Marktplatzangebote
5 Angebote ab € 1,00 €
  • Broschiertes Buch

Der 'Amnesty International Report 2016/17' ist das essentielle Handbuch zur weltweiten Lage der Menschenrechte. Bewaffnete Konflikte, Terror und mangelnder staatlicher Schutz haben 65 Millionen Menschen weltweit in die Flucht getrieben. Doch immer mehr Staaten riegeln ihre Grenzen ab und verwehren den Geflüchteten ihre Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit. Gleichzeitig gefährden Zensur, Repressionen und autoritäre Praktiken die vermeintlich sicheren zivilisatorischen Errungenschaften.Der 'Amnesty International Report' gibt anhand von circa 160 Länderberichten - unter anderem aus der…mehr

Produktbeschreibung
Der 'Amnesty International Report 2016/17' ist das essentielle Handbuch zur weltweiten Lage der Menschenrechte. Bewaffnete Konflikte, Terror und mangelnder staatlicher Schutz haben 65 Millionen Menschen weltweit in die Flucht getrieben. Doch immer mehr Staaten riegeln ihre Grenzen ab und verwehren den Geflüchteten ihre Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit. Gleichzeitig gefährden Zensur, Repressionen und autoritäre Praktiken die vermeintlich sicheren zivilisatorischen Errungenschaften.Der 'Amnesty International Report' gibt anhand von circa 160 Länderberichten - unter anderem aus der Volksrepublik China, Nigeria, der Türkei und den Vereinigten Staaten von Amerika - einen Überblick über die weltweite Situation der Menschenrechte und ist eine wichtige Grundlage für alle, die sich für die Menschenrechte interessieren und sie durch politische Entscheidungen oder freiwilliges Engagement verändern wollen.
Autorenporträt
Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.§Amnesty International wurde 1961 von dem britischen Rechtsanwalt Peter Benenson gegründet. Heute zählt die überparteiliche und unabhängige Organisation mehr als sieben Millionen Unterstützer in über 150 Staaten.
Amnesty International hat es sich zur Aufgabe gemacht, im Rahmen ihrer Arbeit zur Förderung aller Menschenrechte schwerwiegende Verletzungen der Rechte auf körperliche und geistige Unversehrtheit, auf freie Meinungsäußerung und auf Freiheit von Diskriminierung aufzudecken und zu beenden.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 04.07.2017

Mobilisierende Kritik
Allzu Pauschales zur Lage der Menschenrechte

Nach seinem Selbstverständnis setzt sich Amnesty International "seit mehr als 50 Jahren für eine Welt ein, in der alle Menschen die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben sind, wahrnehmen können". Das ist ein ehrenwertes Ziel, und Amnesty nimmt für sich in Anspruch, dazu unter anderem durch die Erstellung sorgfältig recherchierter Berichte und die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen beizutragen.

Ganz so rechtlich akkurat und differenziert, wie dies geboten wäre, geht Amnesty International dabei allerdings bedauerlicherweise doch nicht immer vor. Dies zeigt sich einmal mehr im jetzt vorgelegten Internationalen Bericht 2016/17 zur weltweiten Lage der Menschenrechte, die insgesamt als sehr kritisch angesehen wird. Im Vorwort des Generalsekretärs heißt es dazu: "Auf allen Kontinenten gingen Regierungen 2016 in drastischer Weise gegen Andersdenkende vor - manchmal offen und gewaltsam, manchmal subtiler und vermeintlich seriöser. Das Bestreben, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, nahm weltweit zu, sowohl was den Umfang als auch die Intensität betraf." Im Bericht selbst finden sich - mal mehr mal weniger - Einträge zu allen Staaten der Welt; damit will man wahrscheinlich vermeiden, sich mit berechtigter Kritik an der Menschenrechtssituation namentlich in vielen Ländern Afrikas oder Asiens den unberechtigten, gleichwohl reflexhaft erfolgenden Vorwurf eines menschenrechtlichen Postkolonialismus europäischer und amerikanischer Provenienz zuzuziehen. Doch was, namentlich in Bezug auf europäische Staaten, dort bisweilen aufgelistet wird, hat gar nicht den Charakter einer Menschenrechtsverletzung. So werden im Falle Frankreichs etwa die Verhängung des Ausnahmezustands nach den Anschlägen von Paris und Nizza und die darauf gestützten Antiterrorgesetze und Antiterrormaßnahmen moniert. Hier mag es im Einzelfall zu unverhältnismäßigen Freiheitseingriffen gekommen sein, was einer genauen Analyse bedürfte, die der knappe Länderbericht nicht leisten kann. Aber den Eindruck zu erwecken, als sei all dies per se menschenrechtswidrig, ist abwegig und unseriös.

