Vorgeblättert

Leseprobe zu Amartya Sen: Die Idee der Gerechtigkeit. Teil 2

13.09.2010.

(S. 322-331)



Befähigung, Gleichheit und andere Belange

Wenn Gleichheit wichtig und Befähigung tatsächlich ein zentrales Merkmal des menschlichen Lebens ist (wie ich in diesem Buch zu zeigen versucht habe), wäre es dann nicht angebracht, Befähigungs- oder Chancengleichheit zu fordern? Ich muss sagen, dass die Antwort Nein lautet. Dafür gibt es mehrere Gründe. Wir dürfen der Chancengleichheit natürlich Bedeutung zubilligen, aber das impliziert nicht, dass wir Chancengleichheit sogar dann fordern müssen, wenn diese Forderung in Konflikt mit anderen wichtigen Erwägungen gerät. So signifikant diese Gleichheit ist, "übertrumpft" sie doch nicht zwangsläufig alle anderen gravierenden Erwägungen (zu denen auch nicht auf Chancen zentrierte signifikante Aspekte der Gleichheit gehören), mit denen sie in Widerspruch stehen könnte.
     Erstens ist Befähigung - das habe ich versucht deutlich zu machen - nur ein Aspekt der Freiheit; der Begriff bezeichnet substantielle Chancen und kann die Fairness und Billigkeit in den Verfahren, die für die Idee der Gerechtigkeit relevant sind, nicht angemessen erfassen. Während die Idee der Befähigung für die Einschätzung des Chancenaspekts der Freiheit sehr brauchbar ist, kann sie deren Prozessaspekt nicht angemessen berücksichtigen. Chancen charakterisieren individuelle Begünstigungen und können zwar einige Merkmale der damit verbundenen Prozesse einschließen (vergl. Dazu 11. Kapitel), aber über die Fairness oder Billigkeit dieser Prozesse und über die Freiheit von Bürgern, faire Verfahren in Gang zu setzen und zu nutzen, können sie uns nicht zureichend Auskunft geben.
     Ich möchte diesen Punkt an einem Beispiel deutlich machen, das ziemlich brutal wirken mag. Mittlerweile ist gut belegt, dass Frauen bei symmetrischer Gesundheitsfürsorge tendenziell länger leben als Männer, dass ihre Sterblichkeitsziffer in allen Altersgruppen niedriger liegt. Wenn man sich ausschließlich um Chancen (und nichts anderes) kümmern würde, insbesondere um die Gleichheit der Chance, lange zu leben, dann könnte man ein Argument entwickeln, das dafür spricht, Männern bessere medizinische Versorgung zu geben als Frauen, um das natürliche männliche Handikap auszugleichen. Aber Frauen bei gleichen Gesundheitsproblemen weniger ärztliche Hilfe zu bieten als Männern, wäre ein massiver Verstoß gegen eine wichtige Forderung der Verfahrensgleichheit (insbesondere gegen die Forderung, unterschiedliche Personen gleichzubehandeln, wenn es um Leben und Tod geht), und es ist nicht unvernünftig, zu behaupten, dass in derartigen Fällen die Fairness im Prozessaspekt der Freiheit Vorrang hat vor jeder engstirnigen Konzentration auf ihren Chancenaspekt, also auch verbietet, dass vorrangig die Gleichheit der Lebenserwartung gesichert wird.
     Es mag sehr hilfreich sein, substantielle Chancen von Menschen unter dem Gesichtspunkt der Befähigung einzuschätzen (und dieser Gesichtspunkt eignet sich meiner Meinung nach besser zur Beurteilung der Chancen als die alternativen Methoden, die Einkommen, Grundgüter oder Ressourcen als Maßstab verwenden), aber dieser Vorzug hebt keineswegs die Notwendigkeit auf, bei der Bewertung von Gerechtigkeit mehr Aufmerksamkeit auf den Prozessaspekt der Freiheit zu wenden. Eine Theorie der Gerechtigkeit - oder, allgemeiner gesagt, eine angemessene normative Theorie kollektiver Entscheidungen - muss sowohl die Fairness der entsprechenden Prozesse wie die Billigkeit und Effizienz der substantiellen Chancen, über die Menschen verfügen können, im Blick haben.
