Valentin N.J. Landmann

Verbrechen als Markt

Zur Ökonomie der Halbwelt und der Unterwelt
Cover: Verbrechen als Markt
Orell Füssli Verlag, Zürich 2006
ISBN 9783280051641
Gebunden, 224 Seiten, 23,50 EUR

Klappentext

Als Milieuanwalt kennt Valentin Landmann die Geschäfte der Halb- und Unterwelt sehr genau. Das Verbrechen ist in seiner spannenden Darstellung vor allem ein Marktsegment mit Wachstumsraten. Und mehr als nur einmal ist unklar, wo der legale Teil der Gesellschaft aufhört und der illegale anfängt. Verbrechen und Vergehen werden hier unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet. Verbote sind nach Landmann für Verbrecher, Schieber und Schmuggler nichts anderes als Risikofaktoren und damit betriebswirtschaftlich gesehen Kosten. Doch wer zahlt die Kosten? Wer sind die Leidtragenden? Kann man Auswüchse bekämpfen, indem man die Anreize anders setzt? Der Autor zeigt: Das Verbrechen Schattenwirtschaft funktioniert nach den selben ökonomischen Gesetzen wie der Markt - ein Aspekt, der beim Versuch, Verbrechen und ihre Auswüchse zu bekämpfen, meist vergessen wird.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.01.2007

Valentin Landmanns Buch "Verbrechen als Markt" hat Rezensent Andreas Freytag eine spannende Lektüre bereitet. Er sieht darin zudem einen aufschlussreichen Beitrag zur Diskussion um den oft beschworenen Anstieg der Kriminalität. Die Analysen des Schweizer Juristen offenbaren für Freytag Parallelen und verschwimmende Grenzen zwischen den Geschäften des legalen Teils der Gesellschaft und denen des illegalen, der Schattenwirtschaft, Halb- und Unterwelt. Besonders deutlich werden für ihn auch die Schwächen der Unrechtsbekämpfung. Die Tendenz des Gesetzgebers etwa, mit einer Flut von Gesetzen immer mehr Verhaltensweisen zu kriminalisieren, führe zu mehr Verbrechen, die durch eine effektive Steuerpolitik von vornherein verhindert werden könnte. Freytag lobt das Buch als gut geschrieben, "kurzweilig" und "erfrischend". Trotz einiger Schwächen wie dem Fehlen eines Literaturverzeichnisses oder des inflationären Gebrauchs des Begriffs des Marktes kann er das insbesondere Juristen nur ans Herz legen.
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