Fürstenamt und RezeptionReichsfürstenstand und gelehrte Literatur im Mittelalter
Böhlau Verlag, Köln
1999
ISBN
9783412009991, Gebunden, 351Seiten, 44,99
EUR
Klappentext
Für die ältere rechtshistorische Literatur lagen "Herrschaft" und "Adel" der Entstehung des modernen Staates im Heiligen Römischen Reich zugrunde. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass dem Fürstenamt im Staatsbildungsprozess die entscheidende Rolle zukam. Der erste Teil der Studie geht anhand der Erhebungsurkunden in den Reichsfürstenstand zwischen dem 12. Und 15. Jahrhundert der Wirkung des Fürstentitels auf die diversen Herrschaftsrechte in einem Territorium nach. Der zweite Teil thematisiert vor dem Hintergrund der Rezeption des römischen Rechts den "princeps" in der juristischen Literatur. Hierbei wird das veränderte Verhältnis des Herrschers zum Recht erkennbar. Indem die gelehrte Literatur das Fürstenamt unter Bezug auf den römisch-rechtlichen Terminus beschrieb, gewann das Amt auch inhaltlich an Kontur. So beförderte die Denkfigur des "princeps" ein Herrschaftsverständnis, das dem Willen des Fürsten Gesetzeskraft beimaß.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.12.2000
Unter komplizierten rechtsgeschichtlichen Darlegungen bescheinigt Rezensent Heinz Thomas der Würzburger Dissertation Steffen Schlinkers, dass sie die "Wirkungsmacht des römisch-rechtlich definierten Begriffs 'princeps'" im deutschen Reich eindrucksvoll nachzeichnet. Wenn man ihn richtig versteht, so konnten die deutschen Reichsfürsten unter Berufung auf römische Rechtsbegriffe eine weitgehend autonome Regionalmacht über ihre Fürstentümer erhalten. Dass das Entstehen des modernen Staates ohne diese Rezeption des römischen Rechts nicht denkbar sei, will Thomas aber so nicht nachvollziehen - er verweist auf die Beispiele Frankreichs und Großbritanniens, wo die Könige eifersüchtig darüber wachten, dass außer den Thronfolgern niemand den Titel eines Fürsten oder Prinzen beanspruchen konnte. Sie ernannten lieber Herzöge.