Die soziale Logik des Rechts. Recht und Gesellschaft der römischen Republik

Vandenhoeck und Ruprecht Verlag, Göttingen 2005
Die neuere Altertumsforschung hat den Begriff des Politischen in Rom von dessen früher allzu starker Fokussierung auf den Staat gelöst und deutlich gemacht, daß Politik sich nicht nur in Bezug auf Staat und Institutionen definieren lässt. Da ein verändertes Verständnis des Politischen auch ein Nachdenken über das Recht notwendig macht, geht der Autor der Korrelation zwischen Recht und Gesellschaft in der römischen Republik nach und macht sich dabei Methoden und Erkenntnisse aus der soziologischen und anthropologischen Theorie zunutze. Er begibt sich als Althistoriker auf ein fremdes Terrain - in dem Bewusstsein, dass Recht nicht allein juristisch analysiert werden kann, ja dass ein juristischer Blick auf das Recht mehr zu dessen Legitimation als zu dessen Analyse beiträgt. Der Autor setzt sich mit der Gesetzgebung, der Jurisprudenz und der Rechtsprechung des praetor urbanus auseinander. Anschließend untersucht er anhand von Ciceros Rede für P. Quinctius die zivile Gerichtspraxis.

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