Paolo Zacchia

Die Beseelung des menschlichen Fötus

Buch IX, Kapitel 1 der 'Questiones medico-legales'
Cover: Die Beseelung des menschlichen Fötus
Böhlau Verlag, Köln 2002
ISBN 9783412149017
Gebunden, 215 Seiten, 30,50 EUR

Klappentext

Ediert, übersetzt und kommentiert von Beatrix Spitzer. Paolo Zacchia gilt als einer der bedeutendsten Mediziner der Renaissance und als Begründer der Gerichtsmedizin. Seine medizinischen und juristischen Erfahrungen fasste er in seinem Hauptwerk, den "Questiones medico-legales" (Medizinrechtliche Fragen) zusammen. Dieses Werk ist grundlegend für die Erforschung der offiziellen Medizin des 17. Jahrhunderts und enthält zudem die bis heute bedeutendsten Texte der Gerichtsmedizin. Im Buch IX, Kapitel 1 geht Zacchia ausführlich auf verschiedene Beseelungstheorien und Abtreibungsfragen ein. Dabei widmet er sich der Spannung zwischen allgemeinen philosophischen oder theologischen Überlegungen einerseits und konkreter Rechtspraxis andererseits. Mit dieser Schrift liegen erstmals Edition, Kommentar und eine deutsche Übersetzung vor.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.01.2003

Paolo Zacchias (1584 bis 1659) nun in deutscher Übersetzung vorliegende Abhandlung über die "Beseelung des menschlichen Fötus" hat Rezensent Robert Jütte durchaus fasziniert. Dass Zacchia, Leibarzt der Päpste Innozenz X. und Alexander VII. und "Vater der Gerichtsmedizin" sich auch ausführlich mit der zentralen Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens beschäftigt hatte, war nach Angaben Jüttes bislang nur Kennern bekannt. Im Unterschied zu der damals herrschenden, aristotelischen Lehre von der Sukzessivbeseelung, wonach der Fötus zunächst mit einer Art Pflanzenseele, dann mit einer animalisch-sensitiven Seele und erst zuletzt mit einer Vernunftseele ausgestattet wird, argumentiert Zacchia für eine Simultanbeseelung - und stand damit im Widerspruch zur Lehre der Kirche. Insgesamt würdigt Jütte Zacchia als "bedeutenden Mediziner", der auch Fragen erörtert habe, die weit über die gerichtsmedizinische Praxis hinausgingen, und dabei allgemeine, philosophische und theologische Überlegungen ganz selbstverständlich einbezog.
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