     Befähigung ist nur einer von mehreren Gesichtspunkten, unter dem die Begünstigungen und Benachteiligungen einer Person vernünftig einzuschätzen sind. Dieser Gesichtspunkt ist für sich genommen signifikant und darüber hinaus von entscheidender Bedeutung für Theorien der Gerechtigkeit und der politischen und moralischen Wertung. Aber weder Gerechtigkeit noch politische und moralische Wertungen können sich ausschließlich mit der Summe der Chancen und Begünstigungen von Individuen in einer Gesellschaft befassen. Das Thema des fairen Entscheidungsprozesses und fairer Abmachungen geht über die Summe individueller Begünstigungen hinaus und umfasst andere - vor allem prozedurale - Fragen, die nicht durch die Konzentration auf Befähigungen allein adäquat behandelt werden können.
     In der Hauptsache geht es hier um die Vielfalt der Dimensionen, in denen Gleichheit wichtig ist; das Problem lässt sich nicht auf Gleichheit in nur einem Bereich reduzieren, weder auf ökonomische Begünstigungen, Ressourcen, Nutzen, gewonnene Lebensqualität noch auf Befähigungen. Ein ausschließlich auf einen Bereich zentriertes Verständnis von Gleichheitsforderungen (in diesem Fall die ausschließliche Sicht auf Befähigungen) betrachte ich mit der Skepsis, die Teil meiner weiterreichenden Kritik an jeder unifokalen Auffassung von Gleichheit ist.
     Zweitens halte ich zwar Freiheit für einen wichtigen Gesichtspunkt bei der Einschätzung persönlicher Begünstigungen und damit der Gleichheit, aber es kann auch andere Ansprüche an Urteile über Verteilung geben, die womöglich nicht am besten als Forderungen nach gleicher Gesamtfreiheit (in einer klaren Bedeutung) für verschiedene Menschen zu verstehen sind. Das Beispiel aus der Einleitung zu diesem Buch, die Geschichte von den drei Kindern, die sich um eine Flöte streiten, zeigt, dass das Argument des einen Kindes, die Flöte gehöre rechtmäßig ihm, weil sie sein Werk sei, nicht leicht zu entkräften ist. Die Denkweise, die den Mühen und dem Lohn der Arbeit einen wichtigen Platz einräumt und auch die normative Idee der Ausbeutung entwickelt, kann nahe legen, dass man innehält, bevor man sich zielstrebig und ausschließlich für Chancengleichheit einsetzt. Die Literatur über die Ausbeutung unterbezahlter Arbeitskräfte und die ungerechte Entlohnung derer, die die "wirkliche Arbeit" tun, ist eng mit dieser Einstellung verbunden.
     Drittens spricht Befähigung nicht ausschließlich mit einer einzigen Stimme, da sie unterschiedlich definiert werden kann, wobei auch zwischen Freiheit zum Wohlergehen und Handlungsfreiheit (vergl. 13. Kapitel, "Glück, Wohlergehen und Befähigungen") unterschieden werden muss. Außerdem ergibt, wie schon erwähnt, die Einstufung von Befähigungen selbst unter einem spezifischen Gesichtspunkt (etwa Agieren oder Wohlbefinden) nicht zwangsläufig eine vollständige Rangordnung, vor allem deshalb, weil für die relative Gewichtung unterschiedlicher Typen von Befähigungen oder Funktionsweisen mehrere vernünftige Varianten (oder unausweichliche Mehrdeutigkeiten) zur Auswahl stehen. Eine partielle Ordnung mag ausreichen, um Ungleichheiten in einigen Fällen einzuschätzen, vor allem krasse Ungerechtigkeit zu erkennen, aber sie ergibt in anderen Fällen nicht notwendig klare Beurteilungen. Diese Einwände besagen nicht, dass es nutzlos sei, Aufmerksamkeit auf die Verminderung von Chancenungleichheit zu wenden. Diese Verminderung ist sicherlich eine große Aufgabe, aber man muss auch sehen, dass die Reichweite der Chancengleichheit Grenzen hat und dass sie nur ein Teil der Gerechtigkeitsforderungen ist.
