Virtualienmarkt
Rüdiger Wischenbart
Kinder ihrer Zeit
06.03.2015 Der EuGH hat entschieden: ein Buch ist nur dann ein Buch, wenn es auf einem physischen Träger geliefert wird. Damit entfällt der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Ebooks, die in Europa teuer bleiben. Das freut weder Autoren noch Verlage noch Kunden, nur die Betreiber von Webseiten zum illegalen Download.