Jörg Scheinfeld

Der Kannibalen-Fall

Verfassungsrechtliche Einwände gegen die Einstufung als Mord und gegen die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe
Cover: Der Kannibalen-Fall
Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2009
ISBN 9783161501166
Kartoniert, 89 Seiten, 19,00 EUR

Klappentext

Der "Kannibalen-Fall" ist höchst spektakulär. Er wirft aber auch eine Vielzahl dogmatischer und verfassungsrechtlicher Fragen auf, die sogar amerikanische Dozenten mit ihren Studenten diskutieren. Gefordert ist insbesondere, das bislang einzigartige Zusammentreffen von Sterbeverlangen des Opfers mit perverser Motivation und abscheulicher Begehungsweise des Täters ins rechte Verhältnis zu setzen. Jörg Scheinfeld begründet den Standpunkt, dass der Gesetzgeber die Einstufung als "Tötung auf Verlangen" (§ 216 StGB) bindend vorgegeben hat. Darüber hinaus weist er nach, dass die Frankfurter Strafkammer mit der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat - sowie mehrfach gegen das Schuldprinzip. Aus dem Anschauungsfall entwickelt der Autor schließlich Grundsätze für die verfassungskonforme Auslegung und Anwendung aller subjektiven Mordmerkmale.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.10.2009

Der Fall des "Kannibalen von Rotenburg" ist nicht erledigt. Das spürt Rezensent Milos Vec ganz deutlich. Doch nicht um den andauernden Schauder den der Kannibalen-Casus auslöst, geht es ihm und dem Autor des Buches, sondern um die Herausforderung für das Recht und die Frage, ob es sie bewältigt hat. Jörg Scheinfelds "kleine, aber gehaltvolle" Studie lobt Vec als die bislang umfassendste strafrechtliche Auseinandersetzung mit dem Fall. Einzig um die Frage kreisend, ob der Täter Armin Meiwes ein "Mörder" ist, wie das LG Frankfurt geurteilt hat, informiert der Autor den Kritiker über die feinen Unterschiede zwischen Mord und Totschlag, führt in die "bizzarsten Details" des Falls und bietet Vec einen Kurs in juristischer Methodenlehre. Scheinfelds Zweifel am Urteil, seine Kritik an Argumenten, Inkonsistenzen und der Verletzung des Gleichheitssatzes und des Schuldprinzips erkennt Vec zwar als parteilich, einseitig und suggestiv. Ihre Transparenz und ihren wissenschaftlichen Wert als Verdeutlichung von juristischen Grundlagenfragen und Kritik der gängigen "Gesetzessystematik des Mordes" findet Vec allerdings bemerkenswert.
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