In eigener Sache

FAZ muss unwahre Tatsachenbehauptungen über Perlentaucher unterlassen

In eigener Sache
16.08.2007 Laut Beschluss des Landgerichts Hamburg dürfen die FAZ und FAZ.Net einige unwahre Tatsachenbehauptungen über den Perlentaucher nicht wiederholen.

Mit der Benutzung dieses Service stimmen Sie mit folgenden Punkten überein:

Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird die Perlentaucher Medien GmbH die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers für einen Zeitraum von drei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird die Perlentaucher Medien GmbH die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.