Die Macht und das Recht. Völkerrecht und Völkerstrafrecht am Beginn des 21. Jahrhunderts

Hamburger Edition, Hamburg 2008
Im Mai 1993 setzte der UN-Sicherheitsrat den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ein und im November 1994 folgte der für Ruanda zuständige. 1998 begannen in Rom die Verhandlungen über ein Statut für einen Strafgerichtshof, dessen Aufgabe in der weltweiten Ahndung schwerster Verbrechen bestehen sollte. Vier Jahre später, im Juli 2002, trat es in Kraft und begründete den Internationalen Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag. Die Hoffnungen, ja die Euphorie, welche die Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit begleitet hatte und die ihre Kraft aus der Idee einer gewaltärmeren Welt bezog, war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits einer gewissen Ernüchterung gewichen. Die Anschläge vom 11. September 2001und die fortdauernde terroristische Bedrohung ließen die schon vorher nur begrenzte Neigung der USA, sich multilateral zu binden und entsprechend zu agieren, deutlich zu Tage treten. Statt die Option eines gemeinsamen Vorgehens zu wählen, setzte sie vor allem auf militärische Stärke, mit fataler Signalwirkung für andere Mächte. Heute ist unübersehbar, dass die Welt nicht sicherer geworden ist.

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