9punkt - Die Debattenrundschau

Es steht schlecht um das historische Subjekt

Rundblick durch die Feuilletondebatten. Wochentags um 9 Uhr, sonnabends um 10 Uhr.
14.09.2016. In Brüssel lassen Hubert Burda und Axel Springer die Veuve-Cliquot-Korken knallen: Bald kommt das Europäische Leistungsschutzrecht, berichtet politico.eu. Copyrightexceptions.eu zeigt unterdessen den Flickenteppich des europäischen Urheberrechts. Und die FAZ berichtet, dass die Musikindustrie gegen das Mitschneiden von Musik protestiert. Im Guardian begründet Edward Snowden, warum ein Gnadenerweis Barack Obamas für ihn richtig wäre.
Efeu - Die Kulturrundschau vom 14.09.2016 finden Sie hier

Medien

Die europäischen Verleger haben bei einer Party von Hubert Burda Media in Brüssel letzte Woche die Veuve-Clicquot-Korken knallen lassen, schreibt Alex Spence in politico.eu. Digitalkommissar Günther Oettinger bereitet (neben einigen durchaus auch sinnvollen Reformen) ein europäisches Leistungsschutzrecht vor, nach dem Zeitungen von jedem Medium , das sie zitiert - zum Beispiel dem Perlentaucher - eine Art Informationszwangsabgabe verlangen können: "Laut einem vorab bekannt gewordenen Vorschlag haben Verleger das Recht von Google und anderen Internetfirmen eine Kompensation zu verlangen, wenn ihre journalistischen Produkte online um eines kommerziellen Zweckes willen ohne Erlaubnis verwendet werden... Eine Gruppe mächtiger Verleger - darunter die Verlage Hubert Burda und Axel Springer, der auch einen Anteil bei politico.eu hält - haben seit Jahren Druck gemacht, um eine solche Kompensation zu erhalten."
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Urheberrecht

Ganz nützlich ist in diesem Zusammenhang ein Überblick über Ausnahme- und Schrankenbestimmungen zum Copyright in verschiedenen europäischen Ländern - ein wahres Rechtegestrüpp, das laut Leonhard Dobusch in Netzpolitik von Copyrightexceptions.eu aufgearbeitet wurde. So "gibt es Ausnahmen wie § 56 im deutschen Urheberrecht, der eine Nutzung von Werken um 'Geräte Kunden vorzuführen oder instand zu setzen' erlaubt, nur in 9 EU-Mitgliedsländern. Andere Ausnahmen wie zum Beispiel jene für Bildung und Wissenschaft gibt es hingegen in fast allen EU-Mitgliedsstaaten. Jedoch ist auch in diesem Fall nicht klar, wie weitreichend die Ausnahmen in den einzelnen Ländern implementiert sind. Dank Verweisen auf die jeweiligen Gesetzesbestimmungen in den Mitgliedsstaaten ist - Sprachkenntnisse vorausgesetzt - mit Copyrightexceptions.eu ein Vergleich einfacher geworden."

Das Mitschneiden von Musik, während man Spotify oder andere Dienste hört - also so etwas wie das Mitlaufenlassen eines Kassettenrekorders wie in früheren Radiozeiten - ist jetzt das rote tuch der Musikindustrie, berichtet Marcus Theurer im Wirtschaftsteil der FAZ: "Immer mehr Nutzer praktizieren das sogenannte Streamripping, um sich Kopien anzufertigen, die aus Sicht der Musikbranche unzulässig sind. Nach Angaben des Branchenverbands der Tonträgerhersteller Ifpi richtet das Streamripping inzwischen mehr Schaden an als illegale Musikdownloads, welche die Industrie schon seit anderthalb Jahrzehnten juristisch bekämpft."
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Überwachung

In einem Interview mit dem Guardian sagt Edward Snowden, warum es richtig wäre, wenn Barack Obama einen Gnadenerweis für ihn erließe: "Wenn die Leute eine Gewinn-Verlust-Rechnung machen, wird klar, dass sich nach 2013 die Gesetze der Nation verändert haben. Der US-Kongress, die Gerichte, der Präsident - alle haben ihre Politik in Folge dieser Enthüllungen verändert. Gleichzeitig gibt es keinen Hinweis, dass irgendjemand in der Folge zu Schaden kam."
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Ideen

Matthias Greffrath liest in der taz Ulrike Guérots Streitschrift "Warum Europa eine Republik werden muss!" und fängt an zu träumen - nicht ohne Gegeneinwände: "Die Europäische Republik - ein schöner, radikaler Gedanke, nur: Es steht schlecht um das 'historische Subjekt', nach dem Guérot Ausschau hält. Die 'Generation Erasmus', gut ausgebildet und polyglott, reist, feiert und gründet Start-ups grenzüberschreitend, ist über TTIP informiert und sozial engagiert - aber denkt gar nicht daran, als Gegenelite die EU zu reformieren."
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Europa

Das kleine U-Boot gegen die Straffreiheit von Abtreibung ist der Paragraf 219 a, weiß Katrin Gottschalk, die in der taz über Schwangerschaftsgegner und "Lebensschützer" in Deutschland recherchiert: "Dieser Paragraf verbietet die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch. Radikale Lebensschützer_innen werten bereits Beratungsangebote von nichtkonfessionellen Trägern oft auf diese Weise, manchmal genügt aber auch die schlichte Angabe einer Ärztin, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Und jeder Anzeige wird nachgegangen. "

In seiner Seitenblick-Kolumne in der NZZ hält Philosoph Konrad Paul Liessmann nichts von einer "Gespensterjagd" auf Rechtspopulisten: "Die Verführbarkeit der Menschen durch politische Rattenfänger ist die eine Seite, sie soll nicht unterschätzt werden. Die andere Seite aber sind die Gier, die Arroganz und die Skrupellosigkeit der politischen, ökonomischen und intellektuellen Eliten."
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