Kai Ambos (Hg.), Jörg Arnold (Hg.)

Der Irak-Krieg und das Völkerrecht

Cover: Der Irak-Krieg und das Völkerrecht
Berliner Wissenschaftsverlag (BWV), Berlin 2004
ISBN 9783830505594
Gebunden, 530 Seiten, 69,00 EUR

Klappentext

In der öffentlichen Debatte um den Krieg gegen Irak hat das Recht, insbesondere das Völkerrecht, kaum eine Rolle gespielt. Befürworter wie Gegner des Krieges haben ihre Ansicht vorwiegend mit politischen oder wirtschaftlichen, kaum aber mit rechtlichen Argumenten begründet. Zwar entwickelte sich, nicht zuletzt initiiert von Völkerrechtlern, Völkerstrafrechtlern sowie Staatsrechtlern, aber auch von Journalisten, eine rechtliche Diskussion, doch wurde diese von den politischen Entscheidungsträgern kaum zur Kenntnis genommen. Das ist um so befremdlicher, als es bisher wohl kaum einen internationalen Konflikt gegeben hat, bei dem das Für und Wider eines Militäreinsatzes im UN-Sicherheitsrat so ausführlich und kontrovers diskutiert wurde und bei dem der Sicherheitsrat die ihm im System der UN-Charta zugewiesene Funktion der letzten Entscheidungsinstanz über den Einsatz von militärischen Mitteln mit Verve wahrgenommen hat. Die vorliegende Dokumentation soll dazu beitragen, dem Völkerrecht wieder den ihm gebührende Rang als Ordnungs- und Machtbegrenzungsrecht zuzuweisen

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.07.2004

Gerd Roellecke hadert mit den deutschen Intellektuellen, deren zu verschiedenen Zeitpunkten des Irakkonflikts publizierten Standpunkte zum Krieg der Amerikaner, und zwar aus der Perspektive des Rechts, dieser Band versammelt. Und um zu ihren Haltungen zu gelangen, so die Beobachtung des Rezensenten, haben sie eine Linie zwischen Politik und Wirtschaft einerseits und dem Recht andererseits gezogen, als wären sie nicht alle miteinander verknüpft, als wäre das Recht eine Art Luxus, den man sich leisten kann oder nicht. Logisch, meint Roellecke, dass so etwas zu realitätsfernen Urteilen führt, die nur das Recht an sich zu bewahren suchen, nicht aber in die Ereignisse eingreifen können. Der Irak-Krieg wird zu einer "Art akademischer Übungsfall", aber immerhin könne man verfolgen, "wie sich die Diskussion entwickelt hat und wie die Teilnehmer aufeinander und auf die Ereignisse reagiert haben". Um schließlich beinahe einhellig zu dem Schluss zu kommen, dass die Bundesrepublik "von Verfassungs wegen Widerstand" hätte leisten müssen. Ja, und dann? - der Rezensent kann nur noch hilflos mit den Schultern zucken, gibt den versammelten Autoren aber noch den Hinweis, dass sich "zwischenstaatliches Recht" nicht einfach von "innerstaatlichem Recht" ableiten lasse. Und dass man "die Welt auch anders denken kann als vom Individuum aus."
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