Handbuch der Altertumswissenschaft: Römische Rechtsgeschichte. Zweiter Abschnitt: Die Jurisprudenz vom frühen Prinzipat bis zum Ausgang der Antike

C.H. Beck Verlag, München 2006
Nach dem Tode des großen Gelehrten Franz Wieacker 1994 schien es lange Zeit zweifelhaft, ob jemals das Manuskript des zweiten Bandes zur Römischen Rechtsgeschichte in Buchform vorgelegt werden könnte - editorische Probleme stellten sich in großer Zahl. Dank jahrelanger Rekonstruktionsbemühungen seines Nachlassverwalters, des Freiburger Rechtshistorikers Joseph Georg Wolf, gelang es diesem schließlich dennoch, den vollständigen Haupttext des von Wieacker selbst für das Handbuch konzipierten und verfassten Manuskripts und ebenso die wissenschaftlichen Annotationen zu den ersten sieben Paragrafen zu transkribieren. In Abstimmung mit dem Verlag wurde bewusst darauf verzichtet, die Anmerkungen über diese sieben Paragrafen hinaus zu erweitern, da gerade dieser Bereich in Wieackers Publikationen stets so viele Besonderheiten der wissenschaftlichen Durchdringung der Quellen sowie der Aufbereitung und Problematisierung der Sekundärliteratur aufweist, dass dieser eigene Gestus des Autors nicht verfälscht werden sollte. Statt dessen wurde dem Werk eine aktuelle, von dem Passauer Rechtshistoriker Ulrich Manthe in Zusammenarbeit mit Marius Bolten neu erarbeitete umfassende Bibliografie zu den weiteren Paragrafen beigegeben, die der Gliederung Wieackers folgt.

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