Heimatrecht ist Menschenrecht. Der mühsame Weg zur Anerkennung und Verwirklichung

Universitas Verlag, München 2001
Das Recht auf die Heimat gehört zu jenen fundamentalen Menschenrechten wie das Recht auf Leben, welche den Genuß der anderen Rechte erst ermöglichen. Es gehört zum Wesen des Menschen, daß er eine Beziehung zu seiner unmittelbaren Umwelt entwickelt; es gehört zu den wesentlichen Merkmalen der Zivilisation und damit des Rechts, daß diese Beziehung durch fördernde Rechtsnormen sowie auch Verbote geschützt wird. Das Recht auf die Heimat ist der Ausdruck des menschlichen Bedürfnisses nach Seßhaftigkeit, Behausung, Familiengründung und stellt eine Voraussetzung für die Entwicklung der Identität und Kultur dar.

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