Apuleius von Madauros

Über die Magie - De Magia

Cover: Über die Magie - De Magia
Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2002
ISBN 9783534149469
Gebunden, 376 Seiten, 32,00 EUR

Klappentext

Lateinisch-Deutsch, eingeleitet, übersetzt und interpretiert von Jürgen Hammerstaedt, Francesca Lamberti, Peter Habermehl und anderen und Texte zur Forschung. Dies ist die einzige erhaltene Gerichtsrede der Kaiserzeit. Apuleius von Madauros - später mit seinen Metamorphosen zu Weltruhm gelangter Schriftsteller, Redner und Philosoph - wurde gegen 160 n. Chr. angeklagt, die verwitwete Mutter eines Studienfreundes mit Zauberei betört und zur Heirat verführt zu haben, um an ihr beträchtliches Vermögen zu kommen. In der Schriftfassung seiner Verteidigung sehen wir ihn als umfassend interessierten Philosophen, der in Naturwissenschaften und Medizin bewandert ist und zugleich das traditionelle Bildungsgut beherrscht. Wir erahnen aber auch, dass er mit jenen magischen Praktiken doch mehr Erfahrung haben könnte, als er zugibt. Er ist ganz Kind seiner von gegenläufigen Strömungen bestimmten Zeit, in der eben auch die Magie ihre entscheidende Verbreitung erfuhr. Die unkonventionelle Argumentationsstrategie, juristische Hintergründe, aber auch die Welt des Übersinnlichen bei Apuleius und die Haltung des Christentums zur Magie werden in begleitenden Essays beleuchtet.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.04.2003

Rezensent Hans-Albrecht Koch zeigt sich recht angetan von Apuleius' Verteidigungsrede "De magia", die nun in deutscher Übersetzung nebst Einführung und Kommentar in der "verdienstvollen Reihe" "Sapere" vorliegt. Das um 160 entstandene Jugendwerk kann nach Ansicht Kochs nicht nur als religions-, philosophie- oder literarhistorisches Dokument hohe Aufmerksamkeit beanspruchen, sondern auch als rechtsgeschichtliche Quelle. Trotz der ernsten Situation - Apuleius war angeklagt, mittels Magie die Liebe einer wesentlich älteren Frau gewonnen zu haben, um sie zu beerben, ein mit der Todesstrafe bedrohtes Delikt - erweist sich der Angeklagte zur Freude des Rezensenten bei seiner Verteidigung als echter Spaßvogel: mit allerlei spaßigen und übermütigen Argumenten, Spott gegen die Ankläger sowie poetischen Einlagen versuche Apuleius die Richter in gute Laune zu versetzten, um so einen Freispruch herbeizuführen.
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