Hanns C. Löhr

Das Braune Haus der Kunst

Hitler und der 'Sonderauftrag Linz'
Cover: Das Braune Haus der Kunst
Akademie Verlag, Berlin 2005
ISBN 9783050041568
Gebunden, 424 Seiten, 49,80 EUR

Klappentext

Seit 1938 verfolgte Adolf Hitler den Plan, in Linz an der Donau ein Museum zu gründen. Die Sammlung sollte internationalen Rang haben. Um dieses Ziel zu erreichen, ließ er in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und den Niederlanden mehrere tausend Kunstwerke erwerben. Über dieses Vorhaben liegen nun bislang unberücksichtigte Quellen vor. Sie erlauben zum ersten Mal einen Überblick auf das Thema, der durch weitere Funde kaum noch ergänzt werden kann. Bei den ausgewerteten Unterlagen handelt es sich um circa 3900 Karteikarten über Gemälde, Zeichnungen und Skulpturen, die vor dem 8. Mai 1945 im Münchener "Führerbau" lagerten. Zu diesen Karteikarten gehören ebenfalls 3900 originale Positiv-Abzüge von Kunstgegenständen, die für Hitler erworben wurden. Diese Dokumente waren bisher nur den Mitarbeitern der Berliner Finanzverwaltung und wenigen Fachleuten bekannt.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 18.04.2006

Recht kritisch beurteilt Rezensent Stefan Koldehoff diese Studie über die Beschaffung von Kunstwerken für Hitlers geplantes Großmuseum der Kunst in Linz, die der Historiker Hanns Christian Löhr vorgelegt hat. Die Grundthese des Autors, die für Hitlers Großmuseum bestimmten Kunstwerke hätten nicht nur aus gewaltsamen Enteignungen jüdischer Bürger bestanden, hält er keineswegs für neu und originell, stimmen die Historiker doch längst darin überein, dass ein Teil der Kunstwerke aus legalen Quellen stammte. Allerdings wendet sich Koldehoff gegen den von Löhr erweckten Eindruck, die Kunstbestände der Nationalsozialisten und vor allem die Linzer Sammlung seien überwiegend legal zustande gekommen. Seines Erachtens kann Löhr dies nicht belegen. In diesem Zusammenhang beanstandet er den Umgang des Historikers mit zahlreichen, nicht verlässlichen Quellen. Abschließend legt er dar, dass irgendwann nicht einmal die Machthaber des Nazi-Regimes selbst den Eindruck zu erwecken suchten, man habe vor allem gekauft und nicht gestohlen.
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Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.10.2005

Einer scharfen Kritik unterzieht Rezensentin Birgit Schwarz dieses Buch von Hanns Christian Löhr über den "Sonderauftrag Linz", den Hitler 1939 dem Direktor der Dresdner Gemäldegalerie erteilt hatte. Hans Posses Aufgabe war es, aus Hitlers privater Gemäldesammlung und den beschlagnahmten jüdischen Kunstsammlungen in Wien eine Sammlung für das geplante Führermuseum in Linz aufzubauen und durch Ankäufe zu erweitern. Schwarz hat selbst ein Buch zum Thema veröffentlicht und lässt an diesem hier kein gutes Haar. Sie findet in Löhrs Untersuchung zahlreiche Fehler. Dass der Berliner Historiker das Kunstinventar des Führerbaus als Gesamtverzeichnis der "Sammlung des Sonderauftrags Linz" vorstellt, hält sie ebenso für falsch wie die Annahme eines einzigen Depots. Nicht nachvollziehen kann sie Löhrs auf der Grundlage des Inventars des Führerbaus, in den nur sehr wenige Beschlagnahmungen und viele Ankäufe eingegangen waren, getroffene Einschätzung, höchstens 12 Prozent der Sammlung des Sonderauftrags seien Beschlagnahmungen gewesen. Eine andere Rechnung ergibt sich Schwarz zufolge, wenn man die geraubten 15.000 österreichischen Objekte berücksichtigt. "Und es gibt nichts", hebt sie hervor, "das es rechtfertigen könnte, sie auszuklammern". In diesem Zusammenhang spricht sie von einer "erstaunlichen Impertinenz", mit der Löhr seine Konstrukte gegen alle wissenschaftlichen Regeln durchboxe. Als "schon vom Grundsatz her verfehlt" beurteilt sie Löhrs rein numerische Auswertung des Gemäldebestandes hinsichtlich des Verhältnisses von Verkauf und Beschlagnahmung. Dass Hitler, wie Löhr behauptet, überwiegend "Wald und Wiesenbilder" gesammelt habe, ist für Schwarz eine Vorstellung "aus der Mottenkiste der Hitlerliteratur". Als einziges Verdienst der Arbeit nennt sie den angehängten Verlustkatalog von 191 Werken, die nach dem Krieg gestohlen wurden, der dazu beitragen könne, das Werke als Raubkunst identifiziert und restituiert werden.
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