi-Elite" mit der französischen Bevölkerung humaner umgegangen, so der Rezensent überzeugt. Brunner konzentriert sich in seiner Untersuchung auf 75 Männer, die für die Sicherheitspolizei, den Sicherheitsdienst, als SS- und Polizeiführer tätig waren und kann ihnen zahlreiche Verbrechen nachweisen, erklärt Kohl weiter. Der zweite Schwerpunkt von Brunners Studie ist die Umgangsweise der westdeutschen Justiz mit den NS-Verbrechern, die nach dem Krieg zum Teil "beeindruckende Karrieren" machten und größtenteils vor gerichtlicher Verfolgung sicher waren. Hier beschreibt der Autor "eingängig" das "Kräftedreieck Politik-Justiz-Öffentlichkeit", dass die Täter lange Zeit vor Verfolgung schützte, lobt Kohl.
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Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 03.01.2005
Beschämend ist es, was Bernhard Brunner in seiner Studie über die juristische Behandlung von NS-Verbrechen auf französischem Boden herausgefunden hat, findet Franziska Augstein. Der Autor deckt ein "Netzwerk altverbundener Seilschaften" und Absprachen zwischen den politischen Eliten Deutschlands und Frankreichs auf, die zu einer "Strafvereitelung" von NS-Verbrechen "im Großmaßstab" geführt haben. Brunner beschreibt, wie noch bis in die Mitte der 70-er Jahre Ermittlungen gegen Kriegsverbrecher behindert und Gesetze verabschiedet wurden, die es ermöglichten, veritable Massenmörder als unwissende Gehilfen darzustellen, die man höchstens wegen Totschlags belangen konnte. Da selbst diese Möglichkeit 1960 verjährte, war es letztlich dem Engagement einiger weniger zu verdanken, dass NS-Verbrechern überhaupt der Prozess gemacht wurde, wie Konrad Lischka in Köln 1979. "Aus eigener Kraft" jedenfalls trug die "Justiz und Gesellschaft" der Bundesrepublik erschreckend wenig zur Aufklärung der Nazi-Verbrechen bei, resümiert Augstein das ernüchternde Ergebnis von Brunners Studie.
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