Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.09.2003
Sehr grundsätzlich sind die Einwände von Gerd Roellecke gegen dieses Buch, grundsätzlicher geht es fast nicht mehr: "Das Grundproblem liegt im Widerspruch zwischen Geist und Wirklichkeit. Dieser Widerspruch lässt sich nicht aufheben. Man sollte es auch nicht versuchen. Er ist die Freiheit", schreibt er und wirft der Autorin damit kaum verhohlen vor, genau dies zu versuchen - also die Freiheit aufzuheben. An einem Beispiel des Mietrechts wird dem Leser erklärt, worum es der Autorin geht: Das deutsche Mietrecht sieht ebenso wie das englische vor, dass nach dem Tod eines Mieters dessen Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten dürfen. Rowe geht es nun darum, wie man von Roellecke erfährt, die höchstrichterlichen Urteile rechtsphilosophisch zu rechtfertigen, die dieses Recht auch langjährigen nichtehelichen Lebensgefährten eines Mieters zugebilligt haben. Für Roellecke wäre es hier richtig gewesen, "zu analysieren, warum Familienangehörige überhaupt in Mietverträge eintreten können". Rowe dagegen versuche, wie übrigens auch die Gerichte, diese Urteile mit einer Theorie zum Wandel des Sprachgebrauchs zu rechtfertigen: man verstehe unter "Familie" inzwischen eben etwas anderes. Das Hauptproblem hat der Rezensent dabei mit dem Vorschlag der Autorin, wie Gerichte sicher feststellen können sollen, was der jeweils richtige Sprachgebrauch ist: sie sollen sich an "engagierte Träger" von gesellschaftlichen "Leitideen" halten. Auf diese Weise verschwinde für die Autorin die Spannung "zwischen sprachlichem Wandel und sprachwandelkonformer Auslegung". Für Roellecke verschwindet damit die Freiheit.
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