Rechenschaften. Juristischer und literarischer Diskurs in der Auseinandersetzung mit den NS-Massenverbrechen

Wallstein Verlag, Göttingen 2004
Als in den Nürnberger Prozessen und im Frankfurter Auschwitz-Prozess das Ausmaß der nationalsozialistischen Massenverbrechen zutage trat, wurde offenkundig, daß der juristische Diskurs nur eingeschränkt in der Lage war, dem, was Deutsche in Europa angerichtet hatten, einen auch nur annähernd angemessenen Ausdruck zu verleihen. 1965 bekannte der Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer: "Wir Juristen in Frankfurt haben erschreckt gerufen nach dem Dichter, der das ausspricht, was der Prozess auszusprechen nicht imstande ist." Tatsächlich hatten einige deutschsprachige Schriftsteller die Prozesse im Gerichtssaal mitverfolgt. Doch konnten sie der Erwartung, die Bauer formulierte, überhaupt entsprechen?

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