Revisionsstelle und Abschlussprüfung. Nach neuem Recht

Schulthess Verlag, München 2008
Am 1. Januar 2008 werden zwei neue Gesetze in Kraft treten: das Revisionsaufsichtsgesetz und das völlig neu gefasste Revisionsrecht. Darin findet sich eine neue Einrichtung - die "eingeschränkte Revision" für KMU. Für die größeren Unternehmen wird die "ordentliche Revision" erheblich strenger geregelt, in den Fokus geraten neuerdings auch das interne Kontrollsystem und die Risikobeurteilung. Am anderen Ende der Größenskala steht fortan umgekehrt das "opting out": die Möglichkeit für KMU mit bis zu zehn Mitarbeitern, sich von jeder Revision freizustellen. Die vor dem Inkrafttreten stehenden Gesetze werfen eine ungewöhnliche Anzahl von Anwendungsfragen auf, die die angekündigte Schrift analysiert und einer Lösung zuführt. Die Publikation richtet sich dabei nicht nur an jene, die mit einer Aktiengesellschaft zu tun haben, auch den GmbH-Geschäftsführern, den Verantwortlichen von Genossenschaften, den Vereinsvorständen und Stiftungsräten wird es ein Anliegen sein, sich mit dem neuen Recht für die Revisionsstelle und die Abschlussprüfung frühzeitig vertraut zu machen.

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