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Presseschau-Absätze
Suchwort: "Paragraf"
Stichwort: Urheberrechtsgesetz - 4 Presseschau-Absätze
Buchmacher
26.06.2003
[…]
Middelhoff ist nicht mehr arbeitslos ("Jetzt investiert er wieder", titelt der buchreport). Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat die von den Wissenschaftsverlagen bekämpften
Paragrafen
52a und 53 des geplanten Urheberrechtsgesetzes übernommen. Und Oprah Winfrey hat ihren Buchclub wiederbelebt. Hier der Link auf die Bestsellerlisten.
[…]
Buchmacher
03.04.2003
[…]
Sie berufen sich auf
Paragraf
63a des neuen Urhebervertragsrechts, wonach der Urheber einen Vergütungsanspruch nicht im Voraus auf seinen Verlag übertragen kann. In einem Gutachten für den Börsenverein kommt Dreier zu dem Ergebnis, dass die VG Wort ihre bisherige Verteilungspraxis sehr wohl aufrechterhalten kann. Im Interview mit dem Börsenblatt gesteht er zwar zu, dass
Paragraf
63a "wörtlich genommen"
[…]
genommen" den Verlagen die Teilnahme am Ausschüttungssystem untersagt. Eine ganze Reihe von Gründen spricht jedoch seiner Auffassung nach dagegen, den
Paragrafen
so auszulegen; unter anderem die Intention des Gesetzgebers, der Grundsatz der Gleichbehandlung ("Warum sollen Verlage anders behandelt werden als Tonträgerhersteller?") sowie Artikel 14 GG (Schutz des Eigentums). Die Autorenvertreter haben nun
[…]
Buchmacher
06.02.2003
[…]
Interview mit Sybille Fuhrmann. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft um.
Paragraf
52a erlaubt die Verbreitung bereits veröffentlichter Werke unter Schülern, Studenten und Wissenschaftlern ohne Genehmigung des Urhebers. Würde dieser
Paragraf
umgesetzt, würden Schulbuch-, Fach- und Wissenschaftsverlage "in ihren Primärabsatzmärkten massiv beschnitten. Ein j
[…]
Buchmacher
23.08.2002
[…]
Potter" zu vertreiben. Rowlings und Warners Anwalt argumentiert, die Bücher würden die Geschichten nutzen, ohne eine Interpretation oder Analyse vorzunehmen. Dies sei keine freie Benutzung im Sinne von
Paragraf
24 des Urheberrechtsgesetzes. Unter dem Deckmantel eines Schulbuchs habe der Verlag "geistigen Diebstahl" begangen. "In der Begründung der einstweiligen Verfügung galt noch die Umwandlung der Romanvorlage
[…]