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38 ÜBERRASCHENDE KOMMENTARE VON NAMHAFTEN SCHRIFTSTELLERN, JOURNALISTEN UND JURISTEN
Das Grundgesetz ist gerade in Krisenzeiten die Grundlage jedes gesellschaftspolitischen Diskurses in Deutschland. Höchste Zeit also für einen Kommentar, der die Verfassung für unsere Zeit neu erklärt, anhand von Erzählungen und Erfahrungen, juristisch abwägend und gerne auch schräg von außen blickend. Das Ergebnis ist ein "Grundgesetz-Kommentar für alle" voller überraschender Einblicke, treffender Geschichten und funkelnder Essays.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar." - "Die Freiheit der Person ist
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Produktbeschreibung
38 ÜBERRASCHENDE KOMMENTARE VON NAMHAFTEN SCHRIFTSTELLERN, JOURNALISTEN UND JURISTEN

Das Grundgesetz ist gerade in Krisenzeiten die Grundlage jedes gesellschaftspolitischen Diskurses in Deutschland. Höchste Zeit also für einen Kommentar, der die Verfassung für unsere Zeit neu erklärt, anhand von Erzählungen und Erfahrungen, juristisch abwägend und gerne auch schräg von außen blickend. Das Ergebnis ist ein "Grundgesetz-Kommentar für alle" voller überraschender Einblicke, treffender Geschichten und funkelnder Essays.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar." - "Die Freiheit der Person ist unverletzlich." - Wegen ihrer klaren, geradezu literarischen Eleganz sind viele Bestimmungen des Grundgesetzes zu einer Art Minimalkonsens avanciert. Wer wollte auch widersprechen? Und doch ist das Grundgesetz umstritten. Die einen setzen einzelne Sätze absolut, während andere von komplizierten Abwägungen und notwendigen Einschränkungen reden. Diese Debatte darf keineswegs allein den Juristen vorbehalten bleiben, sie muss von uns allen geführt werden. Denjenigen, die literarisch schreiben, kommt dabei eine besondere Rolle zu. Darum kommentieren in diesem Buch rund 40 Schriftsteller, Journalisten und Juristen die Präambel, die Grundrechte, wichtige Artikel zu Rechtsstaatlichkeit, Umweltschutz oder Schuldenbremse sowie die großen verfassungsrechtlichen Abschnitte zum Föderalismus, zur Rechtsprechung oder zum Bundespräsidenten. Die Perspektiven sind dabei so unterschiedlich wie die Autoren, aber alle sprechen ganz voraussetzungslos zu allen Interessierten. Für sie ist dieser Kommentar.

Das Grundgesetz als Kompass und Zankapfel unserer Gesellschaft 38 literarische Kommentare - zu den Grundrechten - den staatlichen Grundprinzipien - den wichtigsten Institutionen Aus der Mitte der Gesellschaft und von außen Aktuell und mit historischer Tiefenschärfe Juristisch kompetent und über den Tellerrand hinaus Erzählend, abwägend, streitbar AUTORINNEN UNDAUTOREN: Susanne Baer, Patrick Bahners, Lars Brandt, Max Czollek, Udo Di Fabio, Philipp Felsch, Julia Franck, Lena Gorelik, Dana Grigorcea, Anna Katharina Hahn, Friedemann Karig, Andrian Kreye, Michael Krüger, Benjamin Lahusen, Thomas Lehr, Sibylle Lewitscharoff, Jonas Lüscher, Ijoma Mangold, Wolfgang Matz, Florian Meinel, Eva Menasse, Terézia Mora, Martin Mosebach, Herta Müller, Angelika Nußberger, Karl-Heinz Ott , Annette Pehnt, Hans Pleschinski, Grit Poppe, Peter Richter, Jochen Schmidt, Sophie Schönberger, Hilal Sezgin, Ronen Steinke, Andreas Voßkuhle, Luise Wagner, Tristan Wißgott, Ulrich Woelk, Feridun Zaimoglu
Autorenporträt
Georg M. Oswald, geboren 1963 in München, ist Schriftsteller und Jurist. Sein Roman "Alles, was zählt" wurde mit dem International Prize ausgezeichnet und in zehn Sprachen übersetzt. Zuletzt erschienen das Sachbuch "Unsere Grundrechte" (2018) und der Roman "Vorleben" (2020).
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur TAZ-Rezension

Rezensent Christian Rath lässt sich gerne überraschen von diesem ersten literarischen Kommentar zum deutschen Grundgesetz - und ist verblüfft, wie "erstaunlich wenig" das Buch tatsächlich von der Verfassung handelt. Anders als bei dickwälzigen juristischen Kommentaren, die meist wenig gut lesbare Gesetze ihrem Sinn nach aufschließen, führt diese Textsammlung mit Beiträgen von über 20 Literaten sowie einigen Journalisten und Juristen zu je einem Artikel des Grundgesetzes meist ins Ungefähre der individuellen Assoziation und Inspiration, erfahren wir. Die wenigen beinhart juristischen Stimmen liefern nötiges Rechtsverständnis und immerhin gelinge auch der Schriftstellerin Terézia Mora eine "fast schon konventionelle Erläuterung" des Artikels 6 GG. Die übrigen Literaten nehmen den Gesetzestext allerdings eher zum Anlass für abschweifende Gedanken, denen der Rezensent offenbar nur mit mildem Interesse folgt. Fulminant findet er lediglich Hilal Sezgins Beitrag, in dem sie Grundrechte für Tiere einfordert und damit unterstreiche, dass die Verfassung ein gesellschaftspolitischer work in progress ist.

