Gerechtigkeit verwalten. Die spanische Justiz im Übergang zur Moderne. Rechtsprechung Band 19, Teilbände 1 und 2

Vittorio Klostermann Verlag, Frankfurt am Main 2003
Spaniens Rechtsprechung erweist sich als ein soziales Universum, das ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunehmend feldartig strukturiert war. Doch aller internen Polarisierung und jeglicher rechtlichen Sublimierung zum Trotz wurden die Bindungen zu den übrigen Herrschaftseliten nie gekappt. Schon gar nicht in den Jahrzehnten zuvor, als die Justiz aufgrund der Bürgerkriegswirren zum Ordnungshüter par excellence aufrückte. Die Professionalisierungsanstrengungen der Folgejahre stellten die allgegenwärtige Rückversicherung bei den familiär, landsmannschaftlich oder nutzfreundschaftlich begründeten Netzwerken keineswegs in Frage. Analog zu anderen gesellschaftlichen Räumen verdankte die Judikative ihre Fundierung einer gleichermaßen kollektiven wie individuellen Kapitalakkumulation. Diese umfasst bei allen juristischen Besonderheiten auch die soziale Kompetenz der justiziellen Entscheidungsträger. Beleg hierfür sind vor dem Hintergrund einer noch lange ehrzentrierten Arbeitsteilung die Gerichtsorganisation sowie eine Vielzahl von Einzeltechniken, angefangen bei der Aufbereitung des Konfliktmaterials bis hin zum administrativen Flankieren.

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