Thomas Sägesser (Hg.)

Die Bundesbehörden

Bundesversammlung - Bundesrat - Bundesgericht. Kommentar, Beiräge und Materialien zum 5. Teil der schweizerisches Bundesverfassung
Cover: Die Bundesbehörden
Stämpfli Verlag, Bern 2000
ISBN 9783727296321
Gebunden, 692 Seiten, 156,46 EUR

Klappentext

Die vorliegende Kommentierung erfolgt über den 5. Titel der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen neuen BV (Die Bundesbehörden: Bundesversammlung, Bundesrat, Bundesgericht). Das Buch gliedert sich in drei Teile. Teil I enthält Beiträge verschiedener Autoren zu ausgewählten Gebieten: Umfassende Darstellung der verschiedenen Stadien der Verfassungsreform seit 1965, Oberaufsicht des Parlaments, Aufträge an den Bundesrat, Mitwirkung des Parlaments an der staatsleitenden Politikgestaltung. In Teil II werden die Art. 143-191c der neuen BV (inkl. neue Justizverfassung) kommentiert. Der Verfassungstext wird in allen vier Landessprachen wiedergegeben. Es erfolgen eine detaillierte Angabe der Materialien, zahlreiche Hinweise auf Literatur und Dokumentationen sowie eine eingehende Darstellung der Entstehungsgeschichte. Teil III enthält die wesentlichen Materialien in ihrem Wortlaut.

Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 17.07.2001

Die Themen der Beiträge in Thomas Sägessers Band zum Verfassungstitel über die Bundesbehörden, schreibt Rezensent Moritz von Wyss, sind geschickt gewählt. Im Grenzbereich zwischen Politik und Recht zeigten sie, dass politische Steuerung gut ausgestattete Verfahren bedinge. Dabei werde die Entwicklung der Bundesverfassung von 1965 bis 1999 aufgeschlüsselt, die Themen "begleitende Aufsicht" und "parlamentarische Aufträge" vertieft und mit den "staatsleitenden Beschlüssen der Bundesversammlung" das Kooperationsverhältnis zwischen Parlament und Regierung erörtert. Sägessers Kommentierung im zweiten Teil des Buchs, lobt der Rezensent, baue benötigte Materialien geschickt ein und behandle zwar nicht alle Themen gleich ausführlich, ergänze dafür jedoch die Inhalte der Verfassungsartikel durch politologische Quellen, was den Kommentar auch zu einem wertvollen Hilfsinstrument für Praktiker mache.
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