© Perlentaucher Medien GmbH

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 18.10.2022

Ein bisschen Verfremdung für die Verfassung
Den Juristen nur halb entkommen: Ein Band versammelt recht unterschiedliche Essays zum Grundgesetz

Der juristische Gesetzeskommentar ist eine eigenartige Form. Sie fordert von den Kommentierenden Kenntnisse des Rechtstextes, seiner Entstehung, seinem Verhältnis zu anderen Normtexten, seiner Anwendung in der juristischen Praxis - sowie von möglichst allen anderen Kommentierungen. Eine originelle These oder eine neue Sicht auf die kommentierte Stelle bringt man besser in anderen Formaten unter. Denn das Versprechen des Kommentars ist Zuverlässigkeit, bei der Neues stören könnte. Seinen Eigensinn gewinnt der Kommentar weniger durch die Autoren als aus einer Form, die sich maßgeblich an den Zufälligkeiten der gesetzlichen Formulierung orientiert.

Im deutschen Verfassungsrecht, das, wenn es zwischen Buchstaben und Geist, zwischen erratischer Formulierung des Gesetzgebers und hehrem Prinzip zu wählen hat, mit schöner Regelmäßigkeit Geist und Prinzip wählt, zeichnet gerade seine Wortlautfixiertheit den Kommentar aus. Diese Störrigkeit zeigt sich nicht zuletzt darin, dass jede noch so unscheinbare und abseitige Norm ihre Kommentierung bekommt. Auch die Übergangsvorschriften zur Postprivatisierung finden immer wieder neue Kommentatoren.

Was aber ist dann ein "Literarischer Kommentar" zum Grundgesetz, der uns nun quasi als Gegenstück zu den mindestens fünf Grundgesetz-Kommentaren präsentiert wird, die im selben Verlag, aber dessen fachlichem Zweig erschienen sind.

Georg M. Oswald, als Rechtsanwalt und Schriftsteller Wanderer zwischen beiden Welten, ist Herausgeber des Buchs. Seine Einführung beginnt er mit dem Unterschied zwischen Juristen und Nichtjuristen, namentlich mit dem in der Tat bemerkenswerten Drill der Ausbildung, der Juristen einen ganz eigenen Umgang mit Sprache und Bedeutung beibringt. Oswald will dem etwas entgegensetzen und definiert das Literarische der folgenden Kommentierungen schlicht als essayistischen Zugriff, der mit je radikal subjektiven Perspektivwechseln operiert. Die Normtexte des Grundgesetzes sollen dem vom Juristen sorgsam erworbenen Tunnelblick entrissen werden, um für willkommene Verfremdung zu sorgen. Das könnte in der Tat interessante Ergebnisse liefern. Lasst die Poeten an den Länderfinanzausgleich! Das schön gestaltete und durch viele geistreiche Beiträge lesenswerte Buch leidet aber daran, dass es diese Konzeption nicht konsequent durchzieht, sondern gleich zwei folgenreiche Kompromisse eingeht.

Zum Ersten schreiben neben vielen bekannten, ja berühmten Schriftstellern auch allerarten ihrerseits erlesene professionelle Verfassungsrechtler am Buch mit. Was die Juristen schreiben, ist interessant, vielgestaltig und durchaus anders als das, was sie in einem Juristenkommentar schreiben würden. Was genau es mit der Literarizität des Gebrauchstexts Grundgesetz zu tun hat, bleibt aber meistens offen. Das Buch gerät hier zu einer Sammlung von Kurzessays anlässlich einer Grundgesetzlektüre, die oft darauf hinauslaufen, den vom Herausgeber beschworenen Nichtjuristen ein Stück vom deutschen Verfassungsrecht zu erklären. Dagegen ist nichts zu sagen, es ist aber eine Art politischer Bildung, die man für eher literaturfern halten könnte. Auch die Dichter machen, wie vom Herausgeber erwünscht, alles Mögliche, von autobiographischen Stücken bis zu kleinen Gesellschaftsszenen, in denen bestimmte Probleme des Verfassungsrechts anschaulich werden. Die Qualität ist gemischt, insgesamt sticht ins Auge, wie unterschiedlich der Grad an investierter Mühe ist. Mit der Entscheidung dafür, die Poeten mit der Verfassung nicht allein zu lassen, wird in jedem Fall etwas vom Projekt verschenkt.

Ein zweiter Kompromiss des Buches liegt darin, dass der Herausgeber nicht nur darauf verzichtet hat, alle Normen des Grundgesetzes kommentieren zu lassen, was in der Tat nicht einfach gewesen wäre, sondern auch die Verteilung der Artikel so massiv gewichtet, dass sich das Ganze mehr wie ein Kommentar zum kurzen Grundrechtsteil liest, der zwei Drittel des Buches ausmacht. Hinzu kommt, dass im letzten Drittel zum Recht der Staatsorganisation oft gar keine konkreten Normen mehr kommentiert werden, sondern Normblöcke, also letztlich Institutionen wie der Bundespräsident oder die Bundesregierung. Hier wäre es angemessener gewesen, sich einfach eine Norm zu nehmen, um anhand ihrer etwas Allgemeineres aufzuschlüsseln. Das Ergebnis leidet an der Unterschätzung der Form des Kommentars und dessen genuin poetischer Liebe zum Wortlaut.

Dass gerade die Grundrechte mit so viel kommentierender Zuwendung beachtet werden, erscheint dann wiederum wie eine Flucht aus der poetischen Konfrontation mit dem Recht. Zu Grundrechten können natürlich alle etwas sagen, in ihrer Sprache verbinden sich aber vornehmlich politische Pamphletistik und praktische Philosophie, das Juridische an ihnen wäre erst zu bergen. In vielen der Beiträge scheint es auch weniger um das eigentlich kommentierte Grundrecht des Grundgesetzes zu gehen als um ein Menschenrecht, über das man auch schreiben könnte, wenn es das Grundgesetz nicht gäbe. Dass sich nationale Verfassungen die Universalität der Menschenrechte angeeignet, damit aber auch deren Bedeutung verändert (und deren praktische Relevanz vermutlich erhöht) haben, wird dann wiederum eher von den Juristen verarbeitet.

Wenig Zuwendung erhält das Organisationsrecht. Das spezifisch Juristische, die durchdringende Unanschaulichkeit der Regeln, das Knirschen im Maschinenraum der Staatsorganisation - in Normsätzen wie "Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden" - hätte einen poetologisch geschulten Blick verdient, der dem Genre eines literarischen Kommentars des Grundgesetzes wirklich gerecht geworden wäre.

So schreiben im Ergebnis sehr unterschiedliche Autoren mit sehr unterschiedlichen Zugängen mal über Normen, mal über Institutionen des Grundgesetzes. Nicht zufällig stellt sich das typische Phänomen des Sammelbandes ein, der weniger ist als die Summe seiner Teile. Aber vielleicht ist das ein zu strenges Urteil. Hat man die Lektüre einmal begonnen, so weckt die Beliebigkeit der Beiträge die Neugierde des Lesers, der wissen will, was jetzt noch kommt. Auf diese wohl eher ungeplante Art liest man das Ganze dann auch wieder mit Freude, gelegentlich enttäuscht, aber oft angeregt, freilich auch in der Hoffnung, dass die gute Idee eines literarischen Kommentars unserer prosaischen Verfassung an anderer Stelle noch ihre Verwirklichung finden wird. CHRISTOPH MÖLLERS

Georg M. Oswald (Hrsg.): "Das Grundgesetz". Ein literarischer Kommentar.

C. H. Beck Verlag, München 2022.

381 S., geb., 26,- Euro.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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"Wer künftig eine Geschichte der Bundesrepublik schreibt, wird nicht mehr sagen können, es gebe nichts Lesbares und auch für den Nichtfachmann Verständliches zur Rolle des Rechts in der Entwicklung der bundesdeutschen Demokratie."
Süddeutsche Zeitung, René Schlott

"Es ist gerade die Vielstimmigkeit, die das Buch zu einem Lehrstück über gelebte Demokratie und Meinungsfreiheit macht."
rbbKultur, Natascha Freundel

"Alle 38 Beiträgerinnen und Beiträger geben Antworten, die ... vor allem durch die Klarheit ihrer Kritik überraschen."
Berliner Zeitung, Cornelia Geißler

"Das Grundgesetz weiter lebendig zu halten, das ist der Appell der Autorinnen und Autoren. Der von Georg M. Oswald zusammengestellte Band bietet dafür lesenswerte Anregungen. Für Nichtjuristen, aber durchaus auch für Juristen."
Deutschlandfunk Andruck, Peggy Fiebig

"Sehr lesenswerter Band"
SWR 2, Oliver Pfohlman

"Von Susanne Baer über Patrick Bahners, Udo Di Fabio und Eva Menasse, Herta Müller und Angelika Nußberger, Ronen Steinke und Andreas Voßkuhle hat Oswald zweifellos schriftstellerische und juristische Schwergewichte zusammengebracht. Schon deshalb nimmt man das Buch gern zur Hand und schon deshalb lohnt die Lektüre"
Legal Tribune Online, Alexander Thiele

"Höchst anregend, lehrreich und lesenswert"
Aachener Nachrichten, Markus Kriener