     Viertens ist Gleichheit nicht der einzige Wert, mit dem sich eine Theorie der Gerechtigkeit befassen muss, und sie ist nicht einmal das einzige Gebiet, auf dem die Idee der Befähigung Nutzen hat. Wenn wir einfach zwischen aggregativen und distributiven Erwägungen in der sozialen Gerechtigkeit unterscheiden, hat der Gesichtspunkt der Befähigung, der einen wichtigen Weg zur Einschätzung von Vor- und Nachteilen zeigt, Implikationen für aggregative und distributive Belange. Zum Beispiel kann man für eine Institution oder eine Strategie eintreten, nicht weil sie die Gleichheit von Befähigungen erhöht, sondern weil sie die Befähigungen aller vermehrt (selbst wenn die Verteilung dadurch nicht gleichmäßiger wird). Chancengleichheit, oder realistischer: Verminderung von Chancenungleichheit, verdient sicherlich unsere Aufmerksamkeit, aber die allgemeine Verbesserung der Chancen aller ebenso.
     Wenn wir bestreiten, dass es gute Gründe gibt für eine ausschließliche Konzentration auf Chancengleichheit oder auch ganz allgemein auf Überlegungen, die von der Idee der Befähigung ausgehen, leugnen wir damit nicht, dass Befähigungen für die Idee der Gerechtigkeit eine entscheidende Rolle spielen (vergl. Besonders 11.-13. Kapitel). Das durchdachte Festhalten an einem sehr wichtigen Element der sozialen Gerechtigkeit kann, wenn es nicht alles andere verdrängt, immer noch entscheidend an der Förderung der Gerechtigkeit mitwirken.

Befähigung und persönliche Freiheiten

John Rawls konzentriert sich auf Grundgüter, wenn er im Differenzprinzip Verteilungsprobleme behandelt; ich habe mich, wie im Kapitel 2 erörtert, dagegen gewandt und stattdessen die weit reichende Rolle der Befähigungen für diese Aufgabe ins Spiel gebracht; dahinter verbirgt sich jedoch nicht die Absicht, Rawls? Folgerungen in anderen Themenbereichen anzufechten. Zu diesen Folgerungen gehört die Priorität der Freiheit, die das Thema des ersten Grundsatzes in seiner Theorie der Gerechtigkeit ist.
     Wie schon im Kapitel 2 ("Pro und kontra Rawls") gezeigt, gibt es gute Gründe, der persönlichen Freiheit eine gewisse wirkliche Priorität zuzusprechen (wenn auch nicht notwendig in der extremen lexikographischen Form, die Rawls gewählt hat). Der Freiheit einen besonderen Platz - einen generellen Vorrang - zuzuweisen, ist weit mehr als festzustellen, dass sie Bedeutung hat, weil sie einer von vielen Einflüssen ist, die sich auf die Begünstigung insgesamt auswirken. Freiheit ist in der Tat nützlich, so wie Einkommen und andere Grundgüter, aber zu ihrer Wichtigkeit gehört noch mehr, da sie unser Leben auf einer elementaren Ebene tangiert und verlangt, dass andere Menschen die tief verwurzelten persönlichen Bedürfnisse achten sollten, die wohl jeder hat.
     Dieser Unterschied zwischen Freiheit und anderen Grundgütern muss berücksichtigt werden, wenn wir die konkurrierenden Ansprüche vergleichen, die Grundgüter und Befähigungen anmelden: Von beiden wird behauptet, sie könnten zur Einschätzung von Gerechtigkeit dadurch beitragen, dass sie eine begrenzte Aufgabe lösen, nämlich die Evaluierung genereller Verteilungsverfahren, indem sie individuelle Gesamtvorteile gegeneinander abwägen. Das ist natürlich Gegenstand von Rawls? Differenzprinzip, aber nur ein Teil seiner breiter angelegten Theorie der Gerechtigkeit. Wenn man, wie ich, die These aufstellt, dass Befähigungen besser als Grundgüter geeignet sind, die Gesamtvorteile verschiedener Menschen einzuschätzen, dann wird genau dies betont - aber auch nur dies. Es wird nicht behauptet, dass die Befähigungsperspektive die Aufgaben übernehmen könnte, die andere Teile der rawlsschen Theorie stellen, besonders der herausgehobene Status der Freiheit und die Erfordernisse der Verfahrensfairness. Befähigungen können diese Aufgabe nicht besser erfüllen als Grundgüter. Der Wettstreit zwischen Grundgütern und Befähigungen findet in einem eng begrenzten, genau spezifizierten Bereich statt, in dem es um die Einschätzung von Gesamtvorteilen unterschiedlicher Einzelpersonen geht.
     Da ich weitgehend mit der Argumentation einverstanden bin, auf der Rawls? erstes Grundprinzip beruht, das heißt mit der These, dass die Priorität der persönlichen, allen zugebilligten Freiheit hohe Bedeutung hat, ist es vielleicht nützlich, zu überlegen, ob diese Priorität so absolut sein muss, wie Rawls verlangt. Warum muss jeder Verletzung der Freiheit, so signifikant sie auch ist, unweigerlich höhere Bedeutung für eine Person - oder eine Gesellschaft - zugeschrieben werden als dem Hungern,Verhungern, Epidemien oder anderem Elend? Wie im 2. Kapitel ("Pro und kontra Rawls") ausgeführt, müssen wir unterscheiden, ob der Freiheit eine gewisse Priorität gegeben wird (damit sie nicht nur als eines von vielen Gütern im großen Sack der "Grundgüter" gilt, da sie so zentral für unser Leben ist), oder ob lexikographische Priorität für die Freiheit verlangt wird, eine "extremistische" Forderung, die bedingt, dass selbst der kleinste Gewinn an Freiheit Grund genug ist, enorme Einbußen an anderen Annehmlichkeiten eines guten Lebens in Kauf zu nehmen.
     Rawls setzt sich überzeugend für die erste Variante ein und wählt trotzdem in der Formulierung des Differenzprinzips die zweite. Aber wie im 2. Kapitel erörtert, gestattet die differenzierte mathematische Gewichtung viele mittlere Positionen zwischen den beiden Extremen, der Freiheit gar kein eigenes Gewicht zu geben oder ihr vollständige Priorität vor allem andern einzuräumen.Wir können "Rawlsianer" hinsichtlich der ersten Variante sein, ohne uns der zweiten anzuschließen.
     Die Frage, genau wie viel Priorität persönlicher Freiheit in einem Einzelfall zugebilligt werden soll, wäre sicherlich ein gutes Thema für vernunftgeleitete öffentliche Diskussionen, aber Rawls? Hauptverdienst scheint mir darin bestehen, dass er zeigt, warum der Freiheit der Person ganz generell eine vorrangige Stellung im öffentlichen Vernunftgebrauch gebührt. Seine Arbeiten haben das Verständnis dafür gefördert, dass Gerechtigkeit in der Welt, in der wir leben, besonders Sorge tragen muss für Freiheiten, an denen alle teilhaben können. An dieser Stelle ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass Freiheit in einer gerechten sozialen Ordnung nicht nur wie Einkommen oder Wohlstand Teil einer persönlichen Begünstigung ist, sondern eine höhere Stellung hat. Auch wenn in diesem Buch die Rolle substantieller Freiheiten in der Form von Chancen betont wird (abweichend von Rawls), besteht keine Notwendigkeit, die besondere Rolle der Freiheit zu bestreiten.

Die vielfältigen Merkmale der Freiheit


Da in Theorien der Gerechtigkeit verschiedene Formen von Freiheit so wichtig sind, muss ich jetzt genauer untersuchen, welchen Inhalt die in der Literatur heftig umkämpften Begriffe "liberty" und "freedom", politische und persönliche Freiheitsrechte, negative und positive Freiheit haben. Diese Begriffe werden sehr unterschiedlich verwendet, und über ihre Domänen muss etwas mehr gesagt werden.
     Besonders eine Unterscheidung, die zwischen dem Chancen- und dem Prozessaspekt, wurde im 11. Kapitel ("Leben, Freiheiten und Befähigungen") untersucht. Die Vielfalt der Aspekte der Freiheit lässt sich nicht nur mittels dieser Unterscheidung, sondern auch auf andere Weise bestimmen. Die Freiheit, zu erreichen, was man mit vernünftigem Grund erreichen möchte, hängt mit vielen Faktoren zusammen, die für verschiedene Konzepte von Freiheit unterschiedliche Bedeutung haben können.
     Die Frage, ob eine Person sich die Gegenstände ihrer vernünftigen Wahl verschaffen kann, ist entscheidend für die hier vertretene Idee der Freiheit mit dem Teilbereich Befähigung. Aber die Wirksamkeit einer Präferenz kann auf verschiedene Weise zustande kommen. Erstens kann eine Person das gewählte Ergebnis durch eigenes Handeln erzielen - hier wäre direkte Kontrolle der Fall. Aber direkte Kontrolle ist für Wirksamkeit nicht unumgänglich. Zweitens ist die allgemeinere Frage zu bedenken, ob die Präferenzen einer Person wirksam sein können - über direkte Kontrolle oder mit Hilfe anderer. Es gibt eine Vielfalt von Beispielen für "indirekte Macht", die erwünschten Ergebnisse zu erzielen: Jemand kann ganz einfach über einen Anwalt oder loyale Freunde oder Verwandte agieren, oder - ein komplexerer Fall - ein Arzt trifft Entscheidungen für einen Patienten, die dieser selbst treffen würde, wenn er genug Informationen und Wissen hätte: In diesen Fällen handelt es sich um wirksame Macht. Die Wichtigkeit wirksamer Macht durch indirekte Kontrolle sollte etwas genauer betrachtet werden, besonders weil es so üblich ist, Freiheit damit gleichzusetzen, dass man Kontrolle übt und die Wahl hat, bestimmte Dinge selbst zu tun.
     Viele Freiheiten, die wir in der Gesellschaft nutzen, wirken nicht mittels direkter Kontrolle, sondern durch andere Verfahren. Zum Beispiel würde ein verletztes, bewusstloses Unfallopfer nicht selbst entscheiden können, was mit ihm geschehen soll, aber wenn der zuständige Arzt eine Behandlung wählt, von der er weiß, dass der Patient selbst sie bevorzugt hätte, wäre er bei Bewusstsein gewesen, dann wird damit die Freiheit des Patienten nicht beschädigt - im Gegenteil, sie wird bekräftigt im Sinn der "wirksamen Macht", falls der Arzt seine Entscheidung "im Willen" des Patienten trifft. Davon unterscheidet sich eine Handlung zum Wohle des Patienten, so wie es der Arzt sieht. Auch wenn die Achtung für die Freiheit des Patienten oft dieselben Maßnahmen erfordert wie sein Wohl, stimmen Wille und Wohl des Patienten nicht notwendig überein. Zum Beispiel könnte ein Arzt im Wissen, dass sein bewusstloser Patient Medikamente ablehnt, die durch grausame Experimente an Tieren gewonnen wurden, aus Respekt für diese Ablehnung ein bestimmtes Medikament nicht einsetzen, auch wenn es aus medizinischer Sicht besser für das Wohlbefinden des Patienten wäre. Sich vom Wohl eines Patienten leiten zu lassen, kann - womöglich krass - verschieden sein von dem, was seine effektive Freiheit verlangen würde.
     Die Idee wirksamer Freiheit lässt sich auf komplexere gesellschaftliche Regelungen übertragen, zum Beispiel dann, wenn staatliche Behörden, die für die Epidemiologie bestimmter Regionen zuständig sind, Maßnahmen zur Bekämpfung lokaler Epidemien ergreifen (was die Gefährdeten wollen, wie man weiß). Die Idee der Effektivität, angewendet auf die Gruppe und ihre Mitglieder, gibt der effektiven Freiheit eine soziale - oder gemeinschaftliche - Form, obwohl in diesem Fall keine Einzelperson eine spezifische Kontrolle über die gesellschaftliche Entscheidung hat. Hier liegt der Unterschied in den Motiven für die behördlichen Maßnahmen: Entweder werden sie damit begründet, dass die Gefährdeten es so wollen und, wenn sie die Option hätten, auch wählen würden, oder damit, dass sie nach Meinung der Beamten das Wohlergehen der Menschen in der seuchengefährdeten Gegend schützen würden. Die zweite Variante ist natürlich ein durchaus angemessener Grund, aber nicht ganz derselbe Grund wie die erste (auch wenn ein Kausalzusammenhang zwischen beiden besteht, da die Rücksicht auf das Wohlergehen wahrscheinlich Einfluss auf die Entscheidung der Seuchengefährdeten hat - oder haben würde, wenn sie die Wahl hätten).
     Ein Unterschied anderer Art besteht zwischen (1) der Fähigkeit einer Person, ein Ergebnis genau deshalb zu erzielen, weil sie eine Präferenz für dieses Ergebnis hat, vielleicht in Übereinstimmung mit den Präferenzen anderer Beteiligter (zum Beispiel kann eine Person übereinstimmend mit anderen wollen, dass die Epidemie in ihrer Wohngegend bekämpft wird - eine Präferenz, die am Ende Richtlinie der staatlichen Maßnahmen sein mag), und (2) dem Wunsch einer anderen Person, die nur durch einen glücklichen Zufall erreicht, was sie will. Es könnte sich aus dem einen oder anderen Grund einfach so ergeben, dass tatsächlich eintritt, was diese Person sich wünscht. Dann wird der Wunsch erfüllt, aber womöglich ohne jede Mitwirkung der Präferenzen des Wünschenden, da seine Prioritäten keinen Einfluss auf das Zufallsergebnis hatten (man kann ein Ergebnis weder als Einzelperson noch gemeinschaftlich allein durch Herbeiwünschen erzielen). In diesem Fall übt die Person nicht nur keinerlei direkte oder indirekte Kontrolle, sondern sie setzt auch keine Macht ein, um, auf welchen Wegen auch immer, ein Ergebnis herbeizuführen, das ihren Präferenzen entspricht.
     Zum Beispiel kann die Glaubenspraxis eines Menschen zufällig mit der Religion übereinstimmen, die der Staat zwangsweise einführen will, und der Betreffende kann der Meinung sein, seine religiösen Präferenzen hätten sich durchgesetzt, während sie in Wahrheit für die Entscheidungen des Staates keine Rolle gespielt haben. Es mag so aussehen, als habe dieser Mensch einfach Glück gehabt, aber von Freiheit könne dabei nicht die Rede sein, und misst man Freiheit an dem Vermögen, ein bestimmtes Ergebnis durch direkte oder indirekte Kontrolle zu erzielen, ist die Skepsis berechtigt, da der Mensch in unserem Beispiel nur in einer günstigen Lage ist, aber nicht selbst erwirkt, was immer er erreichen möchte. Und doch kann die zufällige Freiheit dieser Person, so zu leben, wie sie möchte, in scharfem Gegensatz zum Dilemma eines anderen Menschen stehen, der einem heterodoxen Glauben anhängt und Widerstände gegen seine Glaubenspraxis gewärtigen muss (in einem anderen Zeitalter hätte er das Unglück gehabt, von der Inquisition verfolgt zu werden). Als zum Beispiel Akbar seine Entscheidung, "dass niemand in der Ausübung seiner Religion behindert werden soll und dass jedermann nach Belieben zu einer Religion übertreten darf", zum Gesetz machte, garantierte er die effektive Freiheit vieler Menschen - eine Mehrheit seiner Untertanen, die vorher als Nicht-Moslems diskriminiert worden waren, profitierte von dieser freiheitsfördernden Entscheidung -, und doch hätten diese Untertanen nicht die Macht gehabt, Akbar Einhalt zu gebieten, wenn er anders entschieden hätte.
     Diese Unterscheidung steht in Zusammenhang mit dem Kontrast zwischen Befähigung allgemein und Befähigung ohne Abhängigkeit, die in einem spezifischen Verständnis von Freiheit, der vor allem von Philip Pettit entwickelten "republikanischen" Auffassung, betont wird. Dazu im Folgenden mehr. Aber ich hoffe, aus dem bisher Gesagten geht hervor, wie notwendig es ist, Freiheit unter vielfältigen Gesichtspunkten zu sehen und ihr nicht nur ein einziges Charakteristikum zuzuschreiben.


Teil 3
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