EssayMartin VogelAnmerkung zu einem richtigen Urteil01.07.2016 Der Streit um den Verlegeranteil an den Ausschüttungen der VG Wort ging durch alle Instanzen zum Bundesgerichtshof, der das Verfahren wegen einer vorgreiflichen Entscheidung des EuGH ausgesetzt hatte. Alle vier Gerichte haben gegen die bisherige Praxis entschieden: Die Gelder standen allein den Autoren zu. Die Verleger reagierten empört. Gegenpositionen waren in der Presse kaum zu lesen. Darum scheint mir als dem Kläger in dieser Sache eine Antwort erforderlich.