Hier zeigt sich beispielhaft, dass es bei Amnesty offensichtlich nicht selten an hinreichendem Willen und/oder am Vermögen zur Unterscheidung fehlt: an der Unterscheidung zwischen staatlichen Eingriffen in Menschenrechte und deren Verletzung, die nur dann angenommen werden kann, wenn es für den Eingriff an einer tragfähigen rechtlichen Begründung fehlt, an der Unterscheidung zwischen unstreitig geltenden Menschenrechten und bloßen Menschenrechtsbehauptungen, die Teil einer engagierten Menschenrechtspolitik sind, aber als solche auch ausgewiesen werden sollten, und an der Unterscheidung zwischen schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen einerseits und einzelnen Menschenrechtsverletzungen andererseits, die auch in demokratischen Rechtsstaaten mit einer funktionierenden, unabhängigen Justiz gelegentlich vorkommen, aber doch den Charakter von "Ausreißern" haben und kein Grund für Alarmismus sind. Undifferenzierte Aneinanderreihungen schwerwiegender, bloß geringfügiger oder gar nur vermeintlicher Menschenrechtsverletzungen vermitteln kein zutreffendes Bild.

Zu Deutschland liest man im Bericht auch: "Die Zahl rassistischer Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte blieb hoch, und die Behörden ergriffen keine wirksamen Gegenmaßnahmen." Die letzte Feststellung ist ungeachtet behördlicher Versäumnisse in ihrer Pauschalität offensichtlich unrichtig und kann nur als böswillig bezeichnet werden. Wenn der Bericht schließlich den Fall eines in Zypern lebenden Syrers, der wegen Steinewerfens auf Polizisten an der Grenze zwischen Serbien und Ungarn in Ungarn strafgerichtlich verurteilt wurde (zu welcher Strafe in welcher Höhe wird nicht mitgeteilt), obwohl er doch nur seinen betagten Eltern habe helfen wollen, dem bewaffneten Konflikt in Syrien zu entkommen und im Übrigen versucht habe, die aufgebrachte Menge der festsitzenden Flüchtlinge zu beruhigen, als "tragisches und erschütterndes Symbol" dafür bezeichnet, "dass Europa den Menschenrechten den Rücken zukehrt", zeugt dies von einer Maßlosigkeit des Urteils, die ihresgleichen sucht und geeignet ist, den Ruf von Amnesty als seriöser Organisation nachhaltig zu beschädigen.

Das ist umso bedauerlicher, als tatsächlich auch bestimmte Entwicklungen in einzelnen westlichen Staaten bedenklich sind und menschenrechtlich zu Besorgnis Anlass geben und tiefgreifende sowie umfängliche Menschenrechtsverletzungen, wie sie im Berichtszeitraum namentlich in Teilen Afrikas, in Iran, in China und Nordkorea stattgefunden haben, aufmerksamer Beobachtung, Registrierung und die Öffentlichkeit mobilisierender Kritik bedürfen.

CHRISTIAN HILLGRUBER

Amnesty International Report 2016/17. Zur weltweiten Lage der Menschenrechte. Deutsche Erstausgabe. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2017. 537 S., 15,50 [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
…mehr

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Christian Hillgruber hat keinen Zweifel, dass umfängliche Menschenrechtsverletzungen etwa im Iran, in China oder Nordkorea der Beobachtung und Kritik bedürfen. Dem neuen Bericht von Amnesty International aber traut er nicht. Für Hillgruber ist er sogar dazu in der Lage, den Ruf der Organisation zu beschädigen. Gründe dafür sieht der Rezensent im Mangel an Gründlichkeit, Differenziertheit und Maß bei der Einordnung und Beurteilung von Menschenrechtsverletzungen. Die Verhängung des Ausnahmezustands in Frankreich nach den Anschlägen von Paris und Nizza etwa möchte Hillgruber nicht als menschenrechtswidrig einstufen. Amnestys Standpunkt in diesem Fall hält er für Alarmismus. Geradezu böswillig wegen ihrer Pauschalität erscheint ihm die Verurteilung deutscher Behörden wegen Versäumnissen im Umgang mit rassistischen Angriffen.

© Perlentaucher Medien GmbH