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Gema
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Dokumentation 19.08.2008 […] Nutzungen dieser Werke entfallenden Vergütungen auch nur an ihn ausschütten dürfen. Eine Ausschüttung an Dritte wie etwa Verleger, die dort, wo es um verlegte Werke geht, bisher von der VG Wort, der GEMA und der VG Bild Kunst einen Anteil von 30 bis 50 Prozent der originär aus den Rechten des Urhebers resultierenden Vergütung erhalten, ist spätestens seither unzulässig.
Zu all dem hatte das Parlament […] Verleger auch weiterhin am Aufkommen der Urheber beteiligt werden können.
Nach der geltenden Rechtslage war freilich zunächst einmal die Änderung der Verteilungspläne von VG Wort, VG Bild-Kunst und GEMA gemäß dem seit Mitte 2002 geltenden § 63a UrhG geboten. Doch die Verwertungsgesellschaften, Gewerkschaften und Verbände (ver.di und DJV) wollten das vermeiden und versuchten, die tatsächliche Rechtslage […] aufgefordert worden war. Es begnügte sich jedoch damit, lediglich der VG Wort kosmetische Korrekturen ihrer Verteilungspläne abzuverlangen, die mit der Rechtslage nur bedingt zu tun hatten. Bei der GEMA und der VG Bild-Kunst intervenierte die Aufsicht trotz insoweit identischer Rechtslage erst gar nicht.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wurde § 63a UrhG verabredungsgemäß, das heißt mit Billigung auch […] Von
Martin Vogel
Dokumentation 18.08.2008 […] und unter Stärkung der individuellen Rechte der Urheber gegenüber ihren Treuhändern (siehe etwa zur Anwendung des § 31 Abs. 4 UrhG auf Wahrnehmungsverträge BGH GRUR 1986, 62/65 - GEMA-Vermutung I; GRUR 1988, 296/298 - GEMA-Vermutung IV). Nach der Rechtsprechung des BGH aus 1989 und den letzten Jahren unterliegen Satzungen von Monopolvereinen, folglich auch die von Verwertungsgesellschaften, einer A […] Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern von 2002, an dessen Vorentwurf (sogenannter Professorenentwurf) ich maßgeblich mitgearbeitet habe, unterließen es die Verwertungsgesellschaften VG Bild-Kunst, GEMA und VG Wort (beschränkt) zum Schaden der bei ihnen organisierten Urheber, den neu in das Gesetz aufgenommenen § 63a UrhG in die Praxis umzusetzen. Diese inzwischen wieder geänderte Vorschrift (dazu […] hinnehmbar. Die Aufsichtsbehörde hat ihr Handeln gegenüber den Betroffenen zu erläutern und rechtlich zu begründen. Da sie dies nicht tut, wende ich mich an den Petitionsausschuss mit dem Ziel, dass GEMA, VG Bild-Kunst und VG Wort aufsichtlich angehalten werden, ihre Verteilungspläne den Erfordernissen des § 63a UrhG 2002 (rückwirkend) sowie denen des § 63a UrhG (neu) unter Berücksichtigung der dargelegten […] Von
Martin